Chance für Ungelernte: Die Teilqualifizierung

Ungelernte schrittweise und vor allem nachweisbar voranbringen: Darauf setzen zum Beispiel die Bildungswerke der Wirtschaft mit ihrer Arbeitgeberinitiative Teilqualifizierung (TQ). Der Lernstoff eines anerkannten Ausbildungsberufs wird – nach von der Bundesagentur für Arbeit vorgegebenen Kriterien – in fünf bis acht Module aufgeteilt. Jedes Modul lässt sich einzeln abhaken, in Vollzeit oder berufsbegleitend, und endet mit einer Kompetenzfeststellung nebst Zertifikat. Solche Module gibt es inzwischen schon für mehr als 20 Ausbildungsberufe, vom Fachlageristen bis zum Mechatroniker. Per TQ können Betriebe ihre geringqualifizierten Kräfte zielgerichtet weiterbilden, Zeitarbeitsunternehmen ihr Personal in verleihfreien Zeiten weiterqualifizieren. Hat man sämtliche Module eines Berufs geschafft, ist die Anmeldung zur Externenprüfung möglich. Weitere Infos der Arbeitgeberinitiative: nachqualifizierung.de

Berufsabschluss nachholen: Die Externenprüfung

Einen Berufsabschluss kann man auch ohne förmliche Ausbildung im Betrieb erlangen: mit der sogenannten Externenprüfung etwa bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Die Kandidaten nehmen als „Externe“ an der normalen Gesellen- oder Abschlussprüfung für einen anerkannten Ausbildungsberuf teil. Allein im Jahr 2016 haben fast 22.000 Menschen auf diese Weise ihren Abschluss geschafft. Rund 6.000 weitere Kandidaten bestanden die Prüfung nicht – die ist nämlich keine Formsache. Vielfach werden daher spezielle Vorbereitungskurse angeboten. Beim Bildungsministerium gibt’s weitere Informationen zum Thema.

Geld fürs Dazulernen: Die Bildungsprämie

Erwerbstätige mit geringem Einkommen können sich eine Weiterbildung mithilfe der Bildungsprämie finanzieren. Seit Sommer 2017 sind die Regeln großzügiger, unter anderem gibt es jetzt keine Altersgrenzen mehr (bildungspraemie.info). Zum Programm gehört ein Prämiengutschein: Der Staat übernimmt damit die Hälfte der Kursgebühren, höchstens aber 500 Euro. Auch Sprach- oder EDV-Kurse sind förderfähig. Diesen Gutschein gibt es jährlich. Als Single bekommt man ihn bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro.

Staat hilft beim zweiten Abschluss: Das Aufstiegs-Bafög

Meisterin werden oder Fachwirt, Technikerin oder Fachkaufmann: Für Aufstiegsfortbildungen gibt es das Aufstiegs-Bafög. Es ist eine erhebliche finanzielle Hilfe, die aus vielen einzelnen Posten besteht (aufstiegs-bafoeg.de). Um die 160.000 Menschen profitieren aktuell von dieser Subvention. Während zum Beispiel die Lehrgangsgebühren immer gefördert werden, ist die Bezuschussung des Lebensunterhalts während einer Vollzeit-Fortbildung abhängig vom persönlichen Einkommen und Vermögen. Es gibt keine Altersgrenze! Und das Aufstiegs-Bafög kann sogar beantragen, wer schon einen Bachelor-Abschluss in der Tasche hat.

Zugang zur Hochschule: Das Studium ohne Abi

Ohne Hochschulreife studieren – das geht immer besser: Rund 8.000 von insgesamt 19.000 Studiengängen an deutschen Hochschulen stehen inzwischen auch Menschen ohne (Fach-)Abi offen. Wie das gemeinnützige Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh weiter mitteilt, nutzen derzeit rund 57.000 Menschen diese Chance. Das CHE bietet in seinem Portal studieren-ohne-abitur.de jede Menge Informationen und einen praktischen „Qualifizierungs-Check“: Mit ein paar Klicks erfährt man, welche berufliche Bildung und Erfahrung in welchem Bundesland welche Studiumsmöglichkeit bringt. Übrigens: Die Kosten eines Studiums, das früher oder später auf den ersten Berufsabschluss folgt, sind steuerlich absetzbar. Verbleibt ein Verlust, kann dieser in spätere Steuerjahre vorgetragen werden.

Fördergeld für Berufstätige: Das Weiterbildungs- und das Aufstiegsstipendium

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) in Bonn betreut zwei wenig bekannte Förderprogramme für Berufstätige. Das Weiterbildungsstipendium kann man als junge Fachkraft mit belegt guten Leistungen bekommen. Heißt zum Beispiel: mindestens 87 Punkte (beziehungsweise Durchschnittsnote 1,9 oder besser) in der Abschlussprüfung. Man darf in der Regel höchstens 25 Jahre alt sein. Für das Aufstiegsstipendium, das das Studium fördert, kommt ebenfalls nur infrage, wer „besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf“ beweist. Außerdem sind für die Bewerbung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nötig. Unter weiterbildungsstipendium.de und aufstiegsstipendium.de gibt es weitere Informationen.

Kostenlose Beratung: Das Info-Telefon

Das Bundesbildungsministerium hilft Lernwilligen mit einer kostenlosen Hotline: Unter 0800 - 2017 909 kann man sich in Sachen Weiterbildung qualifiziert beraten lassen, und zwar montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr. Auch per Web-Formular kann man Kontakt mit den Beratern aufnehmen.