Die Tarifpartnerschaft ist ein zentraler Baustein der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte Deutschlands. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandeln, oftmals hart, und kommen zu stabilen Lösungen, die der Sache dienen. Der Staat hält sich raus, wenn es etwa ums Entgelt oder um die Organisation der Arbeit im Betrieb geht.

Was seit Jahrzehnten entscheidend zum Wohlstand unserer Industriegesellschaft beiträgt, gefällt aber nicht allen. Und so gerät die Politik gelegentlich in Versuchung, unnötig einzugreifen und, wie man so schön sagt, die Dinge zu verschlimmbessern.

Beispiel Homeoffice: Der Bundesarbeitsminister macht sich gerade daran, einen Rechtsanspruch einzuführen. Nur wenn „betriebliche Belange“ dem entgegenstehen, soll der Arbeitgeber den individuellen Wunsch ablehnen dürfen. Wie diese Belange begründet werden müssen, soll durch Vorschriften geregelt werden. Das würde zu noch mehr Bürokratie führen. Und zu Streit, wenn etwa ein Beschäftigter das Nein vom Chef nicht akzeptieren will.

Statt noch mehr Vorschriften haben die Betriebe Vertrauen verdient. Spätestens seit Corona beweisen sie, dass sie alle Fragen rund ums mobile Arbeiten bestens allein regeln können.

Zumal das Ministerium mit seinen Plänen übers vereinbarte Ziel hinausschießt. Im Koalitionsvertrag der Ampel steht nämlich nur etwas von einem „Erörterungsanspruch“. Und auch diesen braucht man nicht wirklich.

Thomas Goldau
Redaktionsleiter aktiv

Thomas Goldau schreibt bei aktiv vor allem über Wirtschafts- und Politikthemen. Nach dem Politikstudium an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg und einem Zeitungsvolontariat beim „Offenburger Tageblatt“ hat er bei Tageszeitungen und einem Wirtschaftsmagazin über den Politikbetrieb in Bonn, Berlin und Brüssel berichtet. Privat zieht es den Familienvater regelmäßig mit dem Wohnmobil in die Ferne.

Alle Beiträge des Autors