Der Tod eines geliebten Menschen ist schwer zu verkraften. Da fällt es oft nicht leicht, sich um bürokratische Dinge zu kümmern. Dennoch ist es notwendig, um das Erbe zu regeln. Das gilt besonders beim wichtigen Thema Versicherungen. Dazu ein Beispiel: „Angenommen, ein Mann hat eine Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie abgeschlossen“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten, „dann stünde die Familie plötzlich ohne Schutz da, wenn der Mann stirbt“.

Haftpflichtversicherung: Sie läuft in der Regel erst mal weiter

Das wäre schlecht, denn eine private Haftpflichtversicherung deckt existenzielle Risiken ab. Schließlich haftet jeder mit seinem ganzen Vermögen für Schäden, die er einem anderen ungewollt zufügt. „Die Privathaftpflicht bleibt darum so lange bestehen, bis die nächste Prämie fällig wird. Wird sie bezahlt, läuft der Vertrag weiter“, erklärt Boss.

Auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und eine Tierhalterhaftpflicht enden nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Das ist durchaus sinnvoll, denn sie sind sachgebunden an eine bestimmte Immobilie beziehungsweise an ein Tier. Sollen der Hund abgegeben oder die Wohnung verkauft werden, besteht also bis zu diesem Zeitpunkt noch Versicherungsschutz. „Die Verträge können aber mit Drei-Monatsfrist gekündigt werden“, sagt die Versicherungsexpertin.

Hausrat- und Gebäudeversicherung: Fristen beachten, Bedingungen prüfen

Auch eine Hausratversicherung läuft nach dem Tod des Versicherungsnehmers noch zwei Monate weiter. Sonst wäre sein Hausrat nach seinem Tod nicht mehr versichert. „Das ist aber wichtig, weil die Erben sich erst einmal damit auseinandersetzen müssen“, so Boss. Allerdings müssen die Erben der Versicherungsgesellschaft den Tod melden. Nach den zwei Monaten, die die Versicherung noch läuft, bekommen die Erben übrigens die Prämie anteilig zurück. „Natürlich kann der Erbe die Versicherung auch übernehmen“, sagt die Expertin.

Allerdings sollte man das nie ungeprüft machen: Möglicherweise gibt es günstigere Angebote, oder Verträge, die ähnlich viel kosten, aber dafür bessere Konditionen bieten. Die Wohngebäudeversicherung geht wie die Hausratversicherung auf die Erben über. Sie kann mit einer Drei-Monats-Frist gekündigt werden.

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Kfz-Versicherung: Anpassen auf den neuen Autobesitzer

Wird ein Auto vererbt, gibt es dafür auch eine KfZ-Versicherung. Sie geht ebenfalls auf den Erben, also den neuen Autobesitzer über. „Allerdings muss sie natürlich angepasst werden an den neuen Fahrer“, so Boss. „Möglicherweise fährt er mehr oder weniger als der Vorbesitzer, oder er parkt das Auto nicht mehr in die Garage. Es werden sich also die Konditionen ändern“. Darum ist es auch wichtig, die KfZ-Versicherung zu prüfen. Wer feststellt, dass sie nicht optimal ist, sollte zum 30. November kündigen und eine neue Versicherung abschließen.

Rechtschutzversicherung: Wer die nächste Prämie zahlt, übernimmt die Versicherung

Auch eine Rechtschutzversicherung läuft in der Regel zunächst einmal weiter. „Der Erbe kann die nächste Prämie bezahlen, dann wird er zum Versicherungspartner. Will er das nicht, sollte er die Versicherung kündigen“, rät Boss. Achtung: Bei der Rechtschutzversicherung muss der Erbe zum abgeschlossenen Vertrag passen: Ist er selbstständig, der Verstorbene hatte aber einen Arbeitnehmerrechtschutz, wird die Versicherungsgesellschaft den Vertrag vermutlich nicht weiterlaufen lassen.

Unfallversicherung: Komplizierter Sonderfall

Bei der Unfallversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten: Der Vertrag endet, wenn der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person war. Handelt es sich um eine Familienversicherung, und stirbt der Versicherungsnehmer, kann jemand anders aus der Familie seinen Platz einnehmen. „Stirbt dagegen die versicherte Person, aber nicht der Versicherungsnehmer, könnte dieser den Vertrag selbst übernehmen“, so Boss. Möglicherweise wurde im Vertrag für diesen Fall auch schon jemand anders vorgesehen. Dann wird er von jetzt an der Versicherte sein.

Wurde für den Todesfall eine Geldzahlung eingeschlossen, wird diese dem Bezugsberechtigten, meist dem Partner oder den Kindern ausgezahlt. Allerdings muss der Tod innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. „Sonst kann die Versicherung im Zweifel nicht mehr überprüfen, ob der Tote tatsächlich bei einem Unfall gestorben ist“, erklärt die Expertin. Denn wenn er aufgrund einer Krankheit gestorben ist, würde die Versicherung nicht zahlen.

Kapitallebensversicherung: Todesfall unverzüglich melden

Die Kapitallebensversicherung ist eine Geldanlageform, und keine Versicherung. Trotzdem könnte man eine Kapitallebensversicherung erben. Ähnlich wie bei der Unfallversicherung sind hier mehrere Konstellationen denkbar:

  • Der Versicherungsnehmer stirbt. Er ist nicht die versicherte Person. Dann geht die Kapitallebensversicherung entweder an die Erben über oder an eine vorher vertraglich festgelegte Person.
  • Die versicherte Person stirbt. Dann geht das Geld aus der Versicherung an eine festgelegte Bezugsperson. Wurde niemand festgelegt, bekommt der Versicherungsnehmer die gesamte Summe.
  • Der Versicherungsnehmer ist auch versicherte Person. Dann bekommt der Bezugsberechtigte das Geld. Falls es keinen Bezugsberechtigten gibt, geht das Geld an die Erben über.

Ganz wichtig in diesem Fall: „Der Tod muss der Lebensversicherungsgesellschaft unverzüglich gemeldet werden“, so Boss.