Bis zu 40 Euro pro Monat gibt’s zusätzlich zum Gehalt, wenn man einen speziellen VL-Vertrag abschließt. Wenn das individuelle zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid unter bestimmten Grenzen liegt, überweist der Staat als Extrabonbon zusätzlich noch die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro pro Jahr.
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen: Das ist meistens im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt
Der Haken an der Sache: Die VL sind eine freiwillige Zahlung vom Arbeitgeber, man hat also keinen Anspruch darauf. Ob der Chef zahlt, steht entweder im Arbeits- oder im Tarifvertrag. In einigen Branchen gibt’s das Geld auch nur, wenn man es für die Altersvorsorge verwendet, beispielsweise bei den Metallern. In diesem Fall gelten aber teilweise andere Regeln.
Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
Der Arbeitnehmer schließt einen Sparvertrag auf seinen Namen ab, reicht die Unterlagen in der Personalabteilung ein und der Arbeitgeber überweist das Geld. Die Zahlung ist steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Normalerweise wird sechs Jahre lang eingezahlt, im siebten Jahr ruht das Geld. Danach kann man über das Ersparte verfügen. Während der Ruhephase kann man aber schon den nächsten VL-Vertrag starten. Ausnahme: Bausparverträge laufen ohne Ruhephase durch.
Sonderfall: Die Anlage für die Altersvorsorge
Sind die vermögenswirksamen Leistungen für die Altersvorsorge vorgesehen, kommt man natürlich nicht schon nach sieben Jahren an das Geld heran, sondern erst im Alter. In diesem Fall sind – wie sonst auch bei der Altersvorsorge – nicht die Einzahlungen in der Sparphase steuer- und sozialabgabenpflichtig, sondern erst die spätere Rente.
Wie viel ist für mich bei welcher Anlage drin?
Vermögenswirksame Leistungen sind eine lukrative Anlage: Wer 30 Jahre lang konsequent einen VL-Vertrag nach dem anderen mit 40 Euro pro Monat bespart, hat am Ende ohne Zinsen mehr als 14.000 Euro auf dem Konto. Schon nach 20 Jahren sind es immerhin fast 10.000 Euro.
Aktienfonds, Bausparvertrag und Co.: Wie kann man mit vermögenswirksamen Leistungen sparen?
Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wie er seine vermögenswirksamen Leistungen anlegt. Dabei gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
- Spezieller VL-Sparplan mit festen Zinsen bei der Bank
- VL-Fonds-Sparplan, bei dem man in Aktienfonds investiert
- Bausparvertrag. Das geht auch, wenn man nur sparen, aber keinen Kredit haben will. Hierzu ein Tipp: Bausparer, deren zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro (Paare: 59.200 Euro) liegt, können außerdem bis zu 45 Euro (90 Euro) Wohnungsbauprämie pro Jahr erhalten, und zwar unabhängig von VL und Arbeitnehmersparzulage.
- Rückzahlung eines Immobilienkredits (nicht bei jeder Baufinanzierung möglich)
Was, wenn der Arbeitgeber weniger als 40 Euro pro Monat zahlt?
Der Arbeitnehmer kann aus seinem Gehalt beliebig bis auf maximal 40 Euro pro Monat aufstocken. Das geht auch, wenn der Arbeitgeber überhaupt keine VL zahlt.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Grundsätzlich kann man seinen VL-Vertrag mitnehmen. Wenn der neue Arbeitgeber weniger oder gar keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann man die notwendige Sparsumme auch selbst finanzieren.
Der Wechsel erfolgt aber nicht automatisch, sondern man muss sich bei dem jeweiligen Anbieter und dem neuen Arbeitgeber selbst darum kümmern.
Was hat es mit der Arbeitnehmersparzulage auf sich?
Für bestimmte VL-Verträge gibt es zusätzlich einen Zuschuss vom Staat, die Arbeitnehmersparzulage. Sie wird über die Einkommensteuererklärung beantragt. Ob man berechtigt ist, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab, so wie es das Finanzamt im Steuerbescheid berechnet hat. Das Bruttoeinkommen darf also deutlich höher sein. Außerdem geht es danach, welche Sparform man wählt. Die untenstehende Übersicht können Sie auch als PDF-Dokument hier kostenlos downloaden:
Arbeitnehmersparzulage für Singles
VL-Sparform | Zu versteuerndes Einkommen maximal | Förderung | Geförderte Sparleistung bis maximal |
---|---|---|---|
Bausparen | 17.900 Euro | 9 Prozent der jährlichen Sparzulage, höchstens 43 Euro pro Jahr | 470 Euro pro Jahr |
Tilgung Immobilienkredit/ Baufinanzierung | 17.900 Euro | 9 Prozent der jährlichen Sparsumme, höchstens 43 Euro pro Jahr | 470 Euro pro Jahr |
Aktienfonds | 20.000 Euro | 20 Prozent der jährlichen Sparsumme, höchstens 80 Euro pro Jahr | 400 Euro pro Jahr |
Sparplan bei der Bank | - | keine Arbeitnehmersparzulage | - |
Arbeitnehmersparzulage für Paare
VL-Sparform | Zu versteuerndes Einkommen maximal | Förderung | Geförderte Sparleistung bis maximal |
---|---|---|---|
Bausparen | 35.800 Euro | 9 Prozent der jährlichen Sparsumme, höchstens 86 Euro pro Jahr | 940 Euro pro Jahr |
Tilgung Immobilienkredit/ Baufinanzierung | 35.800 Euro | 9 Prozent der jährlichen Sparsumme, höchstens 86 Euro pro Jahr | 940 Euro pro Jahr |
Aktienfonds | 40.000 Euro | 20 Prozent der jährlichen Sparsumme, höchstens 160 Euro pro Jahr | 800 Euro pro Jahr |
Sparplan bei der Bank | - | keine Arbeitnehmersparzulage | - |