Ob auf Sylt oder im Allgäu, ob in Griechenland oder den USA: Ein Unfall mit dem Mietwagen in fremder Umgebung kann schnell mal passieren. „In diesem Fall sollte man immer die Polizei rufen, um den Schaden aufzunehmen“, sagt Stefan Sielaff von der ADAC Autovermietung. Das gilt übrigens auch, wenn man mit dem Mietwagen in Deutschland unterwegs ist. Denn bei vielen Vermietern ist dies Voraussetzung, damit der Schaden übernommen wird.

„Außerdem sollte man auf keinen Fall ein Schuldgeständnis abgeben“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Law in Köln. Darüber urteilen letztendlich Gerichte. Zusätzlich, so Sielaff, müsse man den Vermieter informieren. Dessen Notfallnummer erhält man in der Regel bei der Übernahme des Wagens. Wer sie nicht bekommt, sollte nachfragen.

In diesem Zusammenhang ist es auch sinnvoll zu fragen, ob es eine deutschsprachige Hotline gibt. Denn wer die Landessprache nicht gut spricht und auch mit Englisch Probleme hat, ist sonst im Notfall aufgeschmissen. Nur ein Beispiel: Kennen Sie den Unterschied zwischen Reifen, Rad und Felge im Englischen?

Fotos machen und Unfallbericht ausfüllen

Nach einem Unfall ist es außerdem sinnvoll, Bilder von der Unfallstelle und den Schäden zu machen. Wichtig sind dabei Referenzpunkte im Bild, beispielsweise ein Baum, ein Haus oder ein Zebrastreifen. „Sehr wichtig ist auch, einen Unfallbericht auszufüllen“, sagt Solmecke. Er liegt in vielen Mietwagen im Handschuhfach, und zwar als „Europäischer Unfallbericht“. Diesen kann man auch beispielsweise auf den Websites vieler Versicherungen und Banken herunterladen.

Der Unfallbericht sieht europaweit gleich aus und ist mehrsprachig. Er hat keine juristische Bedeutung, hilft aber dabei, den Unfallhergang zu protokollieren – und das auch, wenn die Unfallgegner nicht dieselbe Sprache sprechen. Ihn gibt es mit Übersetzungen in vielen Sprachen – beispielsweise auch Tschechisch, Türkisch oder Portugiesisch. Natürlich ist auch eine englische Übersetzung dabei, sodass er auch bei Unfällen auf einem Roadtrip etwa durch die USA oder Australien benutzt werden kann.

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Panne statt Unfall

Vielleicht kommt es nur halb so schlimm und der Wagen hat möglicherweise „nur“ einen Platten statt eines Unfalls. Auch in diesem Fall sollte man die Hotline anrufen und die Panne melden. Sehr oft arbeiten die Mietwagenfirmen mit Werkstätten vor Ort zusammen. Sie organisieren dann die Reparatur des Wagens. Damit es gar nicht so weit kommt, ist es sinnvoll, den Wagen genau unter die Lupe zu nehmen, bevor man losfährt.

„Denn wenn der Urlauber unterschreibt, dass das Auto keine Schäden hat, ist er grundsätzlich verantwortlich für die, die nach dem Ende seiner Mietzeit aufgenommen werden“, sagt Rechtsanwalt Solmecke. „War der Schaden schon vorher da und wurde nicht in den Mietvertrag aufgenommen, wird es später schwierig, das Gegenteil zu beweisen“, sagt Solmecke. „Möglicherweise braucht man dann einen teuren Sachverständigen“.

Sollten allerdings innerhalb weniger Stunden nach Übernahme des Wagens Schäden auffallen, die bisher nicht genannt worden waren, sollte man umgehend den Vermieter darüber in Kenntnis setzen. „Dann gibt es in der Regel keine Probleme“, so der Rechtsexperte.

Die Rückgabe des Mietwagens

Dann spielt eine Rolle, ob man mit dem Auto noch fahren kann. Falls nicht, bekommt man über die Mietwagenfirma einen Ersatzwagen. „Bei Rückgabe des Fahrzeugs sollte immer gemeinsam mit dem Autovermieter ein Schadensbericht ausgestellt werden“, so Solmecke.

Dazu benötige man auch den Mietvertrag sowie den Nachweis über die Zahlung der Kaution und der Selbstbeteiligung. Ist der Schalter bei der Rückgabe nicht besetzt, sollte man später direkt bei der Mietwagenfirma anrufen.

Wenn Geld zu Unrecht abgebucht wird

Es gibt auch Fälle, in denen von der Mietwagenfirma nach Abgabe des Wagens zu Unrecht Geld abgebucht wurde – beispielsweise für einen Schaden, den man nicht verursacht hat. „Dann reklamiert man bei der Verleihfirma die Abbuchung “, sagt Solmecke. Auch die Bank sollte über die Abbuchung ohne Abrechnung informiert werden. „Wenn der Verleiher nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert, fordern Betroffene am besten von der Bank eine Rückbuchung“.

Übrigens: Wenn es EU-weit zu Problemen mit dem Mietwagenverleiher kommt, gibt es auf der Website des European Car Rental Conciliation Service (ECRCS) die Möglichkeit, sich zu beschweren. Dort haben mehrere internationale Mietwagenfirmen eine Schiedsstelle eingerichtet: ecrcs.com