Überstunden sind ein Reizthema – je nach Beruf oder Unternehmen allerdings ganz normal. So gaben laut Ifo-Institut 50 Prozent der befragten Unternehmen an, dass es im ersten Quartal 2022 in ihren Betrieben Überstunden gab. 21 Prozent gaben zudem an, dass es zu mehr Überstunden als betriebsüblich gekommen ist. Wie sieht es aber mit der Vergütung der zusätzlichen Arbeit, mit Zuschlägen oder einer anderen Art von Ausgleich aus? Das regeln das Arbeitszeitgesetz sowie der Tarif- oder der Arbeitsvertrag. aktiv hat sich das von David Beitz, Leiter der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, erklären lassen.

Sind Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu leisten?

Grundsätzlich nicht – es sei denn, es steht im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag. In Not- oder Katastrophenfällen sind Arbeitnehmer jedoch zur Leistung von Überstunden verpflichtet. So entsteht in der Stahl-Industrie beispielsweise ein sehr hohes wirtschaftliches Risiko, wenn Hochöfen heruntergefahren werden müssen, weil es unglaublich lange dauert, sie wieder hochzuheizen. Käme es etwa wegen einer Grippeepidemie zu personellen Engpässen, müssten die übrigen Mitarbeiter also auch ohne entsprechende vertragliche oder tarifvertragliche Regelung ausnahmsweise Überstunden leisten. 

Aber in Deutschland werden doch ständig Überstunden gemacht...

Das liegt daran, dass die meisten Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag verpflichtet sind, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen Überstunden zu leisten. Zudem wird teilweise suggeriert, dass Überstunden ohne Gegenleistung erfolgen. Schaut man aber genauer hin, sieht man, dass die Überstunden im Regelfall durch entsprechende Vergütung oder Freizeit ausgeglichen werden, was wiederum Ausdruck einer gewissen Flexibilität ist – und damit im Regelfall im Sinne beider Arbeitsvertragsparteien. Dass aber zum Beispiel in der Metall- und Elektro-Industrie (M+E) ständig Überstunden gemacht würden, kann ich nicht bestätigen. Denn hier haben wir bereits seit den 1990er Jahren ein sehr flexibles System, mit dem viele Arbeitnehmer und Betriebe die Möglichkeit haben, schwankende Arbeitszeiten über sogenannte Flexikonten auszugleichen.

Dürfen Überstunden unbegrenzt vom Arbeitgeber angeordnet werden?

Die Grenze setzt das Arbeitszeitgesetz, das die übliche Arbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche deckelt. Wer also einen 40-Stunden-Vertrag hat, kann vom Arbeitgeber auf höchstens acht Überstunden pro Woche verpflichtet werden. Gesetzlich darf der Chef in Ausnahmen sogar bis zu 60 Stunden pro Woche abrufen, das ist dann aber die absolute Obergrenze. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser der Anordnung zustimmen. Die Arbeitszeit, die über 48 Wochenstunden hinausgeht, muss zudem innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden.

In welcher Form werden Überstunden ausgeglichen?

Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass Überstunden, die zu einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 48 Stunden führen, bezahlt werden. Wird bezahlt, gibt es den üblichen Stundenlohn, ein Recht auf Zuschläge gibt es nicht. In den M+E-Tarifverträgen zum Beispiel ist ein solcher Zuschlag jedoch festgelegt. Nur für darüber hinausgehende Überstunden sieht das Arbeitszeitgesetz einen entsprechenden Freizeitausgleich vor. Abweichend von der gesetzlichen Regelung können aber in Arbeitsverträgen auch für Überstunden Regelungen zu einem Freizeitausgleich getroffen werden.

Pauschale Klauseln im Arbeitsvertrag, wonach sämtliche Überstunden mit dem normalen Entgelt abgegolten sind, sind übrigens bei Arbeitnehmern in aller Regel unwirksam. Es muss wenigstens eine konkrete Überstundenzahl im Vertrag stehen oder ein Prozentsatz der Arbeitszeit, der über das normale Maß hinaus unbezahlt geleistet werden muss. Dann heißt es zum Beispiel: „Fünf Stunden pro Woche sind mit dem Entgelt abgegolten“. Hinsichtlich der Höchstgrenze für diese pauschale Abgeltungsmöglichkeit gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung. Eine Ausnahme sind Arbeitnehmer mit sehr guter Bezahlung: Von ihnen können nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts Überstunden auch ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich verlangt werden.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter Überstunden verweigert?

Wenn es im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag keine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden gibt, droht dem Arbeitnehmer keine arbeitsrechtliche Sanktion – aber vielleicht atmosphärische Störungen. Wenn Überstunden allerdings im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sind, kann der sich dagegen sperrende Mitarbeiter abgemahnt oder sogar gekündigt werden.

Gibt es Sonderregelungen für Auszubildende?

Minderjährige Auszubildende dürfen keine Überstunden machen, bei volljährigen gibt es keinen Unterschied zu den normalen Arbeitnehmern. Sie können ebenfalls verpflichtet werden, bis zu 60 Stunden pro Woche zu leisten. Der Unterschied ist allerdings, dass Azubis sich bei jeder Überstunde aussuchen dürfen, ob sie bezahlt werden oder einen Freizeitausgleich bekommen.

Kann man seinen Anspruch auf Überstunden-Ausgleich verlieren, wenn er nicht rechtzeitig beim Chef angemeldet wird?

Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. In einigen Verträgen gelten sogenannte Ausschlussfristen von drei Monaten, in Tarifverträgen können auch beispielsweise nur zwei Monate festgelegt sein. Das heißt: Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich innerhalb von zwei Monaten geltend machen, sonst ist er verfallen.

Was ist, wenn man Überstunden abfeiert, und dann in dieser Zeit krank wird?

Dann verfallen diese Stunden. Beim Urlaub ist es gesetzlich geregelt, dass er bei Krankheit nicht verfällt. (Was Sie beachten sollten, wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen möchten, lesen Sie auf aktiv-online.de) Bei Überstunden gilt das aber nicht.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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