Berlin. Um sich ungesunde Aufregung zu sparen, ist es oft sinnvoll, einen Sachverhalt mit etwas Abstand zu betrachten. Raten Sie mal: Welche durchschnittliche weitere Lebenserwartung hatte wohl ein deutscher Mann, der um 1980 an seinem 65. Geburtstag in Rente ging? Antwort: etwa 13 Jahre, so die amtliche Statistik. Ein Mann dagegen, der heutzutage regulär in den Ruhestand wechselt, kann sich auf knapp 18 Jahre Rentnerleben freuen – rund fünf Jahre mehr! Bei den Frauen, die im Schnitt älter werden als Männer, liegt der Zuwachs bei gut vier Jahren.
So gesehen ist die Verschiebung des gesetzlichen Rentenalters um 24 Monate angemessen – also die „Rente mit 67“. Beschlossen im Jahr 2007, wird diese Reform seit 2012 umgesetzt, durch eine langsame, schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze.
67 Jahre – das ist der gesetzliche Standard für alle ab Jahrgang 1964
Für den Jahrgang 1953 liegt diese Grenze bei 65 Jahren und sieben Monaten: Wer also im Januar 2018 den 65. Geburtstag feiert, darf im August dem Betrieb regulär Adieu sagen.
Der Jahrgang 1964 wird der erste sein, für den das Arbeitsleben tatsächlich erst am 67. Geburtstag endet – anno 2031. Und danach? Was soll für jüngere Zeitgenossen gelten, also alle, die ab 1965 geboren worden sind? Darüber wird politisch schon länger diskutiert.
„Die Weichen müssen rechtzeitig gestellt werden, also möglichst in dieser Legislaturperiode“, heißt es beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Es verweist auf eine eigene Simulationsrechnung: Mit einer weiterhin schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2031 auf bis zu 70 Jahre im Jahr 2045 ließe sich der Rentenbeitragssatz auf Dauer knapp unter 22 Prozent halten. Derzeit liegt er bei 18,6 Prozent.