Köln. Bausparen? Klingt öde... – aber Azubis sollten wissen: Junge Leute dürfen ihren ersten Bausparvertrag zum Beispiel auch für ein Auto nutzen! Und schon ab 16 gibt’s pro Jahr bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie. Auch, wenn gar nicht der Azubi selbst, sondern sein Papa oder die Oma in den Vertrag einzahlt.

200 Euro Riester-Bonus

Das ist nur ein Beispiel für die diversen Subventionen, die Privatleute einsammeln können. Speziell an Berufseinsteiger richtet sich der Riester-Bonus: Wer mit spätestens 24 einen Riester-Vertrag regulär bespart, bekommt fürs erste Sparjahr 375 Euro Grundzulage – also 200 Euro mehr als normal! Danach kann man den – grundsätzlich sinnvollen – Fondssparplan fürs Alter ja einfach wieder ruhen lassen, falls man aktuell noch nicht genügend Geld für die Extra-Vorsorge übrig hat.

Riester-Trick für Hausfrauen und -männer

Noch ein Riester-Tipp: Hausfrauen und -männer können die satten Zulagen oft schon für nur 5 Euro Eigenleistung im Monat kassieren! Eine Mutter mit drei kleinen Kindern bekommt so jahrelang für nur je 60 Euro eigene Sparleistung 1.075 Euro vom Staat geschenkt (ausführlicher erklären wir das hier auf AKTIVonline).

Arbeitnehmer-Sparzulage

Wer nicht viel verdient und trotzdem etwas ansparen möchte, hat Anspruch auf die staatliche „Arbeitnehmer-Sparzulage“. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Einzahlungen in einen Aktienfonds- oder Bausparvertrag als „Vermögenswirksame Leistungen“ (VL) über die Firma laufen. Manche Betriebe spendieren sogar selbst ganz oder teilweise diese VL-Sparbeiträge, je nach Branche und Tarifregeln – also einfach mal in der Personalabteilung fragen!

Beim Aktienfondssparen können Singles pro Jahr maximal 80 Euro Sparzulage bekommen, beim Bausparen 43 Euro. Man darf auch zwei VL-Verträge abschließen, je einen pro Sparform, und damit bis 123 Euro Zulage einsammeln. Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Förderbetrag. Ein VL-Vertrag läuft jeweils über sieben Jahre.

Übrigens gilt bei dieser Sparzulage wie bei der Wohnungsbauprämie: Die Einkommensgrenze liegt deutlich höher, als man auf den ersten Blick meint – das „zu versteuernde Einkommen“, auf das es da ankommt, ist ja meistens geringer als der Jahresbruttoverdienst. Beim Riestern wiederum gibt es keine Einkommensgrenzen, auch Gutverdiener profitieren also von dieser staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge.