Wer in Archiven nach der Geburtsstunde des Solidaritätszuschlags im Jahre 1991 stöbert, reibt sich erstaunt die Augen: Der Golfkrieg diente als Begründung für diesen Zuschlag zur Einkommensteuer, außerdem Hilfen für Staaten in Osteuropa – und natürlich vor allem die deutsche Einheit.

Befristet auf ein Jahr war der „Soli“ damals eingeführt worden. 1995 kam er allerdings schon wieder zurück, für den „Aufbau Ost“. Jetzt aber läuft der Solidarpakt II tatsächlich aus. Logische Folge müsste daher sein: Schluss mit dem Soli ab 2020 – und zwar für alle! Doch statt dies einfach umzusetzen, will die GroKo den Zuschlag erst ab 2021 schrittweise abschaffen. Für rund 10 Prozent der Steuerzahler jedoch, die mit den höchsten Einkommen, soll er weiter gelten. Und für fast alle Unternehmen.

Dabei wäre es höchste Zeit, gerade die Betriebe zu entlasten. Zumal andere Industriestaaten, etwa die USA, Frankreich und Großbritannien, ihre Firmen durch Steuersenkungen stärken.

Und die Besserverdiener? Zwei Drittel derer, die weiterhin den Soli zahlen müssten, sind Arbeitnehmer der oberen Mittelschicht – und keine Superreichen. Rund drei Millionen Menschen!

Dazu kommt: Ein Solidaritätszuschlag nur für einen Teil der Steuerzahler ist verfassungsrechtlich umstritten. Auf den Staat könnten gewaltige Rückzahlungen zukommen. Diese Warnung des Bundesrechnungshofs sollte die Regierung ernst nehmen.