Ein Schimmelpilz, der sich zu Hause breit macht, ist relativ einfach zu erkennen: Dunkle Flecken zwischen den Fliesen im Bad, die beim Putzen nicht verschwinden oder schnell wiederkommen. Dunkle, feuchte Stellen an den Wänden, insbesondere neben den Fenstern oder an der Decke. Wenn man das in seiner Wohnung entdeckt, gilt: Nicht erst mit Hausmitteln oder Schimmelentfernen sein Glück versuchen, sondern sofort dem Vermieter Bescheid geben! Jutta Hartmann vom Mieterbund erklärt, welche Rechte und Pflichten sowohl Mieter als auch Vermieter haben.

Ist Schimmelbefall ein Grund für Mietminderung?

„Ja, das Recht zur Minderung besteht, sobald der Mangel da ist, und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter den Mangel verschuldet. Der Mieter muss lediglich seinen Vermieter über den Mangel informieren. Dies kann mündlich geschehen, aber besser ist es, den Vermieter schriftlich zu informieren. Aber, so Jutta Hartmann, Pressesprecherin beim Mieterbund: „Setzen Sie im Zweifel nicht gleich die Mietzahlungen runter.“

Falls Sie durch eine voreilige Mietminderung in den Rückstand geraten, liefern Sie Ihrem Vermieter womöglich einen Kündigungsgrund. Stattdessen raten wir, in dem schriftlichen Bescheid zu erklären, dass man die volle Miete nur unter Vorbehalt zahlt.“ Denn: So behält der Mieter das Recht, die zu viel gezahlte Miete später – wenn der Fall geklärt und eine Minderungsquote festgesetzt ist – vom Vermieter zurückzufordern.

Wer ist für die Schimmelbildung verantwortlich?

Wen die Schuld trifft, ist eine häufige Streitfrage, die immer wieder auch vor Gericht ausgetragen wird. Entscheidend für das Urteil ist, worin die Ursache für den Schimmelbefall liegt. Sind bauliche Mängel der Grund, steht der Vermieter in der Verantwortung. Daher muss er im Streitfall nachweisen, dass es keine baulichen Gründe gibt. Demgegenüber hat der Mieter die Pflicht, ausreichend zu lüften und zu heizen. Ist baulich nichts zu beanstanden, muss der Mieter belegen, dass er dieser Pflicht nachkommt. Wie man das machen kann, erklärt Jutta Hartmann: „Halten Sie Ihre Lüft- und Heizgewohnheiten schriftlich fest. Fotografieren Sie eventuell ein Thermometer, das die Innentemperaturen zeigt. Berufen Sie sich auf Zeugen.“ Hilfreich ist auch, die Nachbarn zu fragen, ob sie ebenfalls Schimmel in der Wohnung haben: Tritt das Problem im ganzen Haus auf, liegt es höchstwahrscheinlich an baulichen Mängeln.

Wer muss den Schimmel entfernen lassen?

Für die Beseitigung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig – unabhängig davon, wer als der Verursacher ausgemacht wird. Tut er nichts, kann der Mieter ihm (am besten schriftlich) eine Frist setzen. Passiert daraufhin immer noch nichts, kann der Mieter selbst die Beseitigung in die Wege leiten. Wer die Kosten für die Schimmelbekämpfung – inklusive etwaiger Kosten für Gutachten – trägt, entscheidet im Streitfall das Gericht. Dabei kann es auch zu einer Aufteilung der Kosten kommen. Stressfreier ist es natürlich, sich außergerichtlich zu einigen.

Kann ich Schmerzensgeld einklagen, wenn meine Gesundheit leidet?

Wenn der Mieter glaubt, dass der Schimmel ihn krank macht, muss er plausibel darlegen, dass sein Anspruch auf Schmerzensgeld gerechtfertigt ist. Ein Mitverschulden des Mieters kann den Anspruch schmälern. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Wie kann ich Schimmelpilze in der Wohnung vermeiden?

Wie kann ich Schimmelpilze in der Wohnung vermeiden? Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt der Mieterbund auf seiner Internetseite mieterbund.de praktische Tipps für richtiges Heizen und Lüften: Die Zimmertemperaturen sollten auch im Herbst, Winter und im Frühjahr nicht unter 14 Grad im Schlafzimmer, 20 Grad in Wohnräumen und 21 Grad im Bad fallen. Dabei bleiben die Türen zwischen kühleren und wärmeren Räumen idealerweise immer geschlossen.

Damit eine moderate Durchschnittstemperatur gehalten wird und die Wände nicht auskühlen, sollte die Heizung nicht ganz abgestellt werden – auch wenn man außer Haus ist. Denn die Feuchtigkeit in der Luft schlägt sich an kalten Wänden nieder – eine ideale Brutstätte für Schimmelsporen.

Wie oft und wie lange muss ich die Fenster öffnen und lüften?

Aus demselben Grund sollten Schrankwände möglichst nicht an kühlen Außenwänden stehen und mit mindestens zwei Zentimeter Abstand zur Wand. So kann die Luft dahinter zirkulieren. Für einen ausreichenden Luftaustausch sorgt man nach dieser Faustregel: morgens und abends jeweils zehn Minuten lang mit weit geöffneten Fenstern stoßlüften. Wenn man sich allerdings den ganzen Tag zu Hause aufhält, Wäsche in der Wohnung zum Trocknen aufhängt, viel kocht oder lange duscht, ist häufigeres Lüften angesagt – vor allem bei dichten Fenstern.

Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden – übrigens auch bei Regenwetter. Und je kühler die Außentemperatur, desto kürzer kann das Lüften ausfallen. Innen liegende Bäder lassen sich am besten über das nächstgelegene Fenster lüften. Ganz wichtig: Fenster zu kippen, bringt nichts – außer der Verschwendung von Heizenergie!

Ursula Wirtz
aktiv-Redakteurin

Als Mitglied der Stuttgarter aktiv-Redaktion berichtet Ursula Wirtz aus den Metall- und Elektrounternehmen in Baden-Württemberg sowie über Konjunktur- und Ratgeberthemen. Sie studierte Romanistik und Wirtschaftswissenschaften. Später stieg sie bei einem Fachzeitschriftenverlag für Haustechnik und Metall am Bau in den Journalismus ein. Neben dem Wirtschaftswachstum beobachtet sie am liebsten das Pflanzenwachstum in ihrem Garten.

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