Berlin. Seit bald 20 Jahren gibt es die staatlich geförderte Riester-Rente, mehr als 16 Millionen Verträge wurden abgeschlossen, bei vielen endet langsam die Ansparphase. Zeit also, sich Gedanken über die Auszahlung zu machen – denn hier hat man mehrere Optionen. Welche die beste ist, sollte man prüfen, gerade auch mit Blick auf die steuerlichen Auswirkungen.

„Einkünfte aus einem Riester-Vertrag unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer“, sagt Experte Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband. Die Beiträge während der Ansparzeit werden mit Zulagen und Steuervorteilen subventioniert. „Die Auszahlungen müssen dann mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz versteuert werden.“ Das ergibt oft einen Vorteil (zusätzlich zur Rendite des Vertrags selbst), da der Steuersatz im Rentenalter ja meist niedriger ist als während der Berufstätigkeit.

Viele könnten die Riester-Auszahlung schon mit 60 beginnen lassen

Trotzdem sollte man wissen, dass man sich die Riester-Auszahlung schon vor dem Eintritt in den Ruhestand wünschen kann: Eine frühere Auszahlung ist möglich, für vor 2012 abgeschlossene Verträge ab 60 Jahren, für jüngere Verträge erst ab 62.

30 Prozent des angesparten Riester-Kapitals kann man sich auf einen Schlag auszahlen lassen

Riester-Regelfall ist natürlich die monatliche Zahlung einer Extrarente bis zum Lebensende. Doch es gibt noch zwei weitere Möglichkeiten: Anleger können sich einen Teil der angesparten Summe vorab auszahlen lassen – und manchmal auch den ganzen Betrag.

Eine Teilauszahlung des Riester-Kapitals ist möglich – den Zeitpunkt sollte man geschickt wählen

Bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen darf man sich 30 Prozent des Guthabens auf einen Schlag überweisen lassen. Bei den noch älteren Verträgen sind es nur 20 Prozent. Der große Rest des angesparten Kapitals wird dann für die monatliche Extra-Rente genutzt. Doch Achtung: „Diese Einmalzahlung unterliegt komplett der normalen Einkommensteuer und kann die Einkünfte stark in die Höhe treiben“, warnt Wawro. Deshalb sollte der Zeitpunkt dafür geschickt gewählt werden, das Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Beruf bietet sich da oft an.

Komplettauszahlung einer „Kleinbetragsrente“: Fünftelregelung senkt die Steuerlast

Die Komplettauszahlung ist nur für Riester-Sparer mit nicht einmal fünfstelligen Guthaben interessant, die nur eine Mini-Rente bekommen würden. Der gesetzliche Grenzwert für so eine „Kleinbetragsrente“ steigt regelmäßig an, aktuell liegt er bei knapp 33 Euro. In solchen Fällen kann man statt der Rente eine Abfindung wählen.

Auch dann möchte der Fiskus seinen Anteil. So eine Abfindung wird aber nach der günstigeren Fünftelregelung besteuert: „Dadurch wird eine einmalige Einnahme so behandelt, als wäre sie über fünf Jahre verteilt erzielt worden“, erklärt Wawro. Konkret: Die Abfindung wird durch fünf geteilt, dieses Fünftel wird zu den übrigen Einkünften addiert. Dann wird die Differenz aus der Steuerlast mit und ohne Fünftel berechnet und mal fünf genommen: Der sich ergebende Betrag wird an Steuern auf die Abfindung fällig.

Bei höheren monatlichen Riester-Renten wäre eine Gesamtauszahlung übrigens möglich – aber meistens nicht sinnvoll. Denn alle Zulagen und Steuervorteile aus der Ansparphase müssten in so einem Fall zurückgezahlt werden.

Übrigens: Die normale gesetzliche Altersrente ist ebenfalls steuerpflichtig – bis auf einen ganz persönlichen Rentenfreibetrag. Wie der eigentlich genau berechnet wird und was für welchen Geburtsjahrgange gilt, erklären wir in einem aktiv-Artikel über den Rentenfreibetrag.

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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