Bremen. Sommer, Sonne, Spaß am Strand: Die Vorfreude auf den Urlaub ist wohl bei allen groß. Viele buchen schon das Hotel, den Flug oder die Pauschalreise für die großen Ferien. Aber bis zum Reiseantritt vergehen meist noch Monate, Vieles könnte den Urlaub noch verhindern: Erdbeben am exotischen Erholungsort etwa, Unruhen – oder anhaltende Epidemien. Aber auch schlicht ein Gipsbein, das einen ans Bett fesselt.

Was gilt, wenn man eine Pauschalreise stornieren möchte? aktiv hat eine Expertin für Reiserecht gefragt.

„Grundsätzlich ist natürlich niemand verpflichtet, eine gebuchte Reise auch anzutreten“, erklärt Nicole Mertgen-Sauer von der Verbraucherzentrale Bremen. „Eine Stornierung ist immer bis zum letzten Tag möglich. Es kommt jeweils auf die konkreten Umstände an, ob der Veranstalter dann Kosten in Rechnung stellen darf.“

Eindeutig ist die Gesetzeslage, wenn man seinen Urlaub aus Gründen „höherer Gewalt“ stornieren möchte: Erschüttern zum Beispiel Naturkatastrophen oder gar Bürgerkriege das Reiseziel, muss man in der Regel keine Stornokosten zahlen.

Faustregel: Je näher der Urlaub rückt, desto höher sind die Gebühren einer Stornierung

Eine abstrakte Terrorgefahr oder die Furcht vor einer Krankheit sind aber noch kein Grund, den Urlaub kostenlos zu stornieren. Mertgen-Sauer rät zu einem Blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes (auswaertiges-amt.de). „Sobald es eine offizielle Reisewarnung für die Urlaubsregion gibt, fallen für die Stornierung keine Gebühren an.“

Aber Achtung: Das gilt nicht, wenn die Gefahr für Touris schon bei der Buchung amtlich bekannt war! Wer jetzt eine Reise nach Libyen oder Somalia plant, kann also nicht nachträglich kostenlos kündigen.

Ähnlich verhält es sich im dritten Jahr der Pandemie auch mit Reisewarnungen wegen Corona. Man kann nicht mehr automatisch davon ausgehen, dass das Pandemie-Geschehen als unvorhersehbar oder unerwartet eingestuft wird. Das hat weitreichende Konsequenzen: Wer jetzt eine Pauschalreise bucht, kann eventuell nicht mehr so einfach auf das Recht der kostenlosen Stornierung bei unvorhersehbaren Ereignissen pochen. Eine richterliche Entscheidung dazu steht allerdings noch aus. 

In allen anderen Fällen muss man mit Gebühren für die Stornierung rechnen (mit einer Reiserücktrittversicherung kann man sich dagegen absichern). Wer seine Reise nicht antreten kann oder möchte, sollte sich möglichst schnell schriftlich beim Reisebüro oder dem Veranstalter melden. Denn je näher der Urlaub rückt, desto teurer wird das Stornieren. „Wie hoch die Summe konkret ist, hängt vom Veranstalter ab, eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Vor der Buchung sollte man immer einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisepartners werfen“, rät Mertgen-Sauer.

Den Veranstalter kontaktieren: Denn eine gebuchte Reise kann man auch weitergeben

Es gibt noch weitere Möglichkeiten. So könnten Freunde oder Bekannte die gebuchte Reise übernehmen, dann fallen lediglich Kosten für die Namensänderung an. Der Veranstalter kann aber auch eine kostenlose Umbuchung an einen anderen Ort oder zu einer anderen Reisezeit anbieten, dazu ist er aber nicht verpflichtet.

Übrigens: Der Bund der Versicherten hat ein Merkblatt über verschiedene Reiseversicherungen erstellt. Hier kann man es sich kostenlos herunterladen: bundderversicherten.de

Reiserücktritt: Da kann eine Versicherung helfen

Wann hilft so eine Police? Die Reiserücktrittversicherung springt ein, wenn der Reiseantritt nicht möglich ist. Gründe dafür können Krankheiten, Unfälle oder gar ein Todesfall sein, aber auch Arbeitslosigkeit oder Schäden durch Feuer. Oft ist auch eine Reiseabbruchversicherung dabei: Sie erstattet Kosten für nicht genutzte Leistungen wie vorab gebuchte Mietwagen.

Für wen ist diese Versicherung sinnvoll? Zu empfehlen ist sie vor allem bei teuren Pauschalreisen und lange im Voraus geplanten Urlauben. Ebenso bei höherem Krankheitsrisiko, wenn kleine Kinder oder auch Senioren mitkommen. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Mitreisende versichert: Ehepartner, Lebensgefährten und andere Angehörige.

Welche Varianten gibt es? Man kann einfach eine einzelne Reise versichern. Bei mehreren Trips im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag. Es gibt auch Familienjahresverträge: Versicherungsschutz besteht dann auch für die einzelnen Familienmitglieder, wenn sie mal alleine verreisen.

Wie teuer ist das? Der Beitrag hängt vom Reisepreis, dem Leistungsumfang und vom Alter des Versicherten ab. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Eine Familienreise für 3.000 Euro kann schon für etwa 120 Euro versichert werden.

Achtung: Wer in die Ferne reist, sollte zusätzlich versichert sein. Hier auf aktiv-online.de lesen Sie das Wichtigste zum Thema Auslandsreisekrankenversicherung.

Nadine Bettray
aktiv-Redakteurin

Nadine Bettray schreibt bei aktiv vor allem über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Sie studierte Politikwissenschaft an der Fernuniversität Hagen. Anschließend zog es sie zum Arbeitgeberverband METALL NRW in Düsseldorf. Am Journalistenzentrum Haus Busch in Hagen absolvierte sie ein Volontariat. Wenn Nadine nicht am Schreibtisch sitzt, jubelt sie Rot-Weiss Essen zu oder rennt mit ihrem Hund durch den Wald. 

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