Berlin. Das eigene Häuschen ganz nach den persönlichen Wünschen gestalten – das ist bekanntlich teuer. Wohl dem, der handwerklich begabte Familienmitglieder, Freunde und Bekannte hat. Wenn alle kräftig mit anpacken, spart das viel Geld für teure Handwerker. Doch wenn dabei etwas passiert, kann der Traum vom Eigenheim ganz schnell zum absoluten Albtraum werden.
Was, wenn beispielsweise der Kumpel beim Verlegen von Kabeln so blöd von der Leiter fällt, dass er hinterher im Rollstuhl sitzt? Ist der Bauherr daran schuld – etwa weil er die Baustelle nicht richtig gesichert hat –, muss er zahlen, mit Pech ein Leben lang. Dazu kommt unter Umständen Ärger mit den Behörden, und die Freundschaft ist natürlich auch kaputt. Clevere Bauherren lassen es erst gar nicht so weit kommen und sorgen von Anfang an für umfassenden Schutz.
1. Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht
„Grundsätzlich haftet der Grundstücksbesitzer vom ersten Tag an für alle Gefahren, die von seinem Grundstück ausgehen“, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. Dabei geht es nicht nur um Unfälle von Helfern auf dem Bau, sondern auch um Schäden anderer Personen, beispielsweise wenn ein spielendes Kind in eine Baugrube fällt oder ein Passant auf dem schneeglatten Grundstück ausrutscht. Zeigt sich, dass der Grundstücksbesitzer schuld an dem Unfall war, beispielsweise weil er die Grube nicht richtig gesichert oder den Schnee nicht ordnungsgemäß geräumt hat, muss er zahlen.
„Um sich vor teuren Schadenersatzansprüchen zu schützen, sollte jeder Grundbesitzer eine Haftpflichtversicherung haben“, erklärt Reinhold-Postina. Das Minimum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, denn selbst bei völlig ungenutzten Grundstücken kann natürlich mal etwas passieren.
Gehen die eigentlichen Bauarbeiten los, empfiehlt sich der Blick in die private Haftpflichtpolice. Nach Angaben von Stiftung Warentest sind hier kleinere Bauvorhaben, etwa bei Modernisierungen, häufig mit eingeschlossen. In den meisten Fällen braucht man aber eine spezielle Bauherrenhaftpflicht, die zusätzlich die besonderen Gefahren auf einer Baustelle abdeckt.
Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro. Eine ordentliche Police kostet, je nach Höhe der Bausumme, oft weniger als 100 Euro, so die Recherchen der Warentester. In modernen Verträgen können auch Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen werden.
„Die Bauherrenhaftpflicht zahlt aber natürlich nur, wenn überhaupt eine Haftung, also ein Verschulden des Bauherren vorliegt“, erläutert Versicherungsmakler Carsten Münte von Dr. Münte & Co., dem Versicherungs-Kooperationspartner des Verbands Privater Bauherren. Wie bei jeder anderen Haftpflicht auch sind also Schäden nicht abgedeckt, an denen der Helfer vereinfacht gesagt „selbst schuld“ ist, etwa weil er nicht richtig aufgepasst hat.
2. Meldung bei der Berufsgenossenschaft
Erleidet der Helfer einen Unfall auf dem Bau, zahlt außerdem die gesetzliche Unfallversicherung, und zwar über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. „Nicht nur Neubauten, sondern jedes Bauvorhaben, bei dem eine Eigenleistung des Bauherren oder seiner Helfer eingeplant ist, muss bei uns angemeldet werden“, sagt Joachim Förster von der BG Bau.
Der Bauherr muss für diesen Versicherungsschutz natürlich Beiträge zahlen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und geht ganz einfach im Internet unter: bgbau.de
Der Bauherr selbst und gegebenenfalls sein Ehepartner haben durch die Meldung übrigens keinen Versicherungsschutz. Sie können sich aber auf freiwilliger Basis ebenfalls versichern.
Mit der Zahlung an die BG Bau sind die privaten Helfer in der gesetzlichen Unfallversicherung so pflichtversichert, wie es auch ein normaler Arbeitnehmer am Arbeitsplatz wäre. Doch Vorsicht: „Schutz haben die Helfer ausdrücklich nur dann, wenn es sich um ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis handelt, also eines, bei dem der Bauherr dem Helfer beispielsweise Anweisungen gibt“, erklärt Förster.
Keinen Versicherungsschutz gibt es dagegen, wenn der Helfer unternehmerähnlich, also weitgehend eigenverantwortlich handelt. Das wäre etwa der Fall, wenn der Kumpel Baumaterial selbst besorgt und auch die Arbeiten weitgehend selbstständig erledigt.
Ebenfalls nicht versichert sind Helfer bei privaten Gefälligkeiten. Dabei ist es völlig egal, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht. Entscheidend sind vielmehr der Umfang der Arbeiten und die Intensität der persönlichen Beziehung. Es macht versicherungstechnisch also einen Riesenunterschied, ob der Fußballkumpel oder die eigenen Eltern das Bad neu fliesen.
3. Private Unfallversicherungen abschließen
Wann genau ein Helfer als arbeitnehmerähnlich einzustufen ist, ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. „Die BG Bau entscheidet dies immer im Einzelfall“, erklärt Förster. Es kann also sein, dass kein Versicherungsschutz besteht, weil die Hilfe als private Gefälligkeit oder als unternehmerähnlich bewertet wird.
Im schlimmsten Fall hat der Verletzte seine Hilfsbereitschaft dann nicht nur mit seiner Gesundheit bezahlt, sondern bekommt anschließend auch noch finanzielle Probleme, etwa weil er nicht mehr arbeiten kann oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss. Welcher Häuslebauer hätte da kein schlechtes Gewissen?
Verantwortungsbewusste Bauherren fragen deshalb bei allen Helfern ganz genau nach dem privaten Versicherungsschutz, und zwar schon bevor sie irgendjemanden den allerersten Handschlag auf der Baustelle machen lassen. „Hat der Helfer bereits eine private Unfallversicherung, leistet diese auch, wenn auf der Baustelle etwas passieren sollte“, erklärt Versicherungsmakler Münte.
Ist der Helfer jedoch nicht sowieso schon selbst privat versichert, sollte der Bauherr eine sogenannte „Bauhelfer-Unfallversicherung“ abschließen. Dabei handelt es sich meist um Jahresverträge, die man bei längeren Bauarbeiten auch verlängern kann. Je nach Vertrag muss man die Helfer entweder namentlich nennen oder man kann eine bestimmte Anzahl von Bauhelfern ohne Namensnennung versichern.
Ein solcher Jahresvertrag für bis zu drei Bauhelfer kostet bei einer Grundsumme von 50.000 etwa 100 bis 150 Euro. Für Familienangehörige kann man alternativ eine klassische individuelle Unfallversicherung abschließen, die auch nach dem Ende der Bauarbeiten weiterläuft.