Damit nicht nur die ein Studium absolvieren können, die aus einem gutsituierten Elternhaus stammen, gibt es Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz Bafög.

Anders als etwa bei einem Stipendium hängt das Geld beim Bafög nicht von besonders guten Leistungen ab, die der Antragsteller erbringt, sondern ausschließlich von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Wer darauf Anspruch hat und was man dazu wissen sollte, erklärt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks in Berlin.

Wer hat Anspruch auf Bafög?

Grundsätzlich können Studierende Bafög erhalten, die zu Beginn des Bachelor-Studiums höchstens 29 und bei Aufnahme eines Master-Studiengangs höchstens 34 Jahre alt sind. Aber von diesen Altersgrenzen gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel für Studierende, die eigene Kinder erziehen.

Nach dem vierten Fachsemester oder der Zwischenprüfung möchte das Bafög-Amt einen Nachweis sehen, dass man auch wirklich studiert. Sonst wird die Zahlung gestoppt. „Wird ein Studiengang mit dem Staatsexamen, Magister, Diplom oder Master abgeschlossen, ist keine weitere Förderung mehr möglich“, erklärt Meyer auf der Heyde vom Deutschen Studentenwerk.

Wer dagegen einen Bachelor absolviert hat, kann anschließend auch noch für den Master vom Staat finanzielle Unterstützung erhalten.

Aufgepasst: Auch Schüler und Praktikanten sowie ausländische Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen Bafög-berechtigt sein.

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Studierenden und ihre Eltern?

Um Bafög erhalten zu können, darf das Einkommen des Studierenden nicht zu hoch sein: Einkommen wird auf die zu erhaltene Summe angerechnet, wenn es im sogenannten Bewilligungszeitraum (zwölf Monate beziehungsweise zwei Semester) 5.420 Euro übersteigt. Wer noch neben dem Studium jobbt, bekommt also weniger Bafög, wenn sein Verdienst diese Grenze übersteigt.

Auch das Einkommen der Eltern entscheidet mit: „Hier gibt es keine starren Grenzen, weil je nach Familienkonstellation, Kinderzahl, Ausbildung der Kinder und sonstigen Unterhaltspflichten unterschiedlich hohe Freibeträge abgezogen werden können.“ Berechnungsgrundlage ist immer das Elterneinkommen zwei Jahre vor Antragstellung.

Zwei Beispiele: Eine unter 25 Jahre alte Studentin mit eigener Wohnung würde bei einem Nettoeinkommen der verheirateten und zusammenlebenden Eltern von 1.890 Euro je Monat den Höchstsatz bekommen. Verdienen die Eltern jedoch 3.375 Euro netto, hätte sie keinen Anspruch mehr auf Bafög. Anders sieht es aus, wenn die Eltern noch ein weiteres studierendes Kind (ebenfalls höchstens 24 Jahre alt) mit eigener Wohnung zu versorgen hätten. Dann würde es erst ab 4.860 Euro überhaupt kein Bafög mehr geben und bis 1.893 Euro den Höchstsatz. Liegt das Elterneinkommen zwischen den Grenzen, wird der Bafög-Satz entsprechend reduziert.

Können Studierende auch Bafög unabhängig vom Elterneinkommen beantragen?

Dies geht für Studenten oder Studentinnen, die bereits vor dem Studium berufstätig waren. Wenn jemand nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig war und dann studieren möchte, zählt für den Bafög-Antrag das elterliche Einkommen oder das des Ehepartners nicht mehr. Das gilt zum Beispiel auch nach Abschluss einer dreijährigen Ausbildung mit anschließender Berufstätigkeit von drei Jahren.

Wird das Vermögen der Studierenden angerechnet?

Auch das Vermögen der Studierenden wird mit in die Berechnung einbezogen. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 8.200 Euro, alles, was darüber hinausgeht, wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums aufgeteilt und auf den monatlichen Bedarf angerechnet. Dadurch sinkt also die Überweisung vom Bafög-Amt. Sind Student oder Studentin verheiratet oder haben Kinder, so erhöht sich der Vermögensfreibetrag um 2.300 Euro je Person.

Wie hoch sind die Bafög-Sätze?

Wie hoch das Bafög ist, das Studierende erhalten, hängt wiederum von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist das Alter des Studenten entscheidend, zum anderen ob er in einer eigenen Wohnung oder noch zu Hause lebt. Wer maximal 24 Jahre alt ist, bekommt mit eigener Wohnung bis zu 752 Euro pro Monat, ansonsten 483 Euro. Studierende zwischen 25 und 29 Jahren erhalten etwas mehr Unterstützung: bis zu 861 Euro monatlich, weil dort noch ein Zuschuss für die dann notwendige eigene Krankenversicherung enthalten ist, beziehungsweise bis zu 592 Euro, wenn sie bei den Eltern wohnen. Wer über 30 ist, erhält maximal bis zu 941 Euro.

Wie lange können Studierende Bafög beziehen?

Die Bezugsdauer des Bafögs ist ebenfalls reglementiert. Sie richtet sich nach der Regelstudienzeit, die in der Studien- oder Prüfungsordnung des Fachs festgelegt ist. Das sind bei Bachelor-Studiengängen meist sechs bis acht Semester. Einen Master zu machen, dauert in der Regel zwei bis vier Semester.

Achtung: Die Bezugsdauer ist unabhängig davon, ob der Studierende tatsächlich in der Studienzeit kontinuierlich Bafög bezogen hat. Experte Meyer auf der Heyde: „Wer ein oder mehrere Semester ohne Bafög studiert, wird trotzdem nicht über die Regelstudienzeit hinaus gefördert.“

Wo können Studierende Bafög beantragen?

Wer Bafög beziehen möchte, kann den Antrag online über das von Bund und Ländern gemeinsam getragene Portal bafoeg-digital.de stellen. Der Antrag wird dann vom am Hochschulstandort ansässigen Bafög-Amt bearbeitet. Im Antrag sind detaillierte Angaben über Einkommen und Vermögen zu machen, die entsprechend dokumentiert werden müssen. „Da Bafög in der Regel jeweils für zwei Semester bewilligt wird, muss regelmäßig ein Weiterförderungsantrag gestellt werden“, erklärt Meyer auf der Heyde. Dies sollte spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums in Angriff genommen werden, um keine Lücken zu riskieren.

Wie viel und wann muss das Bafög zurückgezahlt werden?

Die Bafög-Leistungen gehen hälftig als Darlehen und als Zuschuss an die Studierenden. Das heißt, von den empfangenen Leistungen muss später nur die Hälfte zurückgezahlt werden. Aber nicht sofort: Für die Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt mit Hauptsitz in Köln zuständig, das circa viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit den Rückzahlungsbescheid an den früheren Bafög-Empfänger schickt, die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. „Das Darlehen muss innerhalb von 20 Jahren in Raten von mindestens 130 Euro je Monat getilgt werden“, erklärt Meyer auf der Heyde.

Wer hohe Bafög-Schulden hat, profitiert hier allerdings von einer Deckelung: Die Höhe der Rückzahlung ist auf maximal 77 monatliche Raten begrenzt, das entspricht 10.010 Euro insgesamt! Mehr muss also keiner abstottern. Das kann sich lohnen, zeigt eine Musterrechnung des Studentenwerks: So bekommt ein Student, der Bachelor- und Masterstudium komplett gefördert absolviert, Bafög insgesamt in Höhe von mehr als 50.000 Euro – und muss nur die erwähnt gut 10.000 Euro zurückzahlen!

Wie kann man den Rückzahlungsbetrag senken?

Der Rückzahlungsbetrag lässt sich weiter drücken: Wer schon vor Fälligkeit sein Darlehen komplett zurückzahlen kann, kann dafür einen Rabatt erhalten. So müssten beispielsweise für Bafög-Schulden in Höhe von 10.000 Euro nur 7.900 Euro bei vorzeitiger Tilgung bezahlt werden. Eine Tabelle mit Richtwerten findet sich unter bva.bund.de.

Da es aber bei den Rabatten auch auf die konkreten Umstände ankommt, können Bafög-Empfänger beim Bundesverwaltungsamt ein individuelles Angebot anfordern, welcher Rabatt bei ihnen zum Tragen kommt.

Weitere umfangreiche Informationen rund ums Bafög gibt es auf der Website der Studentenwerke: www.studentenwerke.de/bafoeg

Bald gibt es mehr Bafög – auch für ältere Studierende

Jenseits der 40 ein Studium anfangen und Bafög kassieren? Das soll bald möglich sein! Zur Bafög-Reform, die das Bundeskabinett nun auf den Weg gebracht hat, gehört neben einer Erhöhung der Fördersätze auch die Anhebung der Altersgrenze für den „Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung“ auf 45 Jahre.

Lebenslanges Lernen ist bekanntlich schwer angesagt. Im Gesetzentwurf heißt es: „Das Bafög muss besser als bisher die neuen Bildungsbiografien abbilden, die nicht mehr so einheitlich ablaufen wie früher und auch die Aufnahme eines Studiums erst in späteren Lebensabschnitten beinhalten können.“ Dazu passt, dass der Vermögensfreibetrag der Bafög-Empfänger von aktuell 8.200 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden soll.

Das Bafög selbst soll im Herbst um rund 5 Prozent steigen und der Zuschlag für auswärts wohnende Studierende von 325 auf 360 Euro erhöht werden. Der Förderungshöchstbetrag läge dann bei 931 Euro im Monat. Zudem sollen die Einkommensfreibeträge der Eltern wie auch die der Schüler, Auszubildenden oder Studierenden deutlich angehoben werden.

Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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