München. „Zeitflexibles und ortsunabhängiges Arbeiten“ – dieses Trend-Thema greift der „Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten“ der Metall- und Elektro-Industrie auf. Er allein begründet weder Ansprüche noch Zwänge. Aber er setzt einen modernen Rahmen für Betriebsvereinbarungen und enthält Grundsätze zum mobilen Arbeiten. Details werden passgenau in den Betrieben festgelegt.

Vorrangiges Ziel ist es, dass Mitarbeiter bestimmte Jobs ortsunabhängig und selbstbestimmter erledigen können. Auch zeitlich gibt es mehr Flexibilität: Wer etwa einen Teil der Arbeit freiwillig abends erledigen möchte, um am Tag mehr Zeit für die Kinder zu haben, soll das gerne tun – solange es betrieblich machbar ist. Wer möchte, darf laut Tarifvertrag auch am Samstag mobil arbeiten.

Die vorgegebene elfstündige Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen verkürzt sich bei mobil Beschäftigten auf bis zu neun Stunden! Der neue Tarifvertrag nutzt da eine Öffnungsklausel im deutschen Arbeitszeitgesetz.

Arbeitszeit entscheidet auch über die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens

Was das Regelwerk von Arbeitgebern und Gewerkschaft ebenfalls klarmacht: Wenn der Arbeitnehmer freiwillig spät abends arbeitet, kann er dafür aber keine Nachtarbeitszuschläge verlangen. Auch Mehrarbeitszuschläge fallen grundsätzlich nicht an.

Nicht zuletzt: Von der Arbeitszeit und den damit verbundenen Kosten hängt ab, wie wettbewerbsfähig ein Unternehmen ist. Denn Dauer und flexible Verteilung beeinflussen nicht nur die Personalkosten, sondern auch die Innovationsfähigkeit und die Investitionsbedingungen im Unternehmen.