Köln. Eine nette kleine Zusatzrente gibt’s für manche Menschen praktisch für lau! Möglich machen das die hohen staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente.
Mit nur 60 Euro eigener Sparleistung im Jahr können Hausfrauen oder -männer ein wenig fürs Alter vorsorgen. Je größer die Familie, desto lohnender die Sache: Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis Ende 2007 geboren worden ist, spendiert der Staat pro Jahr 175 Euro, für jüngere Kinder sogar 300 Euro. Für den Sparer selbst gibt es als „Grundzulage“ stets 175 Euro. Bei drei kleinen Kindern gibt’s also für die 60 Euro „Mindesteigenbeitrag“ stolze 1.075 Euro obendrauf! Die Kinderzulagen bekommt normalerweise die Mutter, der Vater nur auf Antrag. Wobei man sowieso schnell einen (Dauer-) Zulagenantrag stellen muss, von alleine gibt es eben keine Subventionen …
Aber Achtung: Beim „unmittelbar zulageberechtigten“ Riestern, das zum Beispiel auch während der Elternzeit geht, kommt es stets auf den Verdienst im Vorjahr an. Angenommen, jemand hat 2016 normal gearbeitet und ist seit 2017 einige Jahre in Elternzeit ohne Verdienst – dann klappt die Sache mit den „nur 60 Euro Eigenleistung“ erst ab 2018.
Wer im Verlauf des Jahres 2018 einen Vertrag schließt und einzahlt, erhält dann trotzdem noch die Zulagen fürs komplette Jahr 2018. Vor der Wahl des Riester-Produkts sollte man sich allerdings gründlich beraten lassen und auch auf die Kosten achten.
Wichtig: Für jedes Kind hat eine nicht erwerbstätige Mutter nur drei Jahre lang einen eigenständigen Riester-Anspruch. Steigt sie wieder in den Job ein, kann sie natürlich weiter riestern, muss dann aber die reguläre Sparleistung einzahlen, um weiter die vollen Zulagen zu erhalten. Der mindestens nötige Betrag errechnet sich so: 4 Prozent des eigenen Vorjahresbruttoeinkommens nehmen, davon die Zulage(n) abziehen.
Bleibt ein Elternteil länger zu Hause, kann es auch weiterhin für nur 60 Euro im Jahr sämtliche Zulagen kassieren. Dafür muss man allerdings mit einem riesterberechtigten Partner verheiratet sein, der selbst tatsächlich auch riestert – und in den eigenen Vertrag die volle reguläre Sparleistung einzahlt (maximal sind das 2.100 Euro im Jahr abzüglich der Grundzulage).