Eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist schnell abgeschlossen – und dann zahlt man Jahr für Jahr viel Geld ein. Doch was, wenn einem Zweifel kommen, ob die Police überhaupt die richtige Form der Altersvorsorge ist, oder man die Beiträge nicht mehr aufbringen kann?

Das kommt gar nicht so selten vor. Schließlich lassen sich die langen Zeiträume, über die die Verträge laufen, nicht voraussehen. Laut Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg wird mindestens die Hälfte der Lebensversicherungsverträge nicht wie geplant bis zum Ende bespart.

Kündigung reiflich überlegen

Wer seine Lebensversicherung nicht mehr wie bisher fortführen kann oder will, kann sie natürlich kündigen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht die beste Lösung. „Für die Kündigung kann es individuell gute Gründe geben, sie sollte aber immer gut abgewogen werden und der letzte Schritt sein“, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Gegen die Kündigung spricht etwa der niedrige sogenannte Rückkaufwert – also die Summe, die man nach der Kündigung ausgezahlt bekäme –, da zunächst die Abschlusskosten der Police mit den schon geleisteten Beiträgen verrechnet werden. Daher kriegt man etliche Jahre weniger wieder raus, als man eingezahlt hat. Zudem verzichtet man teilweise oder komplett mit einer Kündigung auf den Schlussüberschuss, der erst zum Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird und für die Rendite der Lebensversicherung mitentscheidend ist.

Dazu kommt, dass ältere Verträge eine Garantieverzinsung von bis zu 4 Prozent bieten – davon kann man derzeit bei sicheren Anlagen nur träumen. Auch der steuerliche Aspekt sollte vor einer Kündigung beachtet werden. In der Regel steuerfrei sind Leistungen aus Verträgen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, die Erträge aus Policen ab 2005 unterliegen hingegen grundsätzlich der Steuerpflicht.

Policen weiterverkaufen

Wer seine Lebensversicherung nicht kündigen will, kann sie eventuell auch auf dem Zweitmarkt verkaufen. Die von Aufkäufern gezahlten Preise sind aber laut Versicherungsexpertin Becker-Eiselen nur wenig höher als der Rückkaufwert. Zudem kaufen diese Unternehmen längst nicht jede Police, sie muss sich auch für sie lohnen, sprich: Sie übernehmen in der Regel nur Verträge, die einen hohen Rückkaufwert und nur noch eine geringe Restlaufzeit haben.

Widerspruch einlegen

Eine interessante Möglichkeit bietet sich unter Umständen bei Policen, die von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden. „Weil damals viele Kunden beim Abschluss der Versicherung nicht EU-rechtskonform über ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind, können diese ihrem Vertrag auch jetzt noch widersprechen“, erklärt Becker-Eiselen. In diesem Fall haben die Versicherten Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Beiträge zuzüglich der Zinsen, die die Versicherungsgesellschaft mit ihnen erwirtschaftet hat.

In Abzug gebracht werden lediglich die sogenannten Risikokosten der Gesellschaft. Becker-Eiselen: „In rund 60 Prozent aller Fälle ist der Widerspruch möglich.“ Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft exklusiv in Deutschland, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Unter vzhh.de  kann man ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag geben, das allerdings 85 Euro kostet.

Versicherung beitragsfrei stellen oder stunden

Wer die Lebensversicherung grundsätzlich behalten will, aber vorübergehend nicht die Mittel für die Beiträge zur Verfügung hat, kann die Versicherung für eine gewisse Zeit beitragsfrei stellen. Dies geht laut GDV normalerweise frühestens nach zwei bis drei Jahren Vertragslaufzeit und ist dann für ein bis zwei Jahre möglich. Eine längere Auszeit ist nicht üblich. Die Details finden sich im Versicherungsvertrag. Doch aufgepasst: „Durch die Beitragsbefreiung reduziert sich in der Regel auch die Versicherungssumme“, erklärt Becker-Eiselen.

Aufpassen muss man auch, wenn die Lebensversicherung zum Beispiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt ist. „Bei einer Beitragsbefreiung werden solche Zusatzversicherungen mit eingefroren“, erklärt Becker-Eiselen. Das heißt, wer gerade in dieser Zeit berufsunfähig würde, hätte während der Zeit der Beitragsbefreiung keinen Anspruch aus der Versicherung daraus. Und gerade auf den oft inkludierten wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz sollte niemand verzichten.

Ebenso ist es möglich, die Beiträge für eine gewisse Zeit zu stunden. Laut GDV ist hier ein halbes Jahr üblich, bei Arbeitslosigkeit gestatten die Versicherer oft bis zu einem Jahr. Anschließend müssen die Beiträge auf einen Schlag mitsamt Zinsen nachgezahlt werden.

Teilweise kündigen

Viele Lebensversicherungen sind mit Zusatzversicherungen kombiniert. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig und es für manche schwer ist, einen neuen Vertrag hierfür abzuschließen, sollte man diesen nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Anders sieht es aber mit weniger wichtigen Zusatzversicherungen aus, zum Beispiel mit einer Unfalltod-Versicherung. Diese könnte durchaus gekündigt werden, um so den Gesamtbeitrag zu reduzieren.

Zahlungsweise ändern

Wer die Prämien jeweils jährlich überweist, zahlt insgesamt weniger als bei monatlicher Zahlungsweise, weil etliche Versicherungsunternehmen für Letzteres Zuschläge berechnen. Eine Umstellung der Zahlungsweise kann ein paar Prozent einsparen und ist jederzeit problemlos möglich. Anders als bei vielen Sachversicherungen reduziert das allerdings nicht unmittelbar die Beiträge. Vielmehr erhöht sich dadurch die Versicherungsleistung, man bekommt also am Ende mehr ausgezahlt.

Individuell beraten lassen

Welche dieser Varianten für die eigene Situation am besten ist, lässt sich pauschal oft nicht beantworten. Verbraucherschützerin Becker-Eiselen rät deshalb dazu, sich in jedem Fall individuell beraten zu lassen und alle Möglichkeiten vor einer Entscheidung durchzurechnen.