Wer ein Haus baut, kommt um eine Baufinanzierung kaum vorbei. Auch das Auto oder andere größere Anschaffungen sind oft nur mit dem Kredit von der Bank möglich. Wenn dann dem Kreditnehmer unerwartet etwas passiert, bleiben die Hinterbliebenen auf einem Schuldenberg sitzen. Es sei denn man hat sich finanziell abgesichert.
Wie funktioniert eine Restschuldversicherung?
Jede Restschuldversicherung zahlt eine bestimmte Summe, wenn die versicherte Person stirbt. Sie funktioniert genauso wie eine Risikolebensversicherung. Dabei gibt es aber einen Unterschied: „Bei der Risikolebensversicherung bleibt die ausgezahlte Summe immer gleich. Bei der Restschuldversicherung dagegen sinkt die ausgezahlte Summe im Lauf der Jahre ab, weil der Kredit zurückgezahlt wird und damit weniger Schulden abgesichert werden müssen“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Viele Restschuldversicherungen locken außerdem mit auf den ersten Blick attraktiven Zusatzleistungen. Dann zahlt die Versicherung nicht nur bei Tod, sondern auch bei Arbeitslosigkeit, Erkrankungen und Ähnlichem.
Für wen ist die Absicherung eines Kredits sinnvoll?
„Wenn ein großer Kredit vorhanden ist und die Hinterbliebenen im Ernstfall nicht in der Lage sind, die Raten weiter zu bezahlen, ist eine Absicherung sinnvoll“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. In der Praxis sind das meist Immobilienkredite. Bei kleineren Summen, die die Hinterbliebenen notfalls auch aus eigener Kraft zurückzahlen können, ist der Versicherungsschutz nach Einschätzung des Bundes der Versicherten und anderer Verbraucherschützer teuer und überflüssig. Zur Absicherung eines Kredits eignet sich aber nicht nur die Restschuldversicherung, sondern auch eine Risikolebensversicherung.
Ist eine Restschuldversicherung mit oder ohne Zusatzleistungen besser?
„Wir raten von Kombipaketen mit Zusatzleistungen ab, denn der Versicherungsschutz ist dabei völlig unzureichend“, so Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Man hat alles ein bisschen versichert, aber nichts richtig. Im Ernstfall reichen die Leistungen vorne und hinten nicht aus oder man bekommt überhaupt kein Geld, weil man die komplizierten Versicherungsbedingungen nicht erfüllt. Auch die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest raten von solchen Kombipaketen ab und empfehlen nur Restschuldversicherungen mit reinem Todesfallschutz. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern sollte man die anderen Risiken grundsätzlich getrennt absichern, den Verlust der Arbeitskraft beispielsweise über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem sind die Kombipakete meist teuer. Nach Marktauswertungen des Bundes der Versicherten liegen die Gesamtkosten für die reine Absicherung des Todesfalls für einen Musterkunden zwischen 192 Euro und 354 Euro, bei einem Kombipaket dagegen zwischen 1.090 Euro und 4.823 Euro. Durch die Zusatzleistungen wurde der Mustervertrag also im Extremfall mehr als 25 Mal so teuer wie der reine Todesfallschutz.
Was ist besser, Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung?
Welcher Vertragstyp günstiger ist, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. „Mit der Restschuldversicherung wird nur das noch offene Darlehen abgesichert“, sagt Bianca Boss. Die Familie bekommt im Ernstfall also nur genug Geld für den Kredit, mehr nicht. Wenn die Hinterbliebenen ihr eigenes Geld verdienen oder anderweitig finanziell abgesichert sind, kann das ausreichen. Die Risikolebensversicherung dagegen zahlt im Fall des Falles immer die vereinbarte Summe, egal wie hoch die Schulden noch sind „Wer als Hauptverdiener seine Familie finanziell absichern will, sollte dazu sowieso eine Risikolebensversicherung haben“, empfiehlt die Versicherungsexpertin. Ist die Leistung entsprechend hoch gewählt, versorgt die Risikolebensversicherung nicht nur die Familie, sondern sichert auch gleichzeitig die Schulden mit ab. Kreditnehmer, die schon eine Risikolebensversicherung haben, können ihre bestehende Police entweder entsprechend aufstocken oder einen zweiten, zusätzlichen Vertrag abschließen.
Was kostet die Absicherung eines Kredits?
„Die Prämien sowohl für Risikolebensversicherung als auch für Restschuldversicherungen werden individuell kalkuliert“, erläutert Bianca Boss. Sie hängen unter anderem davon ab, wie alt man ist, welchen Beruf man ausübt, ob man Vorerkrankungen hat, raucht oder riskante Hobbys ausübt. Bei beiden Vertragstypen hat Stiftung Warentest große Preisunterschiede festgestellt. Ein Preisvergleich lohnt sich unbedingt. Es kann sogar sein, dass die billigste klassische Risikolebensversicherung weniger kostet als die günstigste Restschuldversicherung. Man sollte also für beide Varianten Angebote einholen.
Was sollte man beim Abschluss einer Restschuldversicherung beachten?
Nach Recherchen von Stiftung Warentest kann es bei einigen Restschuldversicherung passieren, dass im Ernstfall die ausgezahlte Versicherungssumme geringer ist als die noch offenen Schulden. „So kann eine Unterdeckung entstehen, Finanzierungslücken von 10.000 Euro und mehr sind möglich“, warnt Stiftung Warentest. Dies geschieht bei Verträgen, bei denen die Versicherungssumme linear fällt. Deshalb empfehlen die Verbraucherschützer Policen, bei denen die Versicherungssumme jedes Jahr an die tatsächlich noch offene Restschuld angepasst wird. Wer sich stattdessen für eine Risikolebensversicherung entscheidet, muss sich mit dieser Frage nicht beschäftigen, weil dabei sowieso immer dieselbe vereinbarte Summe ausgezahlt wird.
Was, wenn die Bank die Restschuldversicherung zur Bedingung für den Kredit macht?
Eine Restschuldversicherung ist keineswegs immer an den Kreditvertrag gekoppelt, sondern kann auch getrennt davon abgeschlossen werden. In diesem Fall hat die Bank nichts mit der Versicherung zu tun, sondern der Kunde kümmert sich selbst um seine Police. Diese Variante wird von Verbraucherschützern empfohlen. Einen Überblick über die verschiedenen Angebote haben beispielsweise der Bund der Versicherten oder die Stiftung Warentest.„Gibt Ihnen die Bank jedoch den Kredit nicht ohne die Restschuldversicherung, muss sie die Kosten für die Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins mit einrechnen“, erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Der Versicherungsschutz erhöht also den Zinssatz, und der Kunde erkennt auf einen Blick, wie viel er zusätzlich zahlen muss. Das will natürlich kaum jemand, dementsprechend selten sind solche Angebote auf dem Markt.In der Praxis gibt es jedoch, so kritisieren Verbraucherschützer, immer wieder die folgende Situation: Bei der Beratung oder beim Abschluss des Darlehensvertrages wird der Eindruck erweckt, dass die Restschuldversicherung Bedingung für den Kredit ist, obwohl die Versicherung in Wirklichkeit freiwillig ist. Dazu muss man wissen: „Die Kosten für eine freiwillig abgeschlossene Restschuldversicherung müssen nicht in den effektiven Jahreszins des Kredits mit eingerechnet werden“, heißt es bei der Bafin. Der Kunde kann also nicht anhand des Zinssatzes erkennen, was die Versicherung zusätzlich kostet. Die Anbieter haben also ein Interesse daran, freiwillige Versicherungen zu verkaufen, weil sie dabei die Preise nicht über den Zins ausweisen müssen. Zugleich ist es für sie günstig, wenn der Kunde glaubt, die freiwillige Versicherung sei obligatorisch. Denn wenn die Bank dem Kunden zusätzlich zum Kredit noch eine Restschuldversicherung vermittelt, ist das ein sehr gutes Geschäft für sie. Die Verbraucherzentrale Sachsen beispielsweise berichtet von einem Leipziger Ehepaar, das bei einer Kreditsumme von rund 38.400 Euro mehr als 18.500 Euro für die Restschuldversicherung bezahlen sollte.
Gibt es ein Widerrrufsrecht?
Also Augen auf, wenn die Restschuldversicherung gleich zusammen mit dem Kredit angeboten wird. Die Bafin warnt ausdrücklich: „Vorsicht! Restschuld- und Zusatzversicherungen sind nicht standardisiert. Informieren Sie sich vor Abschluss des Vertrags unbedingt über den genauen Versicherungsumfang und die Kosten.“Es ist natürlich immer gut, auch zu vergleichen, was der entsprechende Schutz bei einem anderen Anbieter kosten würde. Bedingung ist aber immer, dass eine solche Police überhaupt sinnvoll ist. Bei kleineren Krediten, beispielsweise für Möbel, Elektrogeräte oder Ähnliches braucht man keine Versicherung! Gut zu wissen: Wer zusammen mit dem Kreditvertrag auch eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht und muss diverse Informationen und Belehrungen erhalten. Seit Februar 2018 gibt es hierzu verschiedene Verbesserungen. Dadurch kommen Kreditnehmer manchmal noch aus einem völlig überteuerten Vertrag heraus. Betroffene sollten aber auf keinen Fall vorschnell kündigen, sondern sich unbedingt vorher beraten lassen, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.