An einem heißen Tag mit Shorts und Sandalen ins Büro – oder ständig das gestärkte Businesshemd und die hochgeschlossene Bluse tragen müssen? Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht aus Köln, erklärt, was in Sachen Dresscode vom Chef bestimmt werden darf und was eben nicht.

Welche Vorschriften darf eine Firma in Sachen Kleidung machen und wo gibt es Grenzen?

Das Unternehmen muss eine Abwägung machen zwischen betrieblichen Interessen und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers. Ein Dresscode oder eine vorgeschriebene Arbeitskleidung muss ein berechtigtes Interesse zur Grundlage haben. Das können Hygiene und Sicherheit sein. Auch der Wunsch, ein einheitliches Erscheinungsbild des Personals gegenüber Kunden und Geschäftspartnern zu zeigen, ist ein Grund. Denkbar ist auch eine Betriebsvereinbarung, die Bekleidungsregelungen enthält. Hat der Betriebsrat zugestimmt, wird es für einen einzelnen Arbeitnehmer schwierig, sich gegen Kleidervorschriften zur Wehr zu setzen. Dann hilft nur der Gang vors Gericht.

Darf der Mitarbeiter etwa im Sommer knappe Kleidung oder unter der Dienstkleidung keine Unterwäsche tragen?

Wenn es keinen Kundenkontakt gibt, werden Vorgaben dazu begrenzt sein. Vorgaben zu Unterwäsche könnten allenfalls dann zulässig sein, wenn sie etwa durch Farbe den Charakter der Dienstbekleidung beeinträchtigen. Keine Unterwäsche zu tragen, wird man kaum verbieten dürfen, es sei denn aus hygienischen Gründen, wenn die Dienstbekleidung im Eigentum des Arbeitgebers steht und durch das Weglassen von Unterwäsche verschmutzt werden könnte.

Ein Fluggastkontrolleur am Flughafen wollte unter seiner Arbeitskleidung beispielsweise die Unterwäsche weglassen. Der Arbeitgeber argumentierte, durch Unterwäsche werde die Dienstkleidung geschont, das sahen die Richter ebenso. Einige detailliertere Vorschriften gingen den Richtern aber zu weit. So wollte das gleiche Unternehmen Frauen eine einheitliche Farbe der Fingernägel vorschreiben und Männern Toupets oder unnatürlich wirkende Haarfarben verbieten. Dies sahen die Richter als unzulässig an.

Darf der Arbeitgeber verlangen, eine Uniform zu tragen?

Ja, wenn der das so vorgibt. Es müssen dann aber im Betrieb Umkleidemöglichkeiten bereitgestellt werden, da man Arbeitnehmern nicht vorgeben kann, außerhalb des Dienstes beziehungsweise auf dem Weg zur Arbeit diese Uniform zu tragen.

Ob Casual oder Business-Dresscode: Gibt es Ausnahmen bei großer Hitze?

Es kann eine gebotene Maßnahme des Arbeitgebers sein, bei großer Hitze Bekleidungsregeln zu lockern, das kommt aber auf den Einzelfall an. Gilt am Arbeitsplatz eine Kleiderordnung, müssen Arbeitnehmer sie aber grundsätzlich erst mal auch bei großer Hitze beachten. Der Chef kann einen auch auffordern, noch einmal nach Hause zu fahren und sich dort umzuziehen, wenn er die Kleidung für unangemessen hält, sollte man auf einmal mit Shorts oder Sandalen zur Arbeit kommen. Was genau unangemessen ist, ist aber von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Kommt es zum rechtlichen Streit, wird im Einzelfall entschieden.

An wen kann man sich als Mitarbeiter wenden, wenn man mit Vorschriften zum Outfit unzufrieden ist?

Wenn ein Betriebsrat besteht, kann man sich dort beschweren, ansonsten eben beim Vorgesetzten. Sonst hilft nur der Klageweg.

Was droht, wenn ich mich nicht an die Kleiderordnung halte?

Wenn die Vorgaben zulässig sind, können Abmahnungen und am Ende eine Kündigung die Folge sein.

Kann der Chef auch verlangen, etwa den Anzug wegzulassen, obwohl man ihn sehr gerne trägt?

Allenfalls wenn dies für die Außendarstellung des Unternehmens wichtig ist.

Darf ich Dienstkleidung auch außerhalb des Dienstes tragen?

Wenn die Dienstbekleidung Uniformcharakter hat, ist das in der Regel untersagt. Bei normalen Kleidungsstücken hängt es davon ab, ob es sich um Eigentum des Arbeitgebers handelt. Dann ist es in der Regel nicht erlaubt. Wenn Dienstbekleidung aber darin besteht, dass man weiße Blusen und schwarze Hemden tragen soll, kann man diese in der Regel auch privat anziehen.

Marie Schäfers
Autorin

Marie Schäfers hat ihren Studienabschluss in Geschichte und Journalistik an der Universität Gießen gemacht. Sie volontierte bei der „Westfälischen Rundschau“ in Dortmund und ist Leitende Redakteurin der Zeitung Sonntag-EXPRESS in Köln. Für aktiv beschäftigt sie sich als freie Autorin mit den Themen Verbraucher, Geld und Job.

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