Auch wenn gerade nichts passiert ist, sollte man mal den Staub von der Akte pusten: „Aktuelle Hausratversicherungen bieten wesentlich mehr Leistung fürs Geld als ältere.“

Das erklärt Thorsten Rudnik,  Versicherungsexperte für die Verbraucherzentralen. Er zeigt, wie die Unterschiede oft im Detail liegen. Beispielsweise zahlen klassische Verträge nur bei Bränden mit lodernden Flammen – moderne Policen dagegen auch bei Schwelbränden, Rauch und Ruß.

Leistungsstarke Verträge weichen in sehr vielen Punkten vom Standard ab

Als Wasserschäden erkennen neuere Verträge auch auslaufende Aquarien, Wasserbetten oder Zimmerbrunnen an – ältere Verträge dagegen meist nur Schäden durch Leitungswasser. Beim Thema Diebstahl schützen viele aktuelle Verträge zum Beispiel auch hochwertige Gartenmöbel oder die Waschmaschine im Gemeinschaftskeller. Laut dem Kleingedruckten von früher dagegen wird nur nach einem Einbruch in die abgeschlossene Wohnung gezahlt. 

„Leistungsstarke moderne Verträge weichen teilweise in mehr als 100 Punkten vom klassischen Standard ab“, sagt Rudnik. Oft bieten die Versicherer einen preiswerten Basistarif und einen besseren Top-Tarif: „Man sollte individuell prüfen, ob der teurere Schutz Sinn macht“, rät der Experte. Nicht jeder braucht eine Rund-um-die-Uhr-Hotline oder psychologische Betreuung nach einem Einbruch.

Auf jeden Fall sollte die Hausratversicherung heutzutage auch uneingeschränkt bei „grober Fahrlässigkeit“ voll leisten. Also beispielsweise, wenn eine vergessene Kerze die Bude in Brand setzt. „Ansonsten darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Mitschuld des Versicherten kürzen“, warnt Rudnik. „Außerdem sollte eine zeitgemäße Police grundsätzlich Überspannungsschäden abdecken.“ Dann zahlt die Versicherung auch, wenn ein Blitz in der Nachbarschaft einschlägt und TV oder PC den Geist aufgeben.

Fahrradfahrer können von einer modernen Police erwarten, dass das Bike rund um die Uhr versichert ist – egal, wo es steht. Ob ein E-Bike als Fahrrad gilt und damit eingeschlossen ist oder ob es gesondert versichert werden muss, muss man im Einzelfall klären. Und bei Wertsachen ist eine Entschädigungshöhe von mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme Standard.

Schließlich empfiehlt Rudnik Schutz gegen „Elementarschäden“ wie Starkregen, Hochwasser oder Schneedruck: „Solche Schäden nehmen zu – sind aber in alten Verträgen praktisch niemals abgedeckt.“

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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