Berlin/Nürnberg. Frohes neues Jahr – das gilt jedenfalls für die meisten, wenn sie auf die Gehaltsabrechnung gucken: Im Januar sehen wir da deutlich mehr Netto als im Dezember. Woran liegt das, was hat sich alles geändert?

Wichtigster Punkt ist natürlich die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Für rund 90 Prozent derer, die diesen Zuschlag auf die Einkommensteuer bisher entrichten mussten, ist der „Soli“ endlich Geschichte. Für weitere 6,5 Prozent der Steuerbürger fällt er immerhin teilweise weg.

„Der Solidaritätszuschlag muss für alle weg“, fordert der Bund der Steuerzahler

Etwa 3,5 Prozent aber müssen den Soli laut Finanzministerium weiterhin voll löhnen. Der Bund der Steuerzahler spricht von „Leistungsträgern“: Menschen, die als Single ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von rund 97.000 Euro haben (oder als Verheiratete das Doppelte). „Der Soli muss komplett und für alle weg“, fordert der Steuerzahlerbund zum Auftakt des Superwahljahrs 21.

Für normale Arbeitnehmer wiederum ist die Steuerlast jetzt deutlich leichter zu tragen. Zum Soli-Aus kommt da nämlich noch ein höherer Grundfreibetrag. Auch das Kindergeld – plus 15 Euro pro Kind – und der Kinderfreibetrag sind gestiegen. Zudem ist der ganze Steuertarif um rund 1,5 Prozent verschoben worden, was die inflationsbedingte „kalte Progression“ der letzten Zeit locker ausgleicht.

Normal verdienende Steuerzahler werden entlastet – um rund 11 Milliarden Euro im Jahr

Alles in allem sparen die Bürger damit schätzungsweise 11 Milliarden Euro Einkommensteuer im Jahr! „Es ist die größte Steuerentlastung seit sehr, sehr langer Zeit“, betont das Finanzministerium. Und die hilft vor allem Menschen mit geringen und mittleren Einkommen.

Zu ihnen gehört Max Muster – ein Beispielfall, den die Nürnberger Genossenschaft Datev für aktiv genau durchgerechnet hat. Musters Gehaltsabrechnungen zeigen: Einem Single mit 3.500 Euro brutto bringen alle Änderungen unter dem Strich knapp 40 Euro mehr netto!

Allein der Soli-Wegfall macht knapp 30 Euro aus, die anderen steuerlichen Änderungen summieren sich auf weitere 14 Euro Entlastung. Das Plus fällt im Schnitt aber etwas geringer aus, weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 1,1 auf 1,3 Prozent gestiegen ist.

Diese 0,2 Prozentpunkte sind freilich nicht maßgeblich für den einzelnen Bürger: Für ihn zählt nur, was seine Kasse fordert. Um genau 0,2 Prozentpunkte steigt der Zusatzbeitrag jetzt zum Beispiel bei der AOK Baden-Württemberg. Die DAK wiederum lässt ihren Zusatzbeitrag unverändert, ebenso die AOK Rheinland-Hamburg. Beim Branchenführer TK oder auch der AOK Niedersachsen geht es gleich um 0,5 Prozentpunkte nach oben – von der steuerlichen Entlastung bleibt entsprechend weniger übrig.

Bei den anderen Sozialbeiträgen tat sich am Jahreswechsel nichts. Die Beitragssätze der Renten-, der Pflege und der Arbeitslosenversicherung blieben unverändert.

Beitragsbemessungsgrenze gestiegen: Besserverdiener zahlen höhere Sozialbeiträge

Die Datev hat sich auch Max älteren Bruder Walter Muster mal angesehen. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und verdient brutto 5.000 Euro im Monat. Bei ihm summiert sich die steuerliche Entlastung auf rund 40 Euro.

Netto bleiben Walter Muster allerdings nur gut 20 Euro mehr im Monat. Das liegt am Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse: Bei Walter Muster schlägt da nämlich auch die alljährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zu Buche, die sich bei Besserverdienenden ja stets bemerkbar macht.

Beim Zusatzbeitrag an die Kasse gibt es sehr große Unterschiede – ein Wechsel kann sich lohnen

Apropos Krankenkasse: Wer ganz persönlich noch etwas mehr Netto herausholen möchte, sollte sich mal ansehen, welchen Zusatzbeitrag eigentlich die eigene Krankenkasse verlangt. Und ob sich das zum Jahreswechsel womöglich verändert hat. Denn laut Erhebung der „Ärzte-Zeitung“ (weitere Infos auf aerztezeitung.de) nimmt die günstigste Kasse rund 1,5 Prozentpunkte weniger Zusatzbeitrag als die teuerste. Hört sich harmlos an, aber: Verdient man so viel wie unser Beispiel Max Muster, macht dieser Unterschied mehr als 50 Euro Kassenbeitrag pro Monat aus!

Die Hälfte davon bezahlt bekanntlich der Betrieb. Daher freut es jede Firma, wenn sich die Mitarbeiter auch mal ums Thema Krankenkasse kümmern. Übrigens: Der Kassenwechsel ist seit Anfang 2021 leichter als je zuvor. Man stellt einfach einen Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse – diese übernimmt dann die Kündigung bei der alten Krankenkasse. Den Arbeitgeber muss man freilich weiterhin selbst über den Wechsel informieren.

Thomas Hofinger
Chef vom Dienst aktiv

Thomas Hofinger schreibt über Wirtschafts-, Sozial- und Tarifpolitik – und betreut die Ratgeber rund ums Geld. Nach einer Banklehre sowie dem Studium der VWL und der Geschichte machte er sein Volontariat bei einer großen Tageszeitung. Es folgten einige Berufsjahre als Redakteur und eine lange Elternzeit. 2006 heuerte Hofinger bei Deutschlands größter Wirtschaftszeitung aktiv an. In seiner Freizeit spielt er Schach und liest, gerne auch Comics.

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