Stuttgart/Köln. Rund das Vierfache (!) des gewohnten Preises muss so mancher Industriebetrieb seit der Energiekrise für Strom und Gas berappen. Vor allem der Mittelstand ist massiv belastet. Wobei ein Großteil der Firmen sich ohnehin schon lange bemüht, möglichst viel Energie zu sparen. Deshalb greift der Staat mit den Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom nicht nur den Bürgern, sondern auch den Betrieben unter die Arme.

Soforthilfen für private und gewerbliche Gaskunden

Da die eigentliche Preisbremse für Gas und Wärme wohl nicht vor März 2023 greifen wird, hat die Bundesregierung Soforthilfen beschlossen. Für Haushaltskunden und Firmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) bezahlt der Staat den Abschlag für Dezember. Vermieter sollen diese Entlastung mit der Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weitergeben.

27,4 Prozent weniger Gas verbrauchte die Industrie im Oktober 2022 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021.

Quelle: IW

Von März 2023 bis mindestens April 2024 soll dann ein Brutto-Arbeitspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas gelten (beziehungsweise 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme). Aber das gilt nur für 80 Prozent des früheren Verbrauchs. Für den Rest der tatsächlich verbrauchten Energie gilt der normale Preis – damit bleibt der Anreiz zum Energiesparen bestehen.

Für Großverbraucher wie Industriebetriebe wird der Beschaffungspreis schon ab Januar auf 7 Cent je kWh gedeckelt, aber nur für 70 Prozent des Gasverbrauchs im Jahr 2021. Mit Steuern und Abgaben summiert sich das etwa auf die 12 Cent, die auch für Haushalte und kleinere Betriebe gelten.

Staatliche Unterstützung auch beim Strom

Auch beim Strom gibt’s einen Zuschuss: Für Industriekunden gelten beim Strom 13 Cent je kWh (vor Steuern, Abgaben und Umlagen), aber nur für maximal 70 Prozent des früheren Verbrauchs. Private Verbraucher und kleinere Unternehmen sollen nicht mehr als 40 Cent brutto (also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) je kWh bezahlen müssen – was darüber hinausgeht, übernimmt der Staat. Wie beim Gas gilt das aber auch nur für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Diese Entlastungsbeträge sollen im März 2023 rückwirkend ab Januar angerechnet werden, ebenso die für Gas und Fernwärme. Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für besonders betroffene Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen.

Ursula Wirtz
aktiv-Redakteurin

Als Mitglied der Stuttgarter aktiv-Redaktion berichtet Ursula Wirtz aus den Metall- und Elektrounternehmen in Baden-Württemberg sowie über Konjunktur- und Ratgeberthemen. Sie studierte Romanistik und Wirtschaftswissenschaften. Später stieg sie bei einem Fachzeitschriftenverlag für Haustechnik und Metall am Bau in den Journalismus ein. Neben dem Wirtschaftswachstum beobachtet sie am liebsten das Pflanzenwachstum in ihrem Garten.

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