Berlin. Okay, sie kostet Zeit und Nerven. Aber sie lohnt sich: die Steuererklärung. Im Durchschnitt erhält man bei einer Erstattung mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück!

Und dieses Mal gibt es für viele, die sonst vielleicht keine Steuererklärung machen würden, einen Extra-Anreiz. „Alle, die irgendwann im Jahr 2022 erwerbstätig waren, haben Anspruch auf die staatliche Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Die Energiepreispauschale kann nachträglich fließen – aber nur per Steuererklärung

Diese Pauschale wurde in der Regel mit dem September-Gehalt überwiesen. Wer nun ausgerechnet im September nicht berufstätig war, wohl aber in irgendeinem anderen Zeitraum des Jahres 2022, kann das Geld nachträglich bekommen – per Steuererklärung.

„In der Anlage ‚Sonstiges‘ gibt es dazu neue Fragen, die etwa Minijobber beantworten sollten“, sagt die Expertin. Wer als normaler Voll- oder Teilzeit-Arbeitnehmer im September nicht gearbeitet hat, aus welchen Gründen auch immer, muss in den Formularen aber keine Angabe dazu machen: Der Fiskus weiß dank der Lohnsteuerbescheinigung(en), ob man die Pauschale bekommen hat oder nicht – und zahlt sie gegebenenfalls nachträglich aus. „Die Energiepreispauschale ist übrigens selbst steuerpflichtig“, macht Karbe-Geßler klar.

Ein weiteres staatliches Extra war 2022 der Kinderbonus: 100 Euro je Kind. Hat man ihn etwa für ein im Dezember geborenes Baby erst 2023 erhalten, ist er trotzdem in die Steuererklärung für 2022 einzutragen.

Jetzt gilt eine höhere Werbungskostenpauschale – und ein neuer Wert für Fernpendler

Ansonsten gibt es nicht viel Neues, einige Werte haben sich zugunsten der Steuerzahler verändert. So beträgt die Werbungskostenpauschale nun 1.200 Euro (bis 2021 waren es 1.000 Euro). „Wenn man eine einfache Wegstrecke von etwa 19 Kilometern bis zum Betrieb hat, kommt man allein mit der Pendlerpauschale oft schon über diese 1.200 Euro“, betont Karbe-Geßler – der Kampf mit den Formularen lohnt sich dann also schnell.

Das gilt speziell für Fernpendler: Sie können ab dem 21. Kilometer jetzt erstmals 38 Cent je Kilometer Wegstrecke absetzen (2021 waren es 35 Cent). Für die ersten 20 Kilometer gelten aber weiterhin 30 Cent. Die genauen Regeln für die Entfernungspauschale erklären wir ebenfalls auf aktiv-online.

Ebenfalls neu ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Bis Ende September sollte man abliefern, wenn man die Formulare selbst per App, per PC oder auf Papier ausfüllt. Helfen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, ist sogar Zeit bis Ende Juli 2024. Aber warum warten, wenn doch im Schnitt 1.000 Euro winken?

Thomas Hofinger
Chef vom Dienst aktiv

Thomas Hofinger schreibt über Wirtschafts-, Sozial- und Tarifpolitik – und betreut die Ratgeber rund ums Geld. Nach einer Banklehre sowie dem Studium der VWL und der Geschichte machte er sein Volontariat bei einer großen Tageszeitung. Es folgten einige Berufsjahre als Redakteur und eine lange Elternzeit. 2006 heuerte Hofinger bei Deutschlands größter Wirtschaftszeitung aktiv an. In seiner Freizeit spielt er Schach und liest, gerne auch Comics.

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