Düsseldorf. „Sparkasse kündigt Tausende Sparverträge“ – so etwas ist dieser Tage öfter mal zu lesen. Kein Wunder. „Wegen der derzeit sehr niedrigen Zinsen sind ältere Verträge, die vor etwa 15 bis 20 Jahren abgeschlossen worden sind, für die Kunden sehr lukrativ“, sagt David Riechmann, Jurist der Verbraucherzentrale NRW. Damals waren die Zinsen nämlich viel höher. Und deshalb sind solche Sparverträge für die Kreditinstitute zu teuer geworden – also versuchen viele Banken, aus den Verträgen herauszukommen. aktiv erklärt, was betroffene Kunden tun können.
Meistens sind Prämien- oder Bonussparverträge betroffen, bei denen man zusätzlich zu den Zinsen noch einen Bonus erhält. Je länger man einzahlt, desto höher fällt dieser Bonus aus, er kann am Ende oft 50 Prozent der Sparsumme erreichen.
Bei fester Vertragslaufzeit ist die Kündigung oft rechtens
Flattert ein Schreiben ins Haus, in dem es um die Kündigung solcher Sparverträge geht, sollte man prüfen: Stellt das Kreditinstitut die Kündigung lediglich in Aussicht? „Wenn die Bank nicht wirklich kündigt, sondern nur nahelegt, aus dem Vertrag auszusteigen, oder mitteilt, dass eventuell eine Kündigung kommen wird – dann müssen Kunden gar nichts tun“, betont der Experte.
Hat die Sparkasse oder Bank dagegen tatsächlich eine Kündigung ausgesprochen, sollte man das Kleingedruckte des Sparvertrags überprüfen. „Wurde eine feste Laufzeit ausdrücklich vertraglich vereinbart, ist eine Kündigung zum Laufzeitende rechtens“, erklärt Riechmann.
Bei Prämiensparverträgen ist die Frage: Wie ist die Prämienstaffel genau ausgestaltet?
Läuft ein Vertrag dagegen unbefristet, kommt es darauf an, wie die Prämienstaffel genau ausgestaltet ist. Hier gibt es in der Praxis meist zwei Varianten. So kann zum einen der höchste Bonus erst im letzten Jahr der Prämienstaffel erreicht werden, beispielsweise: nach 13 Jahren 40 Prozent Bonus, nach 14 Jahren 45 Prozent, nach 15 Jahren 50 Prozent. „In solchen Fällen kann der Vertrag erst gekündigt werden, wenn die höchste Prämienstufe erreicht wurde“, sagt der Jurist – im Beispiel also nach 15 Jahren. Dies hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (14. 5. 19, XI ZR 345/18).
Es gibt zum anderen aber auch Fälle, in denen die höchste Prämienstufe für mehrere Jahre gilt, etwa: vom 11. bis zum 15. Jahr 30 Prozent Bonus. „In diesen Fällen ist die Rechtslage umstritten“, so Riechmann. Ob die Kündigung eines solchen Vertrags rechtens ist, hängt also vom Einzelfall ab.
Ist eine Kündigung höchstwahrscheinlich unwirksam und bleibt die Bank aber stur, kann man sich je nach Kreditinstitut an eine Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann wenden. Das ist für den Kunden kostenlos.