Berlin. Gute Nachricht für Betriebsrentner und alle, die es werden wollen: Ab 2020 soll auf regelmäßige oder einmalige Auszahlungen weniger Krankenkassenbeitrag fällig werden!
Die Bundesregierung will damit „das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken“ – und lässt sich diese Reform immerhin rund 1,2 Milliarden Euro jährlich kosten.
Laut dem Mitte November vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird ein Freibetrag eingeführt, der „auf monatliche Zahlungen und bei der Verbeitragung von einmaligen Kapitalauszahlungen anzuwenden ist“. Dieser Freibetrag liegt anfangs bei 159,25 Euro und soll jährlich in etwa parallel zur Lohnentwicklung steigen.
Neue Regel gilt auch für Einmalzahlungen
Für niedrige Betriebsrenten wird also gar kein Beitrag fällig, für Betriebsrenten über dem neuen Freibetrag deutlich weniger als bisher. Wer zum Beispiel 250 Euro Betriebsrente bekommt, soll dafür künftig fast 25 Euro weniger Beitrag zahlen. Davon profitieren auch die, die in den letzten Jahren eine Kapitalzahlung aus einer Direktversicherung erhalten haben.
Achtung: An den Beitragsregeln für die Pflegeversicherung ändert sich nichts.