Berlin. Bei der Zeitarbeit gibt es einige Änderungen. Zum einen trat am 1. April 2017 das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Zum anderen wurde der Branchenzuschlagstarifvertrag für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie (M+E) angepasst und eine sechste Zuschlagstufe eingeführt. Die neuen Branchenzuschläge der sechsten Stufe werden erstmalig zum 1. Januar 2018 fällig.

Schon heute wird ein Branchenzuschlag nach sechs Wochen Einsatz fällig, der sich stufenweise erhöht. Die bisher höchste Stufe, nämlich 50 Prozent Zuschlag auf das tarifliche Grundentgelt, wird nach neun Monaten erzielt. Mit der neuen Stufe erhalten Zeitarbeitnehmer in der M+E-Industrie nach dem 15. Monat im selben Betrieb 65 Prozent Zuschlag und dadurch ein gleichwertiges Entgelt wie vergleichbare Stammkräfte.

Stammkräften gleichgestellt

Thomas Bäumer, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister und Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit: „Das Modell der Branchenzuschlagstarifverträge hat sich bewährt, um Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten zu schließen und eine klar berechenbare Größe der Entgelte zu erreichen. Im Gegensatz zu einer Einzelermittlung bei Equal Pay wird der bürokratische Aufwand durch die pauschalen Aufschläge erheblich eingedämmt.“

Wie bisher müssen die Betriebe grundsätzlich bereits nach 18 Monaten die Übernahme eines Zeitarbeiters prüfen – und ihn spätestens nach 24 Monaten fest einstellen, falls er nicht für ein bestimmtes Projekt geholt wurde.

Und es kann manchmal sinnvoll sein, diese Frist auch für den Betrieb oder nur eine Gruppe von Zeitarbeitnehmern auszuweiten – etwa, wenn diese für länger dauernde Tätigkeiten in Forschung und Entwicklung eingesetzt sind. Die Tarifverträge in der M+E-Industrie machen das möglich – aber nur im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.