Berlin. Bereits zum zweiten Mal verfehlt Andrea Nahles ihr großes Ziel. Der Gesetzentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen kommt vorerst nicht ins Parlament. Die Arbeitsministerin hatte ihn überarbeitet. Doch die CSU und Bayerns Landesregierung fordern von der Sozialdemokratin weitere Nachbesserungen.

Zusätzlichen Korrekturbedarf mahnt auch die Wirtschaft an. Trotz der Fortschritte, die Arbeitgeberverbände im Vergleich zur ersten Fassung sehen.

Nachteile für etliche Betriebe

Stichwort Zeitarbeit: Ursprünglich wollte Nahles in nicht tarifgebundenen Betrieben den Einsatz von Zeitarbeitern auf 18 Monate begrenzen. Für die Arbeitgeber eine Benachteiligung gegenüber denen, die Tarifentgelte zahlen. Laut der neuen Fassung sollen auch dort 24 Monate möglich sein – allerdings nur, wenn der Betriebsrat zustimmt.

Nach wie vor geplant ist, die Bezahlung von Stammbelegschaften und Zeitarbeitern innerhalb der Einsatzdauer anzugleichen. Für stufenweise Gehaltsschritte will Nahles den Unternehmen statt maximal 12 jetzt 15 Monate einräumen.

Stichwort Werkverträge: Sie werden von Betrieben genutzt, um Arbeiten an einen Dienstleister zu vergeben. Im ursprünglichen Entwurf hatte Nahles einen Katalog von Kriterien für nicht zulässige Werkverträge vorgesehen. Etwa, wenn jemand „die geschuldete Leistung überwiegend in den Räumen eines anderen erbringt“.

Dann könnten Unternehmen nicht einmal die Kantine oder den Empfang auslagern. Auch Reparaturarbeiten vor Ort wären infrage gestellt. Dieser Katalog ist jetzt gestrichen.

Allerdings soll der Zoll bei bloßem Verdacht auf Missbrauch von Werkverträgen andere Behörden einschalten können. Die Arbeitgeber warnen vor einem „Generalverdacht einiger Branchen“. Und die CSU sagt, das gehe über den Koalitionsvertrag hinaus.

Also muss Nahles ein drittes Mal ran an ihren Entwurf.