Was ist ein Tarifvertrag – einfach erklärt?
Ein Tarifvertrag regelt Löhne, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen. Wie Tarifverhandlungen ablaufen, welche Rolle der Manteltarif spielt und welche Vorteile Tarifregelungen bieten, erklärt dieser Überblick.

Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Tarifvertrag?
- So entstehen Branchentarifverträge
- Welche Tarifvertragsarten gibt es?
- Tarifvertrag und Arbeitsvertrag: Was ist der Unterschied?
- Wie ergibt sich das Gehalt aus dem Tarifvertrag – Beispiel M+E-Industrie
- Was bedeutet ein Tarifvertrag für meine Arbeitsbedingungen?
- Wie läuft eine Tarifverhandlung ab?
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ein Tarifvertrag regelt Lohn, Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen – verbindlich für alle Tarifbetriebe.
- Es gibt mehrere Tarifvertragsarten: Flächentarifvertrag, Manteltarifvertrag, Entgelttarifvertrag, Haus-/Firmentarif.
- Wer unter einen Tarifvertrag fällt, hat klare Mindestbedingungen. Die Regelungen im Arbeitsvertrag dürfen noch besser, aber niemals schlechter sein als die im Tarifvertrag.
Tarifverträge in Deutschland
In Deutschland mischt sich der Staat relativ wenig in die Details der Lohn- und Arbeitsbedingungen ein. Insbesondere die Lohnhöhe wird weitgehend in Tarifverträgen geregelt. Bei Arbeitsbedingungen setzt der Staat allerdings viele Mindeststandards, wie den Anspruch auf Urlaub, den Kündigungsschutz und Arbeitszeitregelungen.
Was ist ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Übereinkunft zu Entgelten und Arbeitsbedingungen. Er ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen. Dabei setzen sich Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften an einen Tisch. Man nennt diese beiden Seiten auch Tarifvertragsparteien oder Sozialpartner. Den rechtlichen Rahmen für die Tarifverhandlungen regelt das Tarifvertragsgesetz.
Tarifautonomie: Eine wichtige Basis für Tarifverhandlungen
„Tarifverträge stehen immer noch im Mittelpunkt der Regelung von Löhnen und Arbeitsbedingungen“, sagt Hagen Lesch, Tarifexperte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Dabei treffen Arbeitgeber und Gewerkschaften ihre Vereinbarungen weitgehend autonom. Aus diesem Grund spricht man von „Tarifautonomie“.
Die Basis für die Tarifautonomie ist das Grundgesetz. Artikel 9 garantiert die Koalitionsfreiheit: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“
„Tarifverträge stehen immer noch im Mittelpunkt der Regelung von Löhnen und Arbeitsbedingungen“
Hagen Lesch, Tarifexperte am Institut der deutschen Wirtschaft
Insbesondere für Beschäftigte ist es wichtig, sich zusammenzuschließen. In Gewerkschaften vertreten sie ihre Interessen gemeinsam. Das vergrößert ihre Verhandlungsmacht. Allein die Androhung von Streiks erzeugt Druck. Außerdem werden in den Gewerkschaften Informationen und Kompetenzen gebündelt. Gleiches gilt im Prinzip auch für Arbeitgeberverbände, in denen sich Unternehmen organisieren.
So entstehen Branchentarifverträge
Tarifverträge gibt es für zahlreiche Branchen. Um für die Branche verhandeln zu können, ist eine Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband nötig.
In der Metall- und Elektro-Industrie finden Tarifverhandlungen zum Beispiel auf regionaler Ebene mit starken Landesverbänden wie dem Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie statt. Hier hat der Bundesverband Gesamtmetall auf Arbeitgeberseite eine koordinierende Funktion.

Neben zahlreichen Branchen der Privatwirtschaft gibt es auch im öffentlichen Dienst Tarifverhandlungen. Hier tritt der Staat auf verschiedenen Ebenen (Kommunen, Länder und Bund) als Arbeitgeber auf. Die Tarifverhandlungen beziehen sich allerdings nur auf Angestellte. Denn Beamte dürfen ja nicht streiken. Diese profitieren jedoch indirekt von den neu ausgehandelten Tarifverträgen. In aller Regel werden sie auf Beamte übertragen.
Welche Tarifvertragsarten gibt es?
Flächen und Haustarifvertrag
Ein Flächentarifvertrag gilt für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Branche. Das kann ein bestimmter Tarifbezirk sein. Oder ein Bundesland. Flächentarifverträge können auch deutschlandweit gelten.
Sie werden von Arbeitgebern und Gewerkschaften einer Branche ausgehandelt. Der Tarifabschluss gilt dann für alle Mitgliedsunternehmen des Verbands. Solche Flächentarifverträge gibt es in Deutschland bereits seit mehr als 150 Jahren.
Die Vorteile:
- Regeln Arbeitgeber und Gewerkschaften die Arbeitsbeziehungen flächendeckend, halten sie damit Konflikte aus den Betrieben heraus.
- Flächentarifverträge bieten den Betrieben Planungssicherheit.
- Flächentarifverträge können komplexe Angelegenheiten lösen. Es wäre gerade für kleinere Unternehmen oft eine große Herausforderung, wenn sie knifflige Aspekte selbst aushandeln müssten.
- Im Flächentarifvertrag lassen sich größere Rahmenbedingungen berücksichtigen. Dazu zählen eine schwache Konjunktur der Weltwirtschaft – und die Folgen für die eigene Branche.
Es gibt aber auch Nachteile. Denn manche Tarifwerke sind sehr umfangreich geworden. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) stellt daher fest: „Tarifverträge können heute sehr detaillierte Regelungen enthalten, die ihre Anwendung erschweren oder die betriebliche Ausgestaltung einengen können. Tarifverträge sind dann attraktiv und praxistauglich, wenn sie die Balance wahren: verlässliche Leitplanken setzen und zugleich Raum für betriebliche Lösungen zulassen.“ Dies kann zum Beispiel durch Öffnungsklauseln geschehen.
Haustarifverträge gelten nur für ein Unternehmen. Sie werden nicht von Verbänden ausgehandelt. Stattdessen treffen ein einzelner Arbeitgeber und der Betriebsrat eine Vereinbarung.
6 Prozent der westdeutschen und 11 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit Haustarifverträgen. Dies hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ermittelt. Ein sehr bekanntes Unternehmen mit einem Haustarifvertrag ist VW.
Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag
Der Manteltarifvertrag oder Manteltarif regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen der Arbeit. Er wird daher auch Rahmentarifvertrag genannt.
Der Manteltarif legt fest, was für alle Beschäftigten einer Branche grundsätzlich gilt, und zwar über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus. Ein paar Beispiele:
- Wie lang ist die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit?
- Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
- Welche Kündigungsfristen gelten?
- Welche Zuschläge gibt es – etwa für Nacht-, Schicht- oder Mehrarbeit?
Der Manteltarif läuft meist über mehrere Jahre. Er wird seltener neu verhandelt als andere Tarifverträge.
Der Entgeltrahmentarifvertrag ist ein Rahmentarifvertrag, der sich nur auf Entgeltbestimmungen bezieht. Dazu gehören die
- Entgeltgruppen,
- Merkmale, die für die Eingruppierung entscheidend sind,
- Qualifizierung und Erfahrung, die für die Eingruppierung eine Rolle spielen.
Das schafft Transparenz. Wer zum Beispiel mit der Ausbildung fertig ist oder besondere Aufgaben übernimmt, wird in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft – und bekommt entsprechend mehr Lohn.
Der Entgelttarifvertrag regelt, wie viel Geld die Beschäftigten in den einzelnen Entgeltgruppen bekommen. Davon hängt wiederum die Höhe der Zuschläge ab.
Die Laufzeiten der Entgelttarifverträge sind kürzer als die der Mantel- und Rahmentarifverträge.
Die Entgelttarifverträge sind für Beschäftigte besonders interessant. Denn von ihrem Inhalt hängt weitgehend ab, was am Ende des Monats auf ihr Konto kommt.
Sonderfall: Allgemeinverbindliche Tarifverträge
In bestimmten Branchen sind Tarifverträge ausnahmsweise „allgemeinverbindlich“. Sie gelten dann für alle Beschäftigten einer Branche. Und zwar auch dann, wenn ihr Unternehmen nicht im Arbeitgeberverband organisiert ist. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung geschieht nach einem bestimmten Verfahren:
- Voraussetzungen: Die Tarifvertragsparteien, die die Verhandlung geführt haben, wollen die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Tarifvertrags. In aller Regel sollen die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der unter den Geltungsbereich fallenden Mitarbeitenden beschäftigen.
- Antrag: Die Tarifvertragsparteien bilden einen Ausschuss. Dieser beantragt die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesarbeitsministerium oder bei der zuständigen Landesbehörde.
Tarifvertrag und Arbeitsvertrag: Was ist der Unterschied?
Ein Arbeitsvertrag ist eine individuelle Regelung zwischen einem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer.
Im Gegensatz dazu setzt ein Tarifvertrag einen grundsätzlichen Rahmen, der für alle betroffenen Beschäftigten gleichermaßen gilt. Die Vereinbarungen erstrecken sich zum Beispiel auf ganze Branchen (Branchentarifvertrag) oder nur auf ein Unternehmen (Haustarifvertrag). Festgelegt werden jeweils verbindliche Mindeststandards.
Arbeitsverträge dürfen besser sein als der Tarifvertrag, aber nicht schlechter
In Arbeitsverträgen dürfen keine schlechteren Bedingungen stehen, als der geltende Tarifvertrag bietet. Individuelle Vereinbarungen zum Vorteil des Arbeitnehmers sind hingegen möglich. Dies heißt „Günstigkeitsprinzip“.
Ein Beispiel für das Günstigkeitsprinzip sind übertarifliche Zulagen. Mitarbeiter können sie individuell oft aushandeln, wenn sie besondere Kompetenzen mitbringen und sie aufgrund des Fachkräftemangels besonders begehrt sind.
Häufig werden diese Zulagen pauschal auf das Tarifentgelt aufgeschlagen. Möglich sind allerdings auch prozentuelle Zuschläge. Zudem gibt es variable Zuschläge, die sich an der Leistung orientieren.
Erfahren Sie in diesem Video, was Lohnstückkosten sind und warum sie jeden Beschäftigten betreffen:
Wie finde ich heraus, ob für mich ein Tarifvertrag gilt?
Ob für einen Beschäftigten ein Tarifvertrag gilt, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Die Antwort lautet ja, wenn
- das Unternehmen tarifgebunden ist oder
- einen Haustarifvertrag hat.
Oft findet sich bereits im eigenen Arbeitsvertrag ein Hinweis darauf. Wer Klarheit will, kann auch einfach in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nachfragen.
Die Inhalte eines Tarifvertrags sind keine Geheimsache. Viele Tarifverträge finden sich im Internet. Allerdings sind die Regelungen oft sehr umfangreich, detailliert und ohne Vorwissen schwer zu verstehen.
Wie ergibt sich das Gehalt aus dem Tarifvertrag – Beispiel M+E-Industrie
Was jemand gemäß Tarifvertrag verdient, richtet sich in der M+E-Industrie nach dem sogenannten Entgeltrahmentarifvertrag (ERA-TV). Er legt fest, wie die Beschäftigten einer Branche nach Tätigkeit, Anforderungen und Leistung eingruppiert und bezahlt werden. Der ERA-TV hat die früher getrennten Regelungen für Arbeiter und Angestellte zu einem gemeinsamen Entgeltsystem zusammengeführt. Für die verschiedenen Tarifbezirke wie Bayern oder Baden-Württemberg gibt es unterschiedliche Abkommen mit unterschiedlichen Tariftabellen.
Ein ERA-Tarifvertrag bestimmt etwa typischerweise, welche Tätigkeit welcher Tarifgruppe zugeordnet wird oder was eine Tätigkeit an Qualifikation und Erfahrung benötigt. Darüber hinaus werden alle Entgeltbestandteile wie Grund-, Leistungs- oder Zusatzentgelt für besondere Belastungen festgelegt.
Die Arbeitsaufgabe ist entscheidend für das Entgelt
Wichtig für die tarifliche Eingruppierung ist, dass es nie um die Person geht oder um das, was sie mitbringt. Entscheidend ist die Arbeitsaufgabe. Dabei zählen zum Beispiel:
- welche Ausbildung und Kenntnisse erforderlich sind,
- wie schwierig und vielfältig die Tätigkeit ist,
- welcher Grad an Selbstständigkeit gefordert ist und
- ob etwa Mitarbeitende angeleitet werden müssen.
Was bedeutet ein Tarifvertrag für meine Arbeitsbedingungen?
Ein Tarifvertrag bringt Beschäftigen etliche Vorteile. Dies sind unter anderem:
- Entgeltgruppen und feste Gehaltsstufen: So weiß man, welches Entgelt zu einer Tätigkeit und Qualifikation gehört;
- Zuschläge für Nacht-, Schicht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit und Überstunden;
- mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum;
- Bestimmungen zu Kündigung und gegebenenfalls Abfindungen;
- Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld;
- tarifliche Extras, etwa zur Altersvorsorge;
- Möglichkeiten zur Weiterbildung.
Arbeitgeber wiederum schätzen es, dass die Tarifregelungen sie davon entlasten, die Arbeitsbedingungen einzeln auszugestalten. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) sagt außerdem: „Tarifverträge stärken die Attraktivität der Unternehmen.“
Gut zu wissen: Betriebe ohne Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband sind nicht an die Tarifverträge gebunden. Sie können sich allerdings danach richten und tun dies auch oft. Die BDA erklärt: „Tarifverträge setzen oftmals Standards für eine Branche – auch dort, wo sie nicht unmittelbar gelten. Viele Arbeitgeber orientieren sich dann freiwillig an tariflichen Regelungen, um erfolgreicher Fachkräfte zu gewinnen.“
Dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge orientiert sich rund jedes dritte Unternehmen ohne Tarifbindung dennoch an einem Tarifvertrag.

Wie läuft eine Tarifverhandlung ab?
Tarifverhandlungen stehen an, wenn die Laufzeit des aktuellen Tarifvertrags bald endet. Dann
- befragen Gewerkschaften zunächst ihre Mitglieder,
- gehen anschließend mit einer Forderung zu einem neuen Tarifvertrag in die Verhandlungen und
- verhandeln mit den Arbeitgebern meist in mehreren Verhandlungsrunden.
Für beide Seiten geht es darum, ihre berechtigten Unteressen durchzusetzen. Zugleich tragen sie jedoch auch eine große Verantwortung für den Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätze. „Man muss auch schauen, wie mache ich den Standort wettbewerbsfähig – da gehören die Arbeitskosten dazu“, sagt IW-Experte Lesch.
Die Friedenspflicht steht für Stabilität und Planbarkeit
Bis zum Ende des alten Tarifvertrags gilt die sogenannte Friedenspflicht. In diesem Zeitraum dürfen Gewerkschaften nicht streiken. Das soll Stabilität und Verlässlichkeit während des laufenden Tarifvertrags gewährleisten. Arbeitskämpfe sind erst nach der Kündigung oder dem Auslaufen des aktuellen Abkommens erlaubt.
Es gibt verschiedene Arten von Streiks
Häufig kommt es nach dem Ende der Friedenspflicht zu Warnstreiks. Das sind zeitlich und örtlich begrenzte Arbeitsniederlegungen. Sie dienen nicht der Vorbereitung eines größeren Streiks, sondern sollen eher ein Signal senden. Gewerkschaften können per Warnstreik die Beschäftigten mobilisieren und während einer Tarifverhandlung den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.
Brachten die Verhandlungen keinen Erfolg, sind größere Streiks erlaubt. Das letzte Mittel in einem Tarifkonflikt sind unbefristete Streiks. Dafür fassen die Gewerkschaften in aller Regel einen Streikbeschluss. Nur wenn per Urabstimmung die Mehrheit der Mitglieder dafür stimmt, kommt es zum Streik.
Großflächige und unbegrenzte Streiks sind in Deutschland zum Glück sehr selten, auch wenn kleinere Berufsgruppen wie Piloten oder Lokführer immer wieder zu diesem Mittel greifen. In den großen und wichtigen Industrien liegen große Flächenstreiks mehr als 20 Jahre (Metall und Elektro) oder noch länger (Chemie) zurück.
Deutschlands Arbeitnehmer streiken im europäischen Vergleich eher moderat. Zwar kann die Zahl der Konflikte hoch sein. Die einzelnen Arbeitskämpfe sind aber häufig kürzer beziehungsweise verursachen relativ wenige arbeitskampfbedingte Ausfalltage. Dies hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung untersucht: In Deutschland waren es im Schnitt über die Jahre 2015 bis 2024 jährlich nur 22 arbeitskampfbedingte Ausfalltage je 1.000 Beschäftigte. Die Spitzenreiter Finnland oder Frankreich kamen auf 100 Ausfalltage.
Der Weg zur Einigung: Schlichter können helfen
Falls die Situation total verfahren ist und die Tarifpartner überhaupt nicht zusammenkommen, gibt es noch die Möglichkeit einer Schlichtung. Hier einigen sich beide Seiten auf eine erfahrene Persönlichkeit. Diese soll nach intensiven Gesprächen mit beiden Seiten als neutraler Vermittler einen Kompromiss vorschlagen. Verbindlich ist er zwar nicht.
Indes: „Eine Schlichtung eröffnet einen neuen Lösungsraum“, bemerkt IW-Experte Lesch. Er berichtet: „In einer Auswertung unseres Tarifmonitorings waren etwa zwei von drei Schlichtungen erfolgreich.“
Der erfolgreiche Abschluss ist ein besonderer Moment für die Tarifpartner
Ist ein Tarifergebnis erfolgreich erzielt, gibt es einen schriftlichen Vertragsabschluss. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dies immer ein wichtiger Moment. Denn die Unterschriften versprechen Verlässlichkeit und Stabilität. „Der Flächentarifvertrag hält Konflikte weitgehend aus den Betrieben heraus und sichert damit den Betriebsfrieden“, heißt es bei der BDA.
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