Das Wichtigste in Kürze:
- Steuerentlastung 2026: Der Grundfreibetrag steigt. Außerdem wird die „kalte Progression“ ausgeglichen, was die Steuerlast etwas senkt. Unterm Strich bleibt für die meisten Beschäftigten erstmal mehr Netto vom Brutto.
- Trotz ähnlicher Steuererleichterungen blieb 2025 oft weniger Netto, weil damals Sozialabgaben sowie die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung gestiegen waren. Auch 2026 dürften einige Krankenkassen ihre individuellen Zusatzbeiträge erhöhen.
- Beim vorigen Jahreswechsel gab es ein Hin und Her – und kurz vor Weihnachten einmalig mehr Gehalt auf dem Konto. Ein Effekt, der sich laut Software-Genossenschaft Datev nicht wiederholt.
„Huch, was war denn im Dezember beim Gehaltszettel los?!“ Das dachten sich Ende 2024 viele Deutsche. Plötzlich gab es für die meisten mehr Geld als sonst aufs Konto. Wie kam es zu diesem schönen Weihnachtsgeschenk? Und können wir jetzt, Weihnachten 2025, wieder damit rechnen?
Die einfache Erklärung: Erst kurz vor Weihnachten hatte damals der Bundesrat das Gesetz zum steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 durchgewunken. Dieser stieg also – rückwirkend zum 1. Januar 2024 – um 180 Euro auf 11.784 Euro. Und weil das Jahr 2024 schon fast rum war, wirkte sich diese Änderung einmalig auf einen Schlag im Dezember aus. Diese sehr ungewöhnliche Situation wird sich bei dem nun anstehenden Jahreswechsel 2025/2026 nicht wiederholen! Das betont die in Nürnberg ansässige Software-Genossenschaft Datev, die als Dienstleister monatlich etwa 15 Millionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Betriebe erstellt.
Anfang 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag
Anfang 2025 war der Grundfreibetrag dann erneut gestiegen. Und trotzdem sah die Januar-Abrechnung erst mal eher traurig aus: In aller Regel blieb weniger Netto übrig als gewohnt, weil auch die Sozialabgaben gestiegen waren. Zudem waren die Beitragsbemessungsgrenzen gestiegen – also die Höchstbeträge des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Einkommen, das über diesen Grenzen liegt, bleibt beitragsfrei. Zum 1. Januar 2026 werden der steuerliche Grundfreibetrag und die Beitragsbemessungsgrenzen erneut angehoben. Letzteres bedeutet Einbußen für Gutverdiener. Die Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherungen bleiben unverändert.
Muster-Gehaltsabrechnung zeigt: Viele haben 2026 etwas mehr netto
Die Stiftung Warentest hat für einen Musterfall durchgerechnet, was sich beim Monatsnetto 2026 ändert: Verdient ein Single 4.000 Euro brutto im Monat, kommt sie oder er ab Januar 2026 auf rund 2.611 Euro netto. 2025 waren es knapp 9 Euro weniger. Diese Werte ergeben sich bei einem Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse von 2,5 Prozent.
Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich 2026 nicht, er beläuft sich weiter auf 14,6 Prozent vom Brutto. Der Zusatzbeitrag, den jede Kasse für sich festlegen kann, ist aber schon 2025 bei vielen Kassen deutlich gestiegen. Hintergrund: Die gesetzliche Krankenversicherung ist in bedrohlicher Schieflage. Auch für 2026 werden manche Beiträge erhöht. Bei den größten Kassen sieht es für das nächste Jahr so aus:
- Techniker – 2,69 Prozent (+0,24 Prozent) Zusatzbeitrag,
- Barmer – 3,29 Prozent (keine Erhöhung),
- DAK – 3,20 Prozent (+0,40 Prozent),
- AOK Bayern – 2,69 Prozent (keine Erhöhung).
Wer nun zu einer Kasse mit einem günstigeren Zusatzbeitrag wechselt, kann ganz einfach Geld sparen; auch der Betrieb profitiert davon. Wie so ein Wechsel funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt in dieser Anleitung.
Kranken- und Pflegeversicherung: Auch 2026 ist die Beitragsbemessungsgrenze höher
Für die Pflegeversicherung müssen alle Versicherten (und die Betriebe) seit 2025 mehr zahlen, der Beitragssatz war um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent gestiegen. Lesen Sie auf aktiv-online.de auch, warum die Pflegekassen trotzdem finanziell enorm unter Druck stehen. Für Kinderlose liegt der Satz zur Jahreswende 2025/2026 weiter bei 4,2 Prozent vom Brutto: 2,4 Prozent zahlt der Beschäftigte, 1,8 Prozent der Betrieb, wie bei den Mitarbeitern mit Kindern auch. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern zahlen weniger an die Pflegekasse: Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren gibt es einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten pro Kind.
In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 (wie fast jedes Jahr) etwas höher als zuvor, nämlich bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Durch diese Anhebung müssen Beschäftigte mit einem Einkommen über der bis zur neuen Beitragsbemessungsgrenze nun höhere Beiträge zahlen und haben entsprechend weniger Netto auf dem Konto. Auch die noch höher liegende Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung ist gestiegen, auf bundeseinheitlich 8.450 Euro.
Ausgleich der „kalten Progression“: Steuerentlastung stufenweise
Zum 1. Januar 2026 tritt erneut ein Ausgleich der „kalten Progression“ in Kraft. Dabei geht es um eine schleichende Steuererhöhung, die letztlich ins System eingebaut ist und immer mal wieder politisch bereinigt werden muss: Angenommen, man hat in einem Jahr 2 Prozent Lohnplus und gleichzeitig 2 Prozent Inflation – dann hat man real ja nicht mehr im Geldbeutel. Man muss aber wegen des progressiven (mit dem Einkommen steigenden) Steuertarifs trotzdem etwas mehr Steuern zahlen als zuvor. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, wurden außer der Anhebung des Grundfreibetrags auch Eckwerte des Steuertarifs so nach oben verschoben, dass höhere Steuersätze jeweils erst später greifen: So bleibt netto mehr vom verdienten Geld übrig.
Diesen Steuerentlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“ für 2025 und 2026 haben Bundestag und Bundesrat kurz vor Weihnachten 2024 zugestimmt. Die erste Stufe trat dann Anfang 2025 in Kraft. Auf dem Lohnzettel hat sie sich aber erst ab Frühjahr bemerkbar gemacht. Das lag daran, dass die Lohnsteuer-Software erst noch entsprechend umprogrammiert werden musste. „Dieses Mal ist die Lage aber wieder eindeutig“, erklärte die Datev kurz vor Weihnachten. „Der Programmablaufplan der Finanzverwaltung, der die Basis für die Umsetzung in der Abrechnungssoftware ist, liegt bereits vor.“
Bei den allermeisten Beschäftigten gibt es also – anders als im Vorjahr – 2026 kein großes Hin und Her auf der Gehaltsabrechnung.
Was sich 2026 ändert – neue Werte für Minijob & Co.
- Höherer Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag, bis zu dem überhaupt keine Einkommensteuer fällig wird, steigt Anfang 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro. Dieser Freibetrag soll sicherstellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Der Freibetrag für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind liegt nun bei 9.756 Euro.
- Neue Grenze für Minijobs: Es ist ab Januar 2026 möglich, per Minijob monatlich bis zu 603 Euro „brutto wie netto“ zu verdienen. Für 2025 galten 556 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das mit der neuen Regelung bis zu 7.236 Euro. Zu dieser Erhöhung kam es, weil sich die Verdienstgrenze für Minijobs am gesetzlichen Mindestlohn orientiert. Dieser liegt ab 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde.
- Höhere Beitragsbemessungsgrenze bei den Sozialversicherungen: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze ab Anfang 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich. Für die Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung gilt: Die erst seit 2025 einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für ganz Deutschland steigt jetzt um 400 Euro auf 8.450 Euro monatlich. Beide Änderungen führen aber nur zu finanziellen Einbußen, wenn man überdurchschnittlich gut verdient.

Niklas Kuschkowitz schreibt bei aktiv über Wirtschafts- und Politikthemen. Studiert hat er Germanistik, Geschichte und Neuere Geschichte in Osnabrück und Köln. Nach einem journalistischen Fernsehvolontariat arbeitete er als Redakteur für das Redaktionsnetzwerk Deutschland, Sendungen der ARD und in der Unternehmenskommunikation. Privat lösen volle Fußballstadien und gemütliche Kinosäle große Freude in ihm aus.
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Tanja Wessendorf hat für aktiv aus der Industrie berichtet und über Verbraucherthemen geschrieben. Sie studierte in Berlin Politikwissenschaft und volontierte in Hamburg bei der Tageszeitung „Harburger Anzeigen und Nachrichten“. Seit 2008 arbeitet sie als Redakteurin, viele Jahre in der Ratgeber-Redaktion des „Kölner Stadt-Anzeiger“, aber auch beim TV-Sender Phoenix. Privat liebt sie alles, was schnell ist: Kickboxen, Eishockey und laufen mit ihrem Hund.
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