Wir Arbeitgeber sind an einer raschen Einigung interessiert. Deshalb haben wir eine Einmalzahlung von 200 Euro für die Monate Januar bis März vorgeschlagen sowie eine dauerhafte Entgelterhöhung um 2 Prozent vom 1. April 2018 an für 15 Monate Laufzeit.

Zudem halten wir es für wichtig, die bisherige Grenze für den Anteil der Beschäftigten aufzuheben, die bis zu 40 Wochenstunden arbeiten dürfen. Bei betrieblichem Bedarf und Bereitschaft des Mitarbeiters erhöhen sich Arbeitszeit und Entgelt dann um bis zu 14 Prozent.

Klar ist: Das größte Hindernis für eine Einigung ist das Thema Arbeitszeit. Da lediglich Verkürzung anzustreben, geht am Bedarf der Betriebe und den Wünschen der Beschäftigten vorbei. Größere Spielräume würden sich hier für alle lohnen. Wegen des Fachkräftemangels bleiben bereits Aufträge liegen. Gar nicht geht ein Lohnzuschlag bei Arbeitszeit-Verkürzung. Das wäre ungerecht gegenüber allen, die schon Teilzeit arbeiten. Es wäre diskriminierend und rechtswidrig.

Die Devise muss lauten: Leistung gleich Gegenleistung. Wer weniger arbeitet, verdient weniger.