Berlin. Dass man zusätzlich fürs Alter vorsorgen muss, hat sich inzwischen wohl herumgesprochen. Der Gesetzgeber hat daher die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge in den vergangenen Jahren schrittweise verbessert, etwa mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz – und zuletzt mit einem neuen Freibetrag. Vor diesem Hintergrund wurde vor kurzem ein spezieller Tarifvertrag für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie neu verhandelt und abgeschlossen.

12 Prozent der persönlichen Sparleistung legt die Firma obendrauf

Zentraler Punkt: Der Betrieb stockt die persönliche Sparleistung der Mitarbeiter auf – um maximal 12 Prozent. Die neue tarifliche Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020.

Dabei geht es um die sogenannte Entgeltumwandlung: Die Beschäftigten können einen Teil ihres Bruttolohns nutzen, um für eine betriebliche Rente zu sparen. Die genaue Form bestimmt aber allein der Betrieb. So legt der Arbeitgeber das Geld für die zusätzliche Rente der Mitarbeiter zurück.

Das wird vom Staat kräftig gefördert: Für die persönliche Sparleistung werden in gewissen Grenzen weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Die arbeitgeberseitig eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zahlt der Betrieb nach der tariflichen Neuregelung nunmehr in Höhe von maximal 12 Prozent zusätzlich zu dem Beitrag des Mitarbeiters in die betriebliche Altersversorgung ein. Je höher also die persönliche Sparleistung ist, desto höher sind auch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, die er an den Mitarbeiter weitergibt.

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Den tariflichen Zuschuss gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen

„Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Firma durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich einspart.“ Das betont der Branchenverband HPV in Berlin – und erklärt ein weiteres wichtiges Detail: „Leisten Arbeitgeber bereits freiwillig Beiträge zur Altersvorsorge ihrer Beschäftigten, kann der tariflich festgelegte Arbeitgeberzuschuss auf diese in vollem Umfang angerechnet werden.“

Der HPV begrüßt, „dass die Sozialpartner einen gemeinsamen Weg gefunden haben, eine branchenspezifische Regelung im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu vereinbaren“. Dieser Tarifvertrag gilt zunächst bis Ende 2023.

Übrigens: Es gibt auch ein überbetriebliches Angebot für die Beschäftigten der Branche, den Zukunftsfonds Medien – Druck – Papier. Mehr Infos auf zukunftsfonds-medien-druck-papier.de.