München. Angesichts der massiven Auswirkungen der Coronapandemie auf die gesamte Wirtschaft haben sich die Tarifpartner der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (M+E) sehr schnell auf einen Abschluss geeinigt. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 19. März in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum Jahresende am 31. Dezember 2020. 

Mit diesem schnellen Tarifabschluss zeigt sich einmal mehr, in welcher besonders angespannten Lage die bayerische M+E-Industrie steckt. Schon vor dem Ausbruch des Coronavirus war die Lage in den Unternehmen angespannt. Zum siebten Mal in Folge sank die Produktion gegenüber dem Vorquartal. Seit gut einem Jahr befindet sich die Industrie bereits in der Rezession.

Nun ist durch die gesundheitlichen Schutzmaßnahmen das öffentliche Leben weitgehend lahmgelegt – nicht nur in Deutschland, sondern auch in wichtigen Partnerländern der Industrie. Dadurch sinkt weltweit auch die Nachfrage nach Produkten aus der M+E-Industrie.

Das spüren viele Unternehmen. Vor allem die bayerischen Automobilhersteller sowie zahlreiche Zulieferer im Freistaat haben ihre Produktion bereits vorübergehend eingestellt oder auf ein Minimum reduziert.

Coronapandemie ist die größte Herausforderung der letzten Jahrzehnte

Insgesamt gehen führende Wirtschaftsexperten davon aus, dass die deutsche Volkswirtschaft aufgrund der Coronapandemie vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte steht. Der vom Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo regelmäßig ermittelte Geschäftsklimaindex ist im März auf 86,1 Punkte eingebrochen, nach 96,0 Punkten im Februar. Dies ist der stärkste jemals gemessene Rückgang im wiedervereinigten Deutschland und der niedrigste Wert seit Juli 2009.

Um in dieser Situation sowohl die Beschäftigung zu sichern als auch die Unternehmen zu stützen, haben sich die IG Metall Bayern sowie der Verband der bayerischen M+E-Arbeitgeber vbm auf zahlreiche Instrumente zur Abfederung sozialer Härten bei Kurzarbeit, zur Bewältigung von Engpässen bei der Kinderbetreuung und zum Umgang mit Beschäftigungsausfällen geeinigt. Die Unternehmen gewinnen dadurch Planungssicherheit bis Jahresende.

Die Einzelheiten des Tarifvertrags waren bereits in dem Pilotabschluss in Nordrhein-Westfalen ausgehandelt worden. Die bayerischen Vertragsparteien haben diesen im Kern übernommen.

So helfen die neuen Tarifregeln über den Stillstand hinweg

Im neuen Tarifvertrag haben sie sich unter anderem auf neue tarifliche Instrumente geeinigt. Sie sollen die sozialen Auswirkungen von Kurzarbeit abfedern, Engpässe bei der Kinderbetreuung bewältigen helfen und Beschäftigungsausfälle regeln. Folgende fünf Punkte sind entscheidend:

Das Entgelt wird im Krisenjahr 2020 nicht erhöht

Der Entgelt-Tarifvertrag, der eigentlich am 31. März 2020 ausgelaufen wäre, wird wieder in Kraft gesetzt – unverändert, also ohne, dass die Tabellenentgelte für Beschäftigte und Auszubildende erhöht werden. Er wird mindestens bis zum Jahresende am 31. Dezember 2020 weiterlaufen.

Abfederung sozialer Härten bei Kurzarbeit

Es gibt keinen allgemeinen tariflichen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Stattdessen haben sich die Tarifparteien auf eine Härtefall-Regelung verständigt. Ein neuer betrieblicher Finanzierungsbetrag dient zum Ausgleich oder zur Minderung sozialer Härten.

Je Vollzeitbeschäftigten stehen 350 Euro zur Verfügung, pro Teilzeitbeschäftigten ein anteiliger Betrag. Details werden per Betriebsvereinbarung geregelt. Dort, wo bereits Zuschussregelungen zum Kurzarbeitergeld bestehen, können diese auf den neuen Finanzierungsbetrag angerechnet werden.

Geld, das dann doch nicht benötigt wird, wird entweder am Jahresende mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien auf bis zu null reduziert, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebs dies erfordert – oder aber an die Beschäftigten anteilig ausgezahlt.

Freistellung bei Engpässen in der Kinderbetreuung

Schulen und Kindertagesstätten sind derzeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes geschlossen. Daraus ergeben sich für einige Mitarbeiter Probleme in der Kinderbetreuung, die durch die üblicherweise zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Möglichkeiten nicht abgedeckt sind.

Daher gibt es für Mitarbeiter bis zu fünf zusätzliche Tage zur Kinderbetreuung. Dies gilt sogar für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Üblicherweise erfasst die tarifliche Sonderregelung nur Kinder bis zum achten Lebensjahr.

In Anspruch nehmen können diese fünf Tage alle Beschäftigten, aber nur, wenn sie zuvor alle staatlich finanzierten Freistellungszeiten ausgeschöpft haben, alle Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr verbraucht haben sowie ihre Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto abgebaut und dann maximal 21 sogenannte Negativstunden auf dem Arbeitszeitkonto gesammelt haben.

Darüber hinaus müssen vorab alle bereits für das laufende Jahr 2020 genehmigten freien Tage genutzt werden, die individuell statt des tariflichen Zusatzentgeltes (T-ZUG) vereinbart worden sind.

Betriebsparteien können sich auf freie Tage einigen

Im gegenseitigen Einvernehmen können die Betriebsparteien im Unternehmen beschließen, das nach der T-ZUG-Regelung verbindliche tarifliche Zusatzgeld für alle in freie Tage umzuwandeln. Je nach Beschäftigtengruppe sind das sechs oder acht Tage. Den Lohn erhalten die Mitarbeiter in diesem Fall ungekürzt weiter.

Tarifvertrag „Zukunft in Arbeit“ wird reaktiviert

Während der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise hatten sich die Tarifparteien Anfang 2010 schnell und unbürokratisch auf einen Krisen-Tarifvertrag geeinigt. Dieser Vertrag „Zukunft in Arbeit“ wird jetzt wieder reaktiviert, mit einigen Anpassungen an die heutige Situation.

Den Vertrag können Betriebe auf freiwilliger Basis umsetzen. Sein Ziel: Er erhöht das gesetzliche Kurzarbeitergeld, das die Beschäftigten von der Agentur für Arbeit bekommen, und entlastet die Unternehmen bei den sogenannten tariflichen Remanenzkosten. Das sind Kosten, die beim Unternehmen auch im Rahmen von Kurzarbeit hängen bleiben.