Ulm/Köln. Vor der Arbeit zur Mutter fahren, ihr beim Frühstücken helfen. Die kann das alleine nicht mehr. Nach Feierabend wieder hin, zuvor schnell noch die abgepackte Mahlzeit aus der Kantine für sie mitnehmen. Zwischendurch anrufen, ob alles okay ist. Dazu der ganz normale Job bei Airbus DS Electronics in Ulm. „So war mein Alltag“, erzählt Gerti Schwab (52).
Rückblick. Schwab steht vor einem Riesenproblem: Ihre Mutter ist plötzlich zum Pflegefall geworden. Wie soll sie ihren Job als Sekretärin bei Airbus damit vereinbaren? Ihre Mutter braucht praktisch rund um die Uhr Hilfe – beim Aufstehen, im Bad, beim Essen. Zum Glück packen ihr Bruder und die Nachbarschaftshilfe mit an, Schwab selbst reduziert letztlich vorübergehend ihre Arbeitszeit.
Ein Kraftakt. Aber so etwas ist für immer mehr Berufstätige Alltag. Knapp die Hälfte der 2,6 Millionen Pflegebedürftigen wird nur von Angehörigen betreut. Schätzungen zufolge wird sich in den nächsten 40 Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen fast verdoppeln. Dazu kommt, dass schon heute Pflegefachkräfte fehlen.
Das Problem treibt auch die Wirtschaft um. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird in den Unternehmen immer bedeutender“, sagt Professorin Monika Reichert, Psychologin an der Uni Dortmund. Aber: „Das Thema hat leider nach wie vor nicht den gleichen Stellenwert wie die Vereinbarung von Beruf und Kindererziehung.“
Angebote werden zu selten in Anspruch genommen
Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) für das Bundesfamilienministerium halten inzwischen 83 Prozent der Unternehmen familienfreundliche Maßnahmen für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen für wichtig. Allerdings: „Eine lebensphasenorientierte Personalpolitik, die auch Beschäftigte ohne Kinder einbezieht“, können erst 43 Prozent der Unternehmen anbieten.
Der Sozialstaat unterstützt mit zahlreichen Hilfen: von Tages- oder Kurzzeitpflege über Sachleistungen und Beratungsangebote bis hin zur Förderung des alternsgerechten Wohnungsumbaus. Beschäftigte können eine zehntägige Auszeit von der Arbeit nehmen, wenn sie kurzfristig eine neue Pflegesituation für einen nahen Angehörigen organisieren müssen. Dafür bekommen sie auf Antrag eine Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld. Wer sich länger um einen Angehörigen kümmern muss, kann laut Familienpflegezeitgesetz eine Freistellung in Anspruch nehmen.
Aber: „Erwerbstätige Pflegende – das sind übrigens fast immer Frauen – nehmen solche wichtigen Angebote zu selten in Anspruch. Viele Betroffene wissen nämlich gar nicht, wo es welche Hilfe gibt“, so Expertin Reichert. Der Informationsbedarf ist also hoch. „Aber das Thema ist am Arbeitsplatz für viele immer noch ein Tabu.“
Auch die Airbus-Mitarbeiterin Schwab kostete es Überwindung, als ihre Mutter zum Pflegefall wurde und sie das offen mit der Personalabteilung besprechen musste. Dass es da eine hohe Dunkelziffer gibt, hat Airbus-Personalreferentin Sabine Sauer festgestellt: Zur ersten Info-Veranstaltung über Pflege vor vier Jahren meldeten sich 100 der rund 2.500 Mitarbeiter am Standort an. „Mit so einem Ansturm hätten wir nie gerechnet“, sagt Sauer. Hier geht man mit dem heiklen Thema bewusst sehr offen um: „Um wettbewerbsfähig und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, müssen wir Lösungen dafür anbieten.“
So gibt es beispielsweise eine Betriebsvereinbarung, die für die Familienpflegezeit noch bessere Rahmenbedingungen schafft als gesetzlich vorgesehen. Und es gibt „Pflegelotsen“, Personalreferentin Sauer ist eine von ihnen: speziell geschulte Kollegen, die wissen, wie und wo man Hilfe bekommt.
Die Airbus-Pflegelotsen sind nur eines von vielen Beispielen für die individuelle Hilfe in Betrieben. Etliche Unternehmen bieten etwa großzügige Arbeitszeitkonten, Homeoffice oder besonders flexible Arbeitszeiten. Sie informieren Betroffene in Workshops oder per Intranet. Und versuchen, auch langfristige Freistellungen möglich zu machen.
Herausforderung für kleinere Unternehmen
„Für eine gelingende Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen die Interessen der Beschäftigten und die betrieblichen Notwendigkeiten in Einklang gebracht werden“, heißt es dazu bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die aber betont: „Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist es oftmals sehr schwierig, den Ausfall von Beschäftigten aufzufangen.“
Gerti Schwab jedenfalls ist heute noch darüber froh, wie Airbus ihr Engagement unterstützte. „Als meine Mutter rund um die Uhr zu Hause betreut werden musste, habe ich die Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden reduzieren können“, schildert die Sekretärin. Mittlerweile ist ihre Mutter gestorben. „Ich bin sehr froh, dass ich ihr am Lebensabend so viel zurückgeben konnte.“
Unterstützung von der Kasse
- Tagespflege: Pflegebedürftige verbringen einen oder mehrere Tage pro Woche in einer Einrichtung. Erst am Abend kehren sie in ihre Familien zurück.
- Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person wird in Ausnahmesituationen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer vollstationären Einrichtung betreut. Die Pflegeversicherung bezahlt bis zu acht Wochen im Jahr.
- Verhinderungspflege: Wenn der Pflegende selbst ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzkraft bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Voraussetzung: Der Pflegebedürftige wurde schon mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt.
- Info-Portal des Familienministeriums: wege-zur-pflege.de