Pools zum Selbstaufbauen und individuell gestaltete Anlagen erfreuen sich steigender Beliebtheit. Im eigenen Garten möchte man es sich schön machen – da bietet sich ein Pool an. Der Trend, sein Heim und seinen Garten zum privaten Rückzugsort zu machen, hat der Branche 2020 ein Umsatzplus von 30 Prozent beschert, zeigen Zahlen des Bundesverbands Schwimmbad & Wellness (BSW). Doch kann man einfach mit dem Bau des Pools loslegen? Was sollte man beachten? BSW-Geschäftsführerin Ute Wanschura und Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren, geben Antworten auf wichtige Fragen.

Ist für einen Pool im Garten am Haus eine Baugenehmigung nötig?

„In der Regel sind nach den jeweiligen Landesbauordnungen Wasserbecken bis zu einem Volumen von 100 Kubikmetern genehmigungsfrei“, sagt Expertin Wanschura. Weil sich die Vorschriften jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, sollten Bauherren zur Sicherheit immer beim örtlichen Bauamt nachfragen. Aber Vorsicht: Wird ein Pool bis 100 Kubikmeter Fassungsvermögen überdacht oder von Wänden umfasst, könne dieses Modell genehmigungspflichtig sein, gibt Anwalt Freitag zu bedenken. Denn dann handele es sich um ein Gebäude.

Ähnliches könne gelten, wenn das Becken an das Haus angebaut werden soll. Denkbar sei auch, dass der lokale Bebauungsplan das Projekt durchkreuzt: „Wenn dort Nebenanlagen nicht zulässig sind, ist auch ein einfaches Becken planungsrechtlich untersagt“, so der Jurist und ergänzt: „Es gibt auch Bebauungspläne, die Swimmingpools explizit verbieten.“ Und für Mieter ganz wichtig: Immer zuerst mit dem Vermieter sprechen, bevor sie sich einen dauerhaften Pool in den Garten setzen. Lesen Sie dazu auch auf aktiv-online.de: Was Mieter im Garten tun und nicht tun dürfen.

Welche Abstände gilt es rechtlich beim Bau einzuhalten?

Grundsätzlich ist nach Angaben des BSW beim Poolbau ein Abstand von rund drei Metern bis zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Das genaue Maß könne der jeweiligen Landesbauordnung entnommen werden. „Im Ausnahmefall und bei Zustimmung des Nachbarn kann die erforderliche Abstandsfläche auch auf dem Grundstück des Nachbarn liegen“, so Expertin Wanschura. Solche Sonderfälle seien jedoch mit dem Bauamt zu klären.

Was sollte man bei der Platzierung des Pools außerdem beachten?

Jeder Pool sollte in Sonnen- und nicht in Schattenlage geplant werden. Grund: Die preiswerteste Energiequelle, um das Becken zu erwärmen, ist die Sonne. Auch ein windstiller Ort ist laut der Experten ratsam, damit es beim Baden nicht unangenehm zieht und kalt wird. Bäume sollten nicht in unmittelbarer Nähe zum Badeort stehen, sonst drohen grobe Verunreinigungen durch Blätter, Äste und Nadeln.

Ebenfalls ein wichtiger Punkt bei der Wahl des Standorts: „Das Schwimmbecken sollte möglichst nicht einsehbar sein“, rät Wanschura. Und schließlich sollte der Pool so platziert werden, dass der Weg zum Technikraum oder Technikschacht, in dem Pumpe und Reinigungsanlage installiert sind, möglichst kurz ist.

Welche Pools gibt es?

Sind die Genehmigungsfrage und der Standort geklärt, gilt es sich für eine Poolart zu entscheiden. Grob unterschieden werden laut der Experten dabei drei Kategorien: Sogenannte Frame Pools sind Becken, die nur vorübergehend im Garten stehen. Sie bestehen aus Luftringen oder aus Holz- oder Stahlwänden und können selbst aufgestellt werden.

In die zweite Kategorie fallen Stahlwandbecken, die ebenfalls einfach auf den Boden gestellt werden können oder zum Teil in die Erde eingelassen werden. Sie gibt es oft als Komplettpaket mit der passenden Wasseraufbereitungstechnik. Auch hier ist meistens „Do it yourself“ angesagt.

In die dritte Kategorie fallen die sogenannten Einstückbecken aus glasfaserverstärktem Kunststoff, PVC oder Polypropylen. Das sind großzügige Pools, die im Werk vorproduziert und dann vor Ort fest im Boden installiert werden.

Welche Eigenleistungen kann der Bauherr selbst übernehmen?

Um bei solchen aufwendigeren Pools Geld zu sparen, sind durchaus Eigenleistungen des Bauherrn möglich. Jurist Freitag rät, sich bei einem größeren Pool im Vorfeld von der Fachfirma über diese Möglichkeit zu informieren. „Denkbar ist, dass Bauherren das Ausschachten und Vorarbeiten nach Anleitung durch die Fachfirma übernehmen“, sagt der Experte.

Allerdings müsse beachtet werden, dass alle Bauhelfer – auch die gratis arbeitenden aus der eigenen Familie – unfallversichert sind. Lesen Sie hierzu auf aktiv-online.de: Hilfe von Freunden, Familie und Bekannten – wie Sie private Bauhelfer richtig absichern. Bei Ausschachtungen sei wichtig, sich vor nachrutschendem Erdreich oder Böschungen zu schützen. Der Experte gibt zu bedenken: „Statisch sind Becken gar nicht mal unkompliziert, weil die Wassermenge einiges an Gewicht mitbringt.“ Sorgfältiges Arbeiten ist also Pflicht, damit die Statik des Pools nicht gefährdet ist.

Natürlich müsse auch das Becken dauerhaft undurchlässig sein, denn Chlorwasser dürfe nicht ins Erdreich sickern.

Wie tief sollte ein privat genutzter Pool sein?

Hier kommt es ganz auf die Vorlieben des Nutzers an. „Wer Bahnen schwimmen möchte, sollte eine Beckentiefe von etwa 1,30 Meter bis 1,40 Meter wählen“, sagt Ute Wanschura vom BSW. Generell könne die Beckentiefe privater Pools aber frei gewählt werden.

Wie sollte der Pool technisch ausgestattet sein?

Zur Standardausrüstung eines Gartenpools gehören die Pumpe, die verschmutztes Wasser zum Filter transportiert, und ein System für die Beckenwasser-Erwärmung. Und wer nicht selbst Hand anlegen will, kann automatischen Dosierpumpen die Kontrolle der Wasserwerte überlassen. Sie fügen dem Wasser bei Bedarf Pflegemittel wie Chlor bei.

Welche Energiequelle eignet sich fürs Aufwärmen des Wassers?

Als Energiequelle zur Erwärmung des Wassers gibt es mehrere Alternativen: Wird der Pool nur in den Sommermonaten genutzt, eignet sich ein Solarabsorber als Energiequelle. Das Poolwasser wird hierbei von der Pumpe der Filteranlage durch schwarze Absorber gepumpt, die aus Kunststoffröhren oder Platten bestehen. Diese sollten möglichst auf einem sonnenbeschienenen Dach in der Nähe des Pools montiert werden, damit dort das durchlaufende Wasser von den durch die Sonne erwärmten Absorbern aufgeheizt werden kann. „So lassen sich Leitungswege und Wärmeverluste geringhalten“, sagt Expertin Wanschura.

Ebenfalls auf die Kraft der Natur setzen Wärmepumpen, die sich bei einem Ganzjahresbetrieb des Pools eignen. Bei dieser Technik wird der Luft oder dem Erdreich Wärme entzogen und auf ein höheres Temperaturniveau gepumpt. Und dann über einen integrierten Wärmetauscher an das Poolwasser abgegeben. „Die Energie, die das Aufwärmen verbraucht, ist dabei wesentlich geringer als die Wärme, die sie gewinnt“, so Wanschura: Je nach Außentemperatur lieferten moderne Geräte vier bis fünf Kilowattstunden Wärme bei einem Stromverbrauch von nur einer Kilowattstunde. In der Regel kann eine Pool-Wärmepumpe das Badewasser etwa 0,20 bis 0,25 Grad pro Stunde erwärmen.

Was bringt eine Poolabdeckung?

Besonders einfach lasse sich der Energieaufwand mit einer Poolabdeckung reduzieren, denn sie verlangsamt die Abkühlung des Wassers erheblich. Daher gehöre auf jeden Pool ein „Deckel“ in Form einer Abdeckung. Der schützt nicht zuletzt gegen Verschmutzungen aller Art und verhindert Unfälle mit Kindern oder Haustieren. Wahlweise sorge eine Umzäunung oder ein Poolalarmsystem für größere Sicherheit.

Welche Kosten entstehen?

Der Fachverband taxiert die laufenden Kosten – je nach Größe, Ausstattung und Nutzungsintensität des Pools – auf 3 bis 5 Euro pro Tag. Die Anschaffungskosten sind sehr unterschiedlich. Individuell geplante Pools bei Fachunternehmen können mehrere Zehntausend Euro kosten.

Letztendlich kommt es auch darauf an, wie viel Eigenarbeit der Bauherr einbringen will und kann und für welches System er sich entscheidet. Kombi-Systeme sind schon ab einigen Hundert Euro erhältlich. Je nach Ausstattung und Qualität sind aber auch mehrere Tausend Euro möglich.

Wie muss man mit dem Abwasser umgehen?

Poolwasser gilt als Schmutzwasser, gibt Jurist Freitag vom Verband Privater Bauherren zu bedenken. Es darf nicht im Garten entsorgt werden. Aber auch beim Ablassen in die öffentliche Kanalisation gebe es Grenzwerte, die beachtet werden müssen. „Hier fragt man am besten den Abwasserversorger nach den Bedingungen“, rät Freitag.

Welche Regeln gelten in Schrebergärten?

In Schrebergärten seien fest installierte Pools meistens tabu, sagt Freitag: „Wenn überhaupt, ist hier nur ein mobiler Pool erlaubt, also eine Art großes Planschbecken, das sich im Herbst rückstandslos abbauen lässt.“ Hier sollte man sich von seinem Kleingarten-Verein beraten lassen.

Leserfrage: Müssen wir den Lärm von Nachbars Pool erdulden?

Rita K. per Online-Kontaktformular: Unsere Nachbarn betreiben einen Gartenpool mit Umwälzpumpe. Diese Pumpe läuft den ganzen Tag von morgens um 8 bis 20 Uhr, auf unserer Terrasse kommen noch circa 50 Dezibel an. Das nervt unglaublich und verdirbt uns den Spaß am Garten. Müssen wir diese Lautstärke ertragen?

aktiv: Wir haben das Thema mit Julia Wagner besprochen, sie ist Leiterin Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund. Ein Gartenpool – auch mit Umwälzpumpe – gehört zur üblichen Nutzung eines Gartens und muss daher von den Nachbarn geduldet werden. „Aber der Pool-Besitzer muss vor allem in Hinblick auf Lärmbelästigungen Rücksicht nehmen und auf Ruhezeiten achten“, sagt Wagner, „in reinen Wohngebieten dürfen tagsüber 50 Dezibel und nachts 35 Dezibel nicht überschritten werden.“

Gilt eine Poolpumpe als Wasserpumpe im Sinne der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, darf sie im Freien an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Laut Wagner ist es daher sinnvoll, so eine Pumpe zum Beispiel in einem Gartenhäuschen laufen zu lassen oder mit einer schallgeschützten Box zu umbauen. Was der Expertin wichtig ist: „Unabhängig von allen Vorschriften sollte stets das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. Gemeinsam nach Lösungen zu suchen, ist allemal besser als ein Rechtsstreit.“

Grillhütte braucht oft Genehmigung

Mal eben eine schmucke Grillhütte irgendwo am Ende des Gartens aufstellen? Vorsicht: Das kann am Ende ärgerlich und teuer werden, wie ein Fall aus Sachsen-Anhalt zeigt. Dort hatte sich jemand eine sogenannte Grillkota nach skandinavischem Vorbild gebaut – die jetzt wieder abgerissen werden muss. Denn das in Magdeburg ansässige Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes machte kürzlich klar: „Eine mit Sitzbänken und Tischen um den Grill ausgestattete Grillhütte ist ein Aufenthaltsraum“ – und damit ist eine Baugenehmigung nötig (20. 1. 22, 2 L 155/21). Schließlich sei so eine Hütte „darauf ausgerichtet, dort mit mehreren Personen in der Freizeit zu verweilen“.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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