Scheinbar sind es Markenprodukte, die speziell in südlichen Ländern oft an Straßenständen oder von fliegenden Händlern am Strand angeboten werden. Das Parfüm einer Edelmarke, die Luxus-Handtasche oder Edel-Sonnenbrille, der Seidenschal. Alles zu bekommen für einen Spottpreis. Allein das sollte Urlauber schon stutzig machen, rät Jens Ahland vom Hauptzollamt Köln. Und wer dann auch noch richtig zugreift und in Mengen kauft, kann sich unter Umständen Ärger einhandeln.

Mit welchen Strafen muss man bei der Einfuhr von Plagiaten rechnen?

Wer ein gefälschtes Markenprodukt aus dem Urlaub mitbringt, wird üblicherweise keinen Ärger mit dem Zoll bekommen: „Hat ein Urlauber sich eine gefälschte Handtasche oder Sonnenbrille gekauft, dann läuft das eher unter Andenken“, so der Experte. Schließlich ist der Urlauber mit der oftmals schlechten Qualität schon genug gestraft.

Uhr, Brille, Handtasche: Die Menge kann entscheiden, ob man sich strafbar gemacht hat

Anders sieht es aus, wenn jemand zum Beispiel 20 Brillen oder 10 Handtaschen, die noch original verpackt sind, im Gepäck hat. Denn dann kann beim Zöllner der Verdacht entstehen, dass diese Fälschungen nicht alle selbst genutzt werden. In diesem Fall wird der Zoll aktiv: „Wir ziehen die Ware aus dem Verkehr“, so Ahland.

„Die Rechteinhaber können Unterlassungserklärungen und eventuell auch Schadenersatz verlangen.“ Heißt: Das Urlaubssouvenir kann teuer werden, wenn man vorgibt, für die ganze Familie einen Satz Sonnenbrillen oder T-Shirts von angeblichen Luxusmarken im Gepäck zu haben. Oder wenn man diese eingekauft hat, um sie auf einer Onlineplattform zu verticken.

Wie man eine Fälschung erkennt: Der niedrige Preis entlarvt oft die Fake-Ware

Um solchem Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man sich die Ware genau ansehen. Denn: Es ist häufig nicht so einfach, Fälschungen zu erkennen. Tipp vom Experten: „Auch wenn das viele nicht hören wollen – der Hauptansatzpunkt ist der Preis. Ist ein Produkt nur halb so teuer oder kostet es ein Drittel des üblichen Preises, ist es in aller Regel nicht echt“, sagt Ahland.

Den Artikel genau unter die Lupe nehmen, im Internet recherchieren

Der Experte rät im Urlaubsland zu einem schnellen Preisvergleich mit dem Smartphone im Internet. Das ist übrigens innerhalb der EU seit 2017 zu denselben Preisen wie zu Hause möglich. Außerhalb der EU sollte man einen entsprechenden Tarif für die Urlaubszeit dazubuchen, denn sonst wird dieser Vergleich sehr teuer.

„Außerdem sollte man die Produkte ganz genau prüfen: Sind bei Schuhen beispielsweise die Nähte geklebt und nicht genäht? Riechen Textilien streng nach Chemikalien? Dann besser: Finger weg!“, so Ahland.

Die Beispiele zeigen, dass die Qualitätsmängel vielfältig sind: In Textilien werden häufig giftige Farben verarbeitet, weiß der Zoll-Experte. Bei Sportschuhen kann eine mangelnde Dämpfung zu Problemen in den Füßen und Beinen führen. Und in Gesichtscremes sind manchmal Inhaltsstoffe enthalten, die die Haut eher schädigen als pflegen.

Ähnlich ist es mit Sonnenbrillen, denen der UV-Filter fehlt. Oder mit Zigaretten, in denen nicht das drin ist, was man erwartet, sondern deutlich giftigere Stoffe. Hinzu kommt: „Die Käufer haben keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Originalhersteller“, stellt Ahland klar. „Schließlich haben sie gefälschte Produkte gekauft.“

Ratgeber für Urlauber: Wo man sich informieren kann, wenn man auf Reisen geht

Damit es erst gar nicht zu Problemen bei der Einreise kommt, sollten sich Urlauber schon vor dem Abflug schlaumachen. Das geht etwa auf der Internetseite des Zolls, auf der in einer Datenbank genau aufgelistet ist, was man einführen darf und welche Abgaben eventuell anfallen.

Regelungen für eingeführte Waren können kompliziert sein

Denn der Zoll achtet nicht nur auf Plagiate. Wie kompliziert die Regelungen für den Einzelnen sein können, zeigen die Informationen etwa für das beliebte Urlaubsland Türkei. Für das Land gibt es eine lange Liste, die von Akku bis „Ziergegenstände aus unedlen Metallen“ führt. Klickt man etwa „Armbanduhr“ an, erhält man die Info, dass das Armband nicht aus dem Fell oder Leder geschützter Tiere sein darf und dass gefälschte Markenware die heimische Wirtschaft sowie die Gesundheit des Käufers schädigen können.

Auch bei Reisen innerhalb der EU muss man mit Prüfungen rechnen

Wer übrigens denkt, innerhalb der EU prüfe der Zoll nicht, täuscht sich: Manche Flüge innerhalb der EU sind für den Zoll sogar sehr interessant, weil dort viele Passagiere mitfliegen, die aus anderen Ländern in die Europäische Union einreisen. „Die sind dann beispielsweise in München angekommen, fliegen aber sofort nach Köln weiter. Dann müssen sie auch erst in Köln durch den Zoll“, so Ahland. Heißt: Bei diesen Flügen schaut der Zoll dann ganz genau hin.