Köln. Auch wenn auf dem Dach Solarenergie erzeugt wird, müssen Mieter bisher die Ökostrom-Umlage zahlen. Das wird sich durch das jetzt reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ändern. Die Hintergründe erklärt Esther Chrischilles, Energie-Expertin vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).

Profitieren künftig auch Mieter von grüner Energie?

Ja, der Ökostrom wird für Mieter billiger. Wenn er aus der hauseigenen Anlage kommt, ist vom nächsten Jahr an nur eine verringerte Ökostrom-Umlage fällig – also nicht mehr volle 6,35 Cent je Kilowattstunde Strom. Genaues ist aber noch in einer Verordnung zu regeln.

Wie viel billiger wird Strom denn in diesen Fällen?

Vermieter und Mieter handeln den Preis aus. Deshalb lässt sich das kaum vorhersagen.

Können Sie eine ungefähre Größenordnung nennen?

Schon bisher fallen weg: das Netzentgelt für die Stromdurchleitung und die Stromsteuer. Das macht 10 Cent weniger Belastung je Kilowattstunde Strom. Nun spart der Mieter auch noch einen nicht feststehenden Anteil der Ökostrom-Umlage. Zum Vergleich: Beim Versorger kostet die Kilowattstunde im Schnitt 29 Cent. Der Vermieter wird die Preisspanne aber nur zum Teil an den Mieter weitergeben. Denn er will ja seine Investition in die Anlage refinanzieren und Rendite erzielen.

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung dabei?

Sie will den Bau von Solaranlagen ankurbeln. In den letzten beiden Jahren wurden weniger errichtet, als von der Großen Koalition angestrebt.

Also eine gute Sache ...

Nicht unbedingt. Was Mieter weniger an EEG-Umlage zahlen, müssen andere Stromkunden mehr aufbringen: Konkret sind das stattliche 2,5 Milliarden Euro, die sie zusätzlich entrichten.