Berlin. Viele Geringverdiener haben seit Kurzem netto etwas mehr auf dem Konto: Für Entgelte zwischen 450 und 1.300 Euro brutto müssen sie nur reduzierte Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen. Bis Juni 2019 lag die Obergrenze für einen „Midijob“ bei 850 Euro im Monat.

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Von dieser gesetzlichen Erweiterung der sogenannten Gleitzone profitieren vor allem Frauen, die in Teilzeit arbeiten. Das hat das Wirtschaftsforschungsinstitut DIW errechnet. „Im Durchschnitt werden die Begünstigten um 17 Euro je Monat entlastet“, heißt es, maximal ergebe sich ein Plus von rund 23 Euro. Auf das Gesamteinkommen etwa eines Ehepaars kommt es dabei allerdings nicht an – „insoweit ist die Reform nicht zielgerichtet auf die Entlastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen zugeschnitten“.

1.300 Euro – das ist die neue Obergrenze für den Midijob

Zweiter Vorteil der aktuellen Midijob-Reform: Ab sofort werden – trotz der etwas verminderten Rentenversicherungsbeiträge des Beschäftigten – „volle Rentenanwartschaften aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt erworben“, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt.

Die Regeln für die Gleitzone gelten übrigens nach wie vor ausdrücklich nicht für Azubis. Wohl aber gelten sie für Menschen in Altersteilzeit, deren Gehalt erst durch Reduzierung der Arbeitszeit unter die Grenze gesunken ist. Das hat vor einer Weile das Bundessozialgericht klargestellt (15. 8. 18, B 12 R 4/18 R).