Sich als Azubi etwas hinzuzuverdienen, ist für viele Jugendliche eine gute Alternative. Damit das aber nicht zu Stress mit dem Ausbildungsbetrieb führt, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Helena Wolff, Referentin Arbeitsrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erklärt, was Azubis (und ihre Eltern) wissen sollten.

Dürfen Auszubildende eine Nebentätigkeit neben ihrer Ausbildungsstelle haben?

Grundsätzlich darf sich auch ein Azubi neben seiner Ausbildung etwas dazuverdienen. Allerdings muss er dabei verschiedene Vorschriften beachten. In der Praxis kommt ein Nebenjob deshalb in den allermeisten Fällen erst für Azubis über 18 in Frage.

Arbeitszeit: Welche Regelungen gelten für minderjährige Auszubildende?

Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen laut Arbeitszeitgesetz höchstens acht Stunden pro Tag an maximal fünf Tagen pro Woche arbeiten, macht insgesamt also 40 Stunden pro Woche.

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Für minderjährige Azubis mit einer 40-Stunden-Woche ist ein Nebenjob also allein aus diesem Grund überhaupt nicht möglich. Ausnahme: Gilt in dem Ausbildungsunternehmen eine kürzere Wochenarbeitszeit, beispielsweise 38 Stunden, darf der Azubi in den restlichen zwei Stunden noch einen kleinen Nebenjob machen.

In der Praxis funktioniert das aber meist nicht, denn es gelten noch weitere Regelungen: Zum einen dürfen Minderjährige grundsätzlich nur tagsüber zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr arbeiten. Zum anderen dürfen sie nicht am Wochenende erwerbstätig sein.

Was sieht das Arbeitsrecht für volljährige Auszubildende vor?

Nach dem 18. Geburtstag dürfen Auszubildende laut Gesetz höchstens acht Stunden pro Tag an maximal sechs Tagen pro Woche arbeiten, insgesamt also 48 Stunden pro Woche.

Ab 18 Jahren dürfen sie auch spät abends oder am Wochenende eingesetzt werden. Volljährige Azubis können also neben ihrer Ausbildung durchaus einen Nebenjob haben.

Wichtig ist hier aber, dass trotz des Zweitjobs die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden eingehalten wird. Das bedeutet, dass zwischen dem Dienstschluss und dem Dienstbeginn mindestens elf Stunden liegen müssen. Der Azubi darf also beispielsweise nicht bis 23:00 Uhr an der Supermarktkasse sitzen, wenn es am nächsten Morgen schon um 8:00 Uhr mit der Ausbildung weitergeht.

Ein praktisches Beispiel: Was, wenn man durch Überstunden mal die Höchstarbeitszeit überschreitet?

Grundsätzlich dürfen Azubis ab 18 Jahren auch mal bis zu zehn Stunden pro Tag arbeiten. Solange so etwas nur gelegentlich vorkommt und kein Dauerzustand wird, ist das kein Problem.

Es genügt, wenn man anschließend innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen entsprechend weniger arbeitet, sodass man im Durchschnitt wieder auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten kommt.

Wie werden die Arbeitsstunden errechnet?

Die Arbeitszeit in der Ausbildung und während des Nebenjobs wird zusammengerechnet. Pausen zählen nicht mit. Der Besuch der Berufsschule gilt ebenfalls als Arbeitszeit. Dabei werden fünf Stunden Berufsschule wie ein Acht-Stunden-Arbeitstag gewertet.

Darf der Chef den Nebenjob verbieten?

In praktisch allen Ausbildungsverträgen ist geregelt, dass ein Nebenjob anzeigepflichtig ist. Es ist also empfehlenswert, vorab mit dem Arbeitgeber sprechen.

Hat der Chef Vorbehalte, sollte er dafür einen guten Grund haben: Das Ausbildungsunternehmen muss es beispielsweise nicht akzeptieren, wenn der Azubi seinen Nebenjob bei der Konkurrenz antritt. Wer sich den Zweitjob in einem Unternehmen aus einer anderen Branche sucht, ist also in diesem Punkt auf der sicheren Seite.

Außerdem darf der Nebenjob den Ausbildungserfolg nicht gefährden, beispielsweise dürfen die Noten durch die Zusatzbelastung nicht schlechter werden.

Wenn durch den Zweitjob die Höchstarbeitszeiten überschritten werden oder aber die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, darf der Arbeitgeber einschreiten.

Arbeitet der Azubi beispielsweise nachts als Barkeeper in einem Club, und kommt dadurch morgens völlig übermüdet ins Büro, muss der Chef das nicht dulden.

Trotz Widerspruch des Chefs arbeiten: Ist das ein Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag?

Das ist in den allermeisten Fällen ein Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag und führt in der Regel erst zu einer Abmahnung und anschließend unter Umständen zu einer Kündigung

Was ist mit einer Nebentätigkeit im Urlaub?

Der Urlaub ist zur Erholung da. Ferienjobs sind deshalb komplett tabu, egal wie alt der Azubi ist.

Wie viel darf man neben der Ausbildung hinzuverdienen?

Grundsätzlich gibt es dabei keine Grenzen nach oben. In der Praxis handelt es sich bei den meisten Nebentätigkeiten aber um sogenannte Minijobs mit maximal 450 Euro pro Monat. Solche Minijobs sind für den Azubi steuer- und sozialabgabenfrei, er arbeitet dann also brutto für netto. Verdient man mehr als 450 Euro pro Monat, wird das Zweiteinkommen steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Achtung: Das zusätzliche Gehalt wird auf gewährte Ausbildungsbeihilfe angerechnet

Wichtig für Azubis, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten: Diese Leistung unseres Sozialstaats ist einkommensabhängig. Das Gehalt aus dem Nebenjob wird also angerechnet. Wer Berufsausbildungsbeihilfe erhält, sollte sich deshalb vorher bei der zuständigen Arbeitsagentur informieren, wie sich der Zweitjob auswirkt.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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