Der gesetzliche Mindestlohn für Geringverdiener steigt bis Juli 2022 schrittweise auf 10,45 Euro. Das empfiehlt die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission, in der Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sitzen.

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro pro Stunde. Am 1. Januar 2021 gibt es eine Erhöhung um 15 Cent auf 9,50 Euro, ab 1. Juli 2021 gelten dann 9,60 Euro. Für Anfang 2022 ist eine weitere Aufstockung auf 9,82 Euro geplant, am 1. Juli 2022 sind die 10,45 Euro erreicht. Insgesamt entspricht das einer Entgelterhöhung von knapp 12 Prozent im Vergleich zum aktuellen Niveau. Davon profitieren vor allem un- und angelernte Beschäftigte, etwa im Hotel- und Gaststättenbereich. 

Diesem Ergebnis vorausgegangen war ein zähes Ringen um die Frage, wie stark die 2015 eingeführte Lohnuntergrenze steigen soll. Während Arbeitgebervertreter aufgrund der Corona-Krise deutlich für Zurückhaltung plädierten, forderten die Gewerkschaften sogar eine Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde. Ihr Argument: So ließe sich die Gefahr des Abrutschens in die Armut verringern.

Die Höhe des Mindestlohns hat weniger Einfluss als die geleistete Arbeitszeit

Dazu muss man wissen: „Schon heute erreicht ein Alleinstehender, der vollzeitbeschäftigt zum Mindestlohn arbeitet, mit seinem Nettoverdienst in etwa die rechnerische Armutsgefährdungsschwelle.“ Das rechnet man im Institut der deutschen Wirtschaft vor. Bei den Teilzeitbeschäftigten, die einen Stundenverdienst von höchstens 10 Euro erhalten, liegt der Anteil der statistisch Armutsgefährdeten demnach bei 27 Prozent. Bei Vollzeitbeschäftigten mit so einem Stundenverdienst liegt die Quote aber nur bei 12 Prozent – und ist damit sogar geringer als im Schnitt der Bevölkerung!

Wenn es darum geht, Armut zu bekämpfen, spielt also vor allem die jeweils geleistete Arbeitszeit eine Rolle.