Berlin. Die Rezession in der Metall- und Elektro-Industrie (M+E) dauert an: Drei Quartale in Folge ist die Produktion gesunken. Besonders stark betroffen sind die Autohersteller und ihre Zulieferer. Über alle Branchen hat der Arbeitgeberverband Gesamtmetall einen deutlichen Rückgang von Januar bis September errechnet: minus 4,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresabschnitt.

Ins triste Bild passt ein Warnsignal aus vielen Betrieben. Jedes sechste Unternehmen muss wohl innerhalb der nächsten drei Monate Teile der Belegschaft in Kurzarbeit schicken. Das hat das Münchner Ifo-Institut ermittelt. Mit 16,7 Prozent ist der quartalsweise abgefragte Wert so hoch wie seit 2010 nicht mehr. Und im Oktober waren laut Bundesagentur für Arbeit rund 35.000 Metaller in Kurzarbeit – auch das der höchste Wert seit 2010.

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Zeit also, eine schon länger diskutierte gesetzliche Änderung festzuklopfen: Die Wirtschaft fordert in Sachen Kurzarbeit weitergehende Vollmachten für die Regierung. Ein Beispiel dafür gibt es schon. Dank einer sogenannten Verordnungsermächtigung im Gesetz darf nämlich das Arbeitsministerium die Bezugsdauer fürs Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate verlängern, ohne das Parlament fragen zu müssen.

Bisher gilt das allerdings nur, „wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegen“. Dies breiter zu fassen, dürfte sinnvoll sein. Und eine zusätzliche Verordnungsermächtigung sollte es gerade für die Sonderregelungen geben, die während der letzten großen Krise 2008/09 viele Jobs gerettet haben – aber seit 2012 nicht mehr gelten. Damals wurden Betrieben unter anderem die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter vom Staat erstattet, anfangs zur Hälfte, nach sieben Monaten dann vollständig.

Gesamtmetall betont allerdings: „Kurzarbeit hilft, wenn es wirklich ein krisenhafter Konjunktureinbruch ist – Strukturwandel darf aber nicht verhindert werden.“ Eine „Arbeitsplatzsicherung um jeden Preis“, die notwendige Änderungen nur teuer aufschiebe, sei nicht sinnvoll.