Brüssel. Der Druck auf das Qualitätssiegel „Made in Germany“ nimmt zu. Nach der EU-Kommission sprach sich jetzt auch das Parlament für eine schwerwiegende Einschränkung aus: Nach der neuen Verbraucherschutzverordnung soll diese Bezeichnung nur noch erlaubt sein, wenn der letzte Herstellungsschritt in Deutschland stattfand. Dazu Holger Kunze, Leiter des Brüsseler Büros des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau.
Ist „Made in Germany“ oft eine Mogelpackung?
Keinesweg. Ein Produkt auch dann mit diesem Gütesiegel zu versehen, wenn es in Deutschland entwickelt oder entworfen wurde, ist durchaus gerechtfertigt. Es kommt eben nicht auf den letzten Bearbeitungsschritt an. Sondern auf jene Schritte, die für die Qualität des Produkts entscheidend sind. Hier gerät ein guter Wegweiser, der von den Verbrauchern in aller Welt anerkannt wird, in Gefahr.
Wann tritt die Verordnung denn in Kraft?
Sie muss noch den Ministerrat passieren. Im Augenblick gehen wir davon aus, dass dieser dem Vorhaben nicht zustimmen wird. Zumal die Verordnung für alle Unternehmen in der EU eine Herkunftsbezeichnung zur Pflicht machen würde – was für viele einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Aber das Thema ist heiß. Das Meinungsbild im Ministerrat kann sich schnell ändern, zum Beispiel durch nationale Wahlen.
Ursprünglich war „Made in Germany“ ja gar kein Gütesiegel …
Die Engländer schrieben es Ende des 19. Jahrhunderts für Importe aus Deutschland vor, um vermeintlich minderwertige Qualität abzuwehren. Da sind durchaus Parallelen zum geplanten europäischen Gütesiegel zu erkennen: Wenn man die Verbraucher quasi davor warnt, dass der letzte Bearbeitungsschritt außerhalb Europas getätigt wurde, dann ist das eigentlich der Geist vergangener Zeiten.