Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Gas- und Ölheizungen dürfen mit anteiliger Biopflicht weiter neu eingebaut werden.
  • Über eine „Bio-Treppe“ soll der Anteil regenerativer Energien im Gebäudesektor steigen.
  • Gas- und Ölheizungen können aufgrund steigender Energiepreise eine große Kostenfalle sein. 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), meist Heizungsgesetz genannt, ist seit Anfang 2024 in Kraft. Es sollte den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Doch viele Menschen machten sich Sorgen, dass sie ihre Heizung austauschen müssen und dass hohe Kosten damit auf sie zukommen. Nun sollen die GEG-Regeln entschärft werden. Alexander Beer, Gebäudeenergieberater von der  Verbraucherzentrale Bayern, erklärt, was die Bundesregierung plant. 

Die 65-Prozent-Regel soll kippen

Das alte Gesetz sah vor, dass spätestens ab Mitte 2028 neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, zum Beispiel mit der Energie einer elektrischen Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Wärmenetz. Die Regelungen gelten (noch) für 

  • Neubauten in einem Neubaugebiet,
  • Neubauten in Baulücken,
  • bestehende Gebäude – hier gibt es Übergangsfristen. 

Technologieoffenheit: Der Besitzer entscheidet über die Heizungsart

„Stattdessen bleibt die Entscheidung darüber, welches Heizungssystem genutzt wird, nach dem derzeitigen Entwurf wieder ganz Sache des Eigentümers“, erläutert Beer. Sprich: Auch Öl- und Gasheizungen dürfen dann wieder neu eingebaut werden, ohne Kopplung an eine kommunale Wärmeplanung oder in Hybridform gemeinsam mit einer Wärmepumpe. 

Bio-Treppe soll für steigenden Anteil regenerativer Energien sorgen

Die festen Technikvorgaben werden durch die Einführung einer „Bio-Treppe“ ersetzt, die dafür sorgen soll, dass immer mehr klimaneutrale Brennstoffe wie grüner Wasserstoff, Bio-Methan oder Bio-Öl genutzt werden. Heißt konkret: „Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen Bio-Anteil von 10 Prozent haben.“ Dieser Anteil soll dann stufenweise bis 2040 in drei Schritten ansteigen. In welcher Höhe dies konkret geschieht, ist noch nicht bekannt. 

Funktionierende Heizungen in bestehenden Gebäuden können weiter betrieben werden

Alte Heizungen dürfen ohne Einschränkung weiterbetrieben werden, solange sie funktionieren oder noch repariert werden können.

Beratungspflicht entfällt

Wer bis jetzt noch eine fossile Heizung einbauen will, muss sich verpflichtend zu den Folgen und anderen Optionen beraten lassen. Auch diese Beratungspflicht soll zum 1. Juli 2026 entfallen.

Die Entscheidung über die Heizung will gut überlegt sein

Auch wenn es wahrscheinlich demnächst wieder leichter ist, eine Gas- oder Ölheizung einzubauen, sollte man diese Entscheidung genau abwägen. „Zwar ist die Anschaffung oft zunächst einmal günstiger, aber dennoch können sich diese Systeme zukünftig als große Kostenfalle entpuppen“, warnt Alexander Beer.

Denn allein die steigenden CO2-Preise werden dafür sorgen, dass Gas und Öl immer teurer werden. Möglicherweise droht hierbei der nächste große Kostenschub 2028, wenn der nationale Emissionshandel in den europäischen übergeht: „Manche Experten rechnen dann mit CO2-Preisen von rund 300 Euro je Tonne CO2 – jetzt liegen sie bei rund 55 bis 65 Euro.“

Das bedeutet für einen Haushalt mit einer nur wenig gedämmten Immobilie einen Anstieg von jetzt im Schnitt 350 Euro CO2-Kosten pro Jahr auf mehr als 1.700 Euro nur aufgrund des Emissionshandels. Wenn dann noch generell die Preise aufgrund von Krisen wie aktuell dem Irankrieg steigen, wird das warme und behagliche Zuhause noch teurer.

Und die beabsichtigte Beimischung der Bio-Energieträger wird sich ebenfalls in den Kosten widerspiegeln: „Diese sind noch erheblich teurer als fossile Brennstoffe und auch noch nicht in ausreichender Menge am Markt vorhanden.“

Heizungstausch: Förderung für alle Eigentümer

Noch gelten die Fördervorschriften für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen weiter: Die Förderung beträgt mindestens 30 Prozent, egal ob für Wohn- oder Geschäftsgebäude. Insgesamt sind sogar bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich – abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs.

Ob das so bleibt, ist noch offen: „Der Austausch alter Heizungen soll weiter gefördert werden, allerdings weiß man derzeit nicht, wie die neuen Vorschriften konkret aussehen werden“, sagt Energieberater Beer. Wer auf Nummer sicher gehen will, müsste die Förderung also jetzt noch beantragen.

Zudem sind energetische Sanierungsmaßnahmen wie

  • die Dämmung der Gebäudehülle,
  • neue Fenster,
  • Anlagentechnik oder
  • Heizungsoptimierung

förderfähig. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten bietet die  Verbraucherzentrale. Informationen und Anträge zur Förderung des Heizungstausches erhalten Sie auch bei der  KfW.

Bei der Entscheidung, welche Heizung für das jeweilige Gebäude am besten geeignet ist, helfen fachlich qualifizierte Energieberater. Die Verbraucherzentrale bietet bundesweit Energieberatungen an, unter der kostenlosen Nummer (0800) 809 802 400 oder auf der  Homepage können Sie einen Termin vereinbaren. 

Wann sollte man am besten Heizöl kaufen?

Wer eine Ölheizung hat, braucht natürlich auch Öl. Doch wann kann man das am günstigsten kaufen? „Es ist sehr schwierig, eine gute Prognose abzugeben, wann man am besten Heizöl kaufen sollte“, sagt Beer. Laut „Finanztest“ lohnt es sich vor allem zum Ende des Frühjahrs oder im Sommer, Heizöl einzukaufen. Dann sind die Preise nämlich besonders günstig, während sie Richtung Winter wieder nach oben gehen. Einen guten Überblick liefern Heizölportale wie heizoel24.de, fastenergy.de oder esyoil.com.  

Tanja Wessendorf
aktiv-Redakteurin

Tanja Wessendorf hat für aktiv aus der Industrie berichtet und über Verbraucherthemen geschrieben. Sie studierte in Berlin Politikwissenschaft und volontierte in Hamburg bei der Tageszeitung „Harburger Anzeigen und Nachrichten“. Seit 2008 arbeitet sie als Redakteurin, viele Jahre in der Ratgeber-Redaktion des „Kölner Stadt-Anzeiger“, aber auch beim TV-Sender Phoenix. Privat liebt sie alles, was schnell ist: Kickboxen, Eishockey und laufen mit ihrem Hund. 

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Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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