Die Katze kommt immer wieder an der Terrassentür vorbei. Oder plötzlich steht ein Hund freundlich mit dem Schwanz wedelnd im Vorgarten, ein Besitzer ist bei beiden weit und breit nicht zu sehen. Was tun mit einem gefundenen Tier? Einfach behalten? Nein, das sollte man auf keinen Fall tun, rät Hester Pommerening vom Deutschen Tierschutzbund.

Tier gefunden: Wem muss man das melden?

Rechtlich gesehen sind Tiere Fundsachen. Sie müssen so schnell wie möglich bei Polizei, dem Ordnungsamt oder beim Veterinäramt gemeldet werden. „Da die meisten Städte und Kommunen keine Möglichkeit haben, die Tiere artgerecht unterzubringen, kommen sie danach meist in ein Tierheim“, sagt Pommerening.

Als Grundregel gilt: „Die Behörde muss zuerst informiert werden. Ein Tierschutzverein per se ist nicht für das Einfangen und Betreuen von Fundtieren zuständig. Erst durch einen entsprechenden Auftrag der zuständigen Gemeinde oder Stadt kann sich eine Verpflichtung ergeben,“ so die Expertin.

Verletzte Tiere bringt man am besten sofort zum Tierarzt

Einem fremden, herrenlosen Tier sollte man sich immer mit Vorsicht nähern. Zeigt es sich aber zutraulich, kann man versuchen, es anzulocken und es zu sich zu nehmen. „Ist ein Tier in einem so schlechten Zustand oder derart verletzt, dass nicht länger gewartet werden kann und sofortige Hilfe vonnöten ist, sollte es entweder direkt in die Tierklinik oder zum notdiensthabenden Tierarzt in der Nähe gebracht werden“, sagt die Tierschutzbund-Expertin.

Vorher empfiehlt sich ein kurzer Anruf, ob das Tier aufgenommen und behandelt werden kann. Braucht das Tier nämlich sofortige tierärztliche Hilfe, muss dafür nicht der Finder finanziell aufkommen. Dann sollte sobald wie möglich eine Fundtieranzeige bei der zuständigen Behörde abgegeben werden, aber die Versorgung des Tieres ist in solchen Fällen erst einmal vorrangig.

Kleine Chips unter der Haut der Tiere geben Auskunft über den Besitzer

Der Tierarzt kann auch direkt checken, ob das Tier geschippt ist – und so vielleicht den Besitzer ausfindig machen. Tiere, die bei entsprechenden Datenbanken wie Findefix (findefix.com ) oder Tasso
(tasso.net) registriert sind, kann man dann leicht ihrem Besitzer zuordnen. Deshalb sollten Tierbesitzer nach dem Chippen der Tiere immer darauf achten, sie auch im Anschluss registrieren zu lassen.

Gibt man das Fundtier an die Gemeinde, also ins Fundbüro, muss diese für die Unterbringung und medizinische Versorgung des Tieres sorgen. „Die Gemeinde treffen diese Pflichten aber grundsätzlich erst mit Ablieferung des Tieres im Fundbüro“, erklärt die Expertin. „Eine Ausnahme ist, wenn das Tier sofortige tierärztliche Hilfe benötigt; dann darf es direkt zur Praxis gebracht werden, ohne dass der Finder zahlen muss.“

Wer das Fundtier zunächst behält, muss auch die Kosten tragen

Mit Erlaubnis der Behörden können Finder die Tiere meist tatsächlich erst einmal bei sich aufnehmen, wenn sie es denn wünschen. „Die überlasteten Tierheime sind dafür sicher dankbar“, sagt Pommerening. Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nach der Fundanzeige, muss man den Vierbeiner, die Katze oder den Vogel aber wieder seinem Besitzer zurückgeben.

Wer ein Findeltier selbst betreut, muss die Kosten für Fütterung und Pflege und auch nötige Tierarztbesuche und Medikamente übernehmen. Trotzdem muss man nicht unbedingt auf den Kosten sitzenbleiben. Denn wenn sich der Besitzer meldet, muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen. Ein Finderlohn steht dem Finder auch zu, der liegt bei 3 Prozent des materiellen Werts des Tieres.

Erst genau beobachten, nicht sofort einsammeln

Wichtig zu wissen: Nicht jedes herumlaufende Tier wurde wirklich ausgesetzt. Vögel entwischen häufig beim Lüften, Katzen springen von nicht vergitterten Balkonen oder machen auch mal ausgedehntere Streifzüge. Bevor man handelt, sollte man gerade Katzen erst einmal beobachten, anstatt gleich einzuschreiten. „Es kann sich natürlich auch um Freigänger handeln, die auf ihrem Streifzug durch ihr Revier sind und sich danach wieder rundum zu Hause versorgen lassen“, sagt Pommerening.

Sieht die Katze wohlgenährt und gesund aus, sollte man nach Möglichkeit genauer beobachten, wo sie ihre Runden dreht, bevor man sie unnötigem Stress aussetzt und in eine Transportbox setzt. „Am besten fragt man auch in der Nachbarschaft, ob das Tier dort bekannt ist oder vermisst wird, oder in Geschäften und bei Tierärzten in der Nähe, ob dort Suchmeldungen bekannt sind.“

Sonderfall: Wildtiere

Heimische Wildtiere und eindeutig herrenlose, frei lebende Katzen gehören rechtlich niemandem. Damit sind auch die Kommunen nicht für sie zuständig. „Finder von herrenlosen, verletzten Wildtieren können diese in eine Tierklinik bringen, müssen dann in der Regel die Behandlungskosten übernehmen“, sagt Pommerening. „Es gibt da aber teilweise unterschiedliche Handhabungen. Wildtiere werden von manchen Kliniken auch kostenlos behandelt.“ Deshalb lohnt sich auf jeden Fall ein vorheriges Telefonat, um die Frage der Kostenübernahme abzuklären. Wie man mit Wildtieren im eigenen Garten umgeht, erklären wir ausführlich auf aktiv-online.de.

Marie Schäfers
Autorin

Marie Schäfers hat ihren Studienabschluss in Geschichte und Journalistik an der Universität Gießen gemacht. Sie volontierte bei der „Westfälischen Rundschau“ in Dortmund und ist Leitende Redakteurin der Zeitung Sonntag-EXPRESS in Köln. Für aktiv beschäftigt sie sich als freie Autorin mit den Themen Verbraucher, Geld und Job.

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