Bonn. Ob eine einfache Vorsorgeuntersuchung für den Nachwuchs oder eine schwierige Operation im Krankenhaus – die gesetzlichen Kassen tragen die Kosten. Unabhängig davon, ob sie wenige schwer kranke Versicherte haben oder viele.
Dafür, dass Versicherungen mit vielen Schwerkranken dabei nicht ins Hintertreffen geraten, sorgt der Gesundheitsfonds. Verwaltet wird er vom Bundesversicherungsamt in Bonn. Das sammelt bei den Kassen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein, je 7,3 Prozent vom Bruttolohn. Und kassiert Geld von Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Minijobzentrale, Künstlersozialkasse sowie nicht zuletzt einen milliardenschweren Zuschuss vom Fiskus. Insgesamt kommen so rund 19 Milliarden Euro pro Monat zusammen.
Dieses Geld verteilt das Bundesversicherungsamt dann an die gesetzlichen Krankenkassen – aber nicht einfach nur nach Anzahl ihrer Versicherten. Es berücksichtigt dabei auch deren Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, die sogenannte „Risikostruktur“. Im Normalfall erhalten die Kassen für jeden Versicherten eine Grundpauschale, je nach Gesundheitszustand ist ein Zu- oder Abschlag fällig.
Doch was ist, wenn eine Kasse mit den zugewiesenen Summen nicht auskommt? Dann kann sie einen Zusatzbeitrag fordern, im Juni lag der im Schnitt bei 1,1 Prozent vom Brutto. Diesen Zusatzbeitrag bezahlt allein der Arbeitnehmer. Das gibt ihm einen Anreiz, die Kasse zu wechseln, und kurbelt so den Wettbewerb an.