Ein Schlagwort hat derzeit Konjunktur im emotionsgeladenen öffentlichen Diskurs: Enteignung! Diejenigen, die es im Munde führen, berufen sich auf das Grundgesetz. Ein Heilmittel gegen steigende Mieten sehen die einen darin. Andere träumen von kollektiv oder gar staatlich geführten Industrie-Unternehmen, wie einst im Sozialismus.
Zwar lässt das Grundgesetz Enteignungen zu, aber in ganz engen Grenzen: „... nur zum Wohle der Allgemeinheit“, und natürlich gegen angemessene Entschädigung für den betroffenen Eigentümer. Das ist sogar Praxis, wenn es zum Beispiel um einzelne Flächen für Infrastrukturprojekte geht.
Noch viel höher aber wären die rechtlichen Hürden für eine „Vergesellschaftung“. Die wird zwar ebenfalls im Grundgesetz erwähnt. Doch das Abschaffen von Sozialer Marktwirtschaft und Unternehmerfreiheit ist damit nicht gemeint – weder in Teilen, noch komplett. Da sind sich Juristen einig.
Wer politische Ziele über Enteignung erreichen will, ist entweder naiv (das mag auf einen guten Teil der Miet-Demonstranten zutreffen) oder destruktiv. Verstaatlichungsfantasien sind ein Angriff auf die Freiheitsrechte, auf die Werte unserer Gesellschaft.
Werte übrigens, von denen jeder Einzelne profitiert, etwa durch einen guten Arbeitsplatz in einem innovativen Industrie-Unternehmen. Mit persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten und einem privaten Wohlstand, wie ihn sich die Werktätigen im Sozialismus niemals auch nur erträumt hätten.