Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Zollunion ist eine der größten Errungenschaften der EU. Der Binnenmarkt ermöglicht den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.
  • Nationale Regulierungen erschweren allerdings den Binnenhandel, kritisiert IW-Expertin Sandra Parthie.
  • Ein sogenanntes 28. Regime soll die grenzüberschreitende Gründung von Unternehmen vereinfachen – aber die Umsetzung bleibt schwierig.

Zollschranken gibt es keine innerhalb der Europäischen Union. Dafür viele Vorschriften – und oft in jedem Land andere. Das beginnt bei der Kennzeichnung von Produkten und endet beim Insolvenzrecht, das sich in allen 27 Mitgliedsstaaten unterscheidet. Dieser Wildwuchs verhindert Handel, kritisiert Europa-Expertin Sandra Parthie. Die Ökonomin leitet das Brüsseler Büro des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Frau Parthie, wir haben in der EU offene Grenzen und freie Marktzugänge – theoretisch. In der Praxis gibt es aber einen Flickenteppich von Vorschriften. Ist der Freihandel auch innerhalb der EU ein Problem?

Innerhalb der EU reden wir nicht über Freihandel, denn wir haben ja eine Zollunion. Es geht vielmehr um Handelshemmnisse – und davon haben wir viele.

Geben Sie mal ein Beispiel.

Es gibt ein Nahrungsergänzungsmittel namens Mönchspfeffer. Das ist in Deutschland vollständig legal, sicherheitsgeprüft und wird normal vertrieben. In Belgien wird das Produkt aber abgelehnt, weil nationale belgische Behörden die hormonelle Wirkung als potenziell riskant einstufen, obwohl keine EU-weiten Sicherheitsbedenken bestehen. Dasselbe Produkt wird in Frankreich wiederum als Arzneimittel und nicht als Nahrungsergänzung eingestuft. Und für Arzneimittel werden zusätzliche klinische Nachweise gefordert. Die Folge ist, dass das Produkt nicht frei im Binnenmarkt vertrieben werden kann.

Derzeit ist Mercosur, das EU-Freihandelsabkommen mit vier südamerikanischen Staaten, ja ein großes Thema. Da sieht es so aus, als ob sich französische Supermarktketten weigern werden, Mercosur-Produkte zu verkaufen. Wie kann das denn sein?

Französische Handelsketten wollen darauf verzichten, aus Rücksicht auf die einheimischen Landwirte. Und das, obwohl es eigentlich keine territorialen Lieferbeschränkungen innerhalb der EU gibt. Wer eine Supermarktfiliale in Frankreich betreibt, sollte dort eigentlich auch alle Produkte führen können wie einer in Österreich oder der Slowakei.

„Natürlich hält jedes Land seine eigene Regeln für die besten. Und selbst wenn nicht: Wie schwierig Sozialreformen umzusetzen sind, merken wir ja gerade in Deutschland.“

Sandra Parthie, Leiterin des Brüsseler Büros des Instituts der deutschen Wirtschaft

Warum kann Frankreich hier nach eigenen Regeln spielen?

Weil man im französischen Markt eher gegen Mercosur ist, haben sich die Handelsketten zu dieser Selbstverpflichtung entschieden. Eigentlich könnte man dagegen ein langatmiges juristisches Verfahren anstrengen. Aber da ist die Macht des Faktischen oft größer und die Unternehmen gehen den Weg des geringsten Widerstands. In der Praxis gibt es viele solcher nationalen Beschränkungen, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr verkomplizieren. Wir stehen uns in der EU hier oft selbst im Weg.

Wo hat die EU beim Thema Binnenhandel überhaupt das Sagen – und wo die Mitgliedsstaaten?

Das Sagen hätte die EU eigentlich bei allen Produkten und Dienstleistungen, die im Binnenmarkt gehandelt werden. In der Praxis werden die europäischen Vorgaben, zum Beispiel bei Verpackungs- oder Entsorgungsregelungen jedoch von nationalen Behörden umgesetzt, und da hapert es oft. Neben dem Binnenmarkt gibt es natürlich Politikfelder, in denen die EU gar keine oder nur begrenzte Zuständigkeit hat, etwa im sozialpolitischen Bereich.

Europäischer Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt als gemeinsamer Wirtschaftsraum besteht seit 1993. Er ermöglicht den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital zwischen den 27 EU-Mitgliedsstaaten und den assoziierten Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz). Grundlage sind die sogenannten vier Grundfreiheiten:

  • Der freie Warenverkehr, also die zollfreie, ungehinderte Bewegung von Gütern.
  • Die Personenfreizügigkeit, also das Recht, in jedem EU-Mitgliedsland zu leben, zu arbeiten oder zu studieren.
  • Die Dienstleistungsfreiheit, also das grenzüberschreitende Anbieten von Dienstleistungen.
  • Die Kapitalverkehrsfreiheit, also der freie Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhe.

Deshalb haben Unternehmen, je nach Mitgliedsland, unterschiedliche Sozialstandards zu beachten.

Genau. Das liegt daran, dass soziale Sicherungssysteme immer nationale Systeme sind. Natürlich hält jedes Land seine eigene Regeln für die besten. Und selbst wenn nicht: Wie schwierig Sozialreformen umzusetzen sind, merken wir ja gerade in Deutschland.

Nehmen wir mal die Verpackungsregeln: Warum gibt es hier trotz EU-Harmonisierung so einen Flickenteppich?

Weil die Umsetzung immer im jeweiligen Land passieren muss. Wenn dort jemand entscheidet, etwas müsse zusätzlich auch auf Deutsch auf der Packung stehen, dann gibt es eben diese nationale Vorgabe. Händler schrecken davor zurück, dagegen das juristische Rad zu drehen. Deshalb kleben sie lieber noch einen Sticker mit der Übersetzung auf die Verpackung, auch wenn das Geld kostet.

Laut einer Berechnung des Internationalen Währungsfonds entspricht der Wust an nationalen Regulierungen im innereuropäischen Güterhandel einem Zollsatz von 44 Prozent. Was letztlich zu höheren Preisen für die Verbraucher führt. Warum tut Europa so wenig, um den eigenen Binnenmarkt besser zu machen?

Naja, die EU-Ebene tut viel für die Harmonisierung. Für die Umsetzung ist sie allerdings auf die Nationalstaaten, Bundesländer oder Regionen angewiesen. Das sind diejenigen, die Hürden aufstellen, und nur sie können sie auch aus dem Weg räumen.

Gibt es keine Sanktionsregeln?

Es gibt Vertragsverletzungsverfahren, aber die sind sehr langwierig. Wenn ein Land eine Richtlinie gar nicht oder entgegen der Zielsetzung umsetzt, kann man ein solches Verfahren eröffnen. Aber das dauert meistens Jahre. Und immer, wenn der Nationalstaat eine kleine Änderung vornimmt, startet die Uhr wieder von Neuem.

Aktuell gibt es die EU-Initiative für ein sogenanntes 28. Regime: einen geplanten EU-Rechtsrahmen, der grenzüberschreitende Gründungen vereinfachen soll. Was versteht man darunter genau?

Damit will man besonders Start-ups und kleinen, innovativen Unternehmen helfen, die grenzüberschreitend tätig werden wollen: Statt 27 verschiedene Einzelstaats-Regeln berücksichtigen zu müssen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung im Binnenmarkt zu verkaufen, soll es nur noch eine 28. Regelung geben, die weniger komplex und umfangreich ist als die nationalen Systeme.

Klingt erst mal gut. Woran hakt es hier?

Vor allem Gewerkschaften sind dagegen, weil sie befürchten, dass damit nationalstaatliche sozial- oder arbeitsrechtliche Standards untergraben werden könnten. Die sagen: Ein 28. Regime ist nur möglich, wenn darin alle Vorgaben aller Nationalstaaten eingehalten werden. Das ist natürlich ein Witz: Wenn eine Regelung, die eigentlich eine Vereinfachung sein soll, alle 27 nationalen Sozial- und Arbeitsregeln einhalten muss, macht sie keinen Sinn mehr.

Klingt nicht danach, dass sich der Binnenmarkt in absehbarer Zeit vereinfacht. Welche Initiativen machen Ihnen trotzdem Mut?

Das sind sogenannte Sandboxes: geschützte Bereiche, in denen man bestimmte Formen einfach ausprobieren kann. Damit man mal sieht: Welche Regeln braucht es überhaupt, damit es funktioniert – und was braucht es vielleicht nicht? Denkbar sind sie in vielen Bereichen. Etwa bei der Telekommunikation: Warum eigentlich gibt es keinen großen Anbieter für ganz Europa? Oder beim Thema Kreditkarten: Warum gibt es bislang keine europäische Alternative zu den US-Anbietern Visa oder Mastercard? Der Grund ist: Viele nationale Regeln führen dazu, dass Banken kein Interesse haben, grenzüberschreitende Lösungen zu finden.

Michael Aust
aktiv-Redakteur

Michael Aust berichtet bei aktiv als Reporter aus Betrieben und schreibt über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Nach seinem Germanistikstudium absolvierte er die Deutsche Journalistenschule, bevor er als Redakteur für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ und Mitarbeiter-Magazine diverser Unternehmen arbeitete. Privat spielt er Klavier in einer Band. 

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