Berlin. Einige milliardenschwere Mehrausgaben, an denen Betriebe und Beschäftigte heute zu knabbern haben, hat die letzte Bundesregierung in die Wege geleitet.
Etwa die „Rente mit 63“. Seit 2014 können Arbeitnehmer, die 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, mit 63 Jahren ohne Abschläge gehen. Zwar steigt diese Altersgrenze mit jedem neuen Rentnerjahrgang an. Dennoch gibt es allein dieses Jahr nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) rund 1 Milliarde Euro Zusatzkosten.
Die Summe wird automatisch größer
Ebenfalls ein teures Geschenk ist die „Mütterrente“. Seit 2014 bekommen Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, ihre Erziehungszeiten besser bei der Rente angerechnet. Kostenpunkt pro Jahr: aktuell 7 Milliarden Euro. Bereits 2014 bis 2017 hat die Mütterrente bisher zusätzliche Rentenausgaben in Höhe von 24 Milliarden Euro verursacht. Bis 2030 summiert sich die Zusatzlast auf weitere 106 Milliarden Euro.
Und dann ist da noch der Mindestlohn. Seit 2015 gilt deutschlandweit eine gesetzliche Untergrenze von 8,50 Euro pro Stunde, die 2017 auf 8,84 Euro angehoben wurde. Der Mindestlohn wird zwar nicht aus dem Sozialbudget finanziert, verursacht aber Mehrkosten direkt bei den Unternehmen. Das IW schätzt diese Ausgaben auf jährlich gut 9 Milliarden Euro – hier schlägt auch noch ein stark gestiegener Bürokratieaufwand zu Buche.