Brüssel. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Energieunion: Ende März hat das EU-Parlament neue Verordnungen und Richtlinien für den Elektrizitäts- und Energiesektor verabschiedet. Sie sollen etwa den innereuropäischen Stromhandel vereinfachen – und so auf Dauer die Preise sinken lassen.

Der europäische Binnenmarkt soll vollendet, noch bestehende Schranken weiter abgebaut werden. Das verspricht mehr Wachstum und Beschäftigung. Und hierfür ist die anstehende Wahl des EU-Parlaments eine wichtige Weichenstellung.

Denn die EU-Kommission gibt bei Entscheidungen in Brüssel längst nicht mehr vorrangig den Ton an. Spätestens seit dem Vertrag von Lissabon 2009 müssen die Abgeordneten des EU-Parlaments in den meisten Fällen der Gesetzgebung zustimmen. So eben auch bei neuen Regelungen zum Strommarkt.

EU setzt Deutschland beim Netzausbau unter Druck

Die Neufassung der Strombinnenmarkt-Verordnung sieht unter anderem vor, die grenzüberschreitenden Leitungen stärker für den Stromhandel zu öffnen. Das schafft mehr Wettbewerb und erhöht grundsätzlich auch die Versorgungssicherheit. Allerdings sind die Übertragungsnetze in Deutschland bislang noch nicht darauf vorbereitet. Schreitet die Öffnung schneller als der Netzausbau voran, könnte es auf dem hiesigen Strommarkt zu massiven Verwerfungen kommen – und der Strompreis sogar steigen.

Auf lange Sicht sollen die Vorteile der EU-Reform jedoch überwiegen: „Die neue Gestaltung des Strommarkts wird die Energiemärkte flexibler machen und die Integration eines größeren Anteils erneuerbarer Energien erleichtern“, verspricht Miguel Arias Cañete, der EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie. Der Spanier ist überzeugt: „Ein integrierter EU-Energiemarkt ist der kostenwirksamste Weg, um eine sichere und erschwingliche Versorgung aller EU-Bürger zu gewährleisten.“

Auch in Sachen Online-Handel soll der EU-Binnenmarkt enger zusammenwachsen. Unglaublich, aber wahr: Derzeit bieten laut EU-Kommission erst 7 Prozent aller kleinen und mittelgroßen Firmen in der EU ihre Waren grenzüberschreitend an.

Neuer Rechtsrahmen für den Online-Handel

Ein Grund dafür: Der Aufwand in Sachen Mehrwertsteuer. Liefern Firmen an Endverbraucher in einem anderen EU-Staat, müssen sie sich dort steuerlich registrieren lassen – im Extremfall also bis zu 27 Mal ... Bei so viel Bürokratie genügt dann offenbar vielen ihr Heimatmarkt.

Ab 2021 soll deshalb ein neuer europäischer Rechtsrahmen für Online-Warengeschäfte in Kraft treten, den die Kommission vorgelegt hat. Firmen könnten sich dann bei einer zentralen Anlaufstelle für die gesamte EU registrieren – und die Chancen des Binnenmarkts besser nutzen. Was zu günstigeren Preisen führen dürfte.