Düsseldorf. In der Coronakrise haben sich die Tarifpartner der Metall- und Elektro-Industrie (M+E) sehr schnell auf einen Abschluss geeinigt. Die Pilotvereinbarung gelang in Düsseldorf – nach einer von Anfang an ungewöhnlichen und daher weitgehend geräuschlosen Tarifrunde 2020.
Zur Erinnerung: Schon 2019 war ein ziemlich schlechtes Jahr für Deutschlands Schlüsselindustrie. Die M+E-Produktion sank um rund 5 Prozent, die Zahl der Beschäftigten ging ab Herbst leicht zurück. Angesichts der Rezession stellte die Gewerkschaft keine Lohnforderung, ein zukunftsweisender Tarifabschluss schon während der Friedenspflicht schien möglich.
Das Entgelt der Metaller wird dieses Jahr nicht erhöht
Dann kam Corona auch über Deutschland. Unter dem Eindruck der dramatischen Ereignisse gelang es den Tarifparteien, rasch einen Krisenpakt zu schließen. „Wir wollen die Belegschaften möglichst an Bord halten“, betonte Arndt G. Kirchhoff, Verhandlungsführer der M+E-Arbeitgeber in NRW. Sein Gegenüber Knut Giesler, Bezirksleiter der Gewerkschaft IG Metall, erklärte: „Uns war es wichtig, den Menschen auch in schwierigsten Zeiten Sicherheiten durch gute und passgenaue Lösungen zu geben.“
Die wichtigsten Punkte des neuen Tarifvertrags:
- Entgelt. Der bisherige Entgelt-Tarifvertrag gilt unverändert weiter.
- Hilfen für Kurzarbeiter. Es gibt keinen allgemeinen tariflichen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, sondern eine Härtefall-Regelung: Ein betrieblicher Finanzierungsbetrag dient zum Ausgleich oder zur Verminderung sozialer Härten. Je Vollzeitbeschäftigten stehen 350 Euro zur Verfügung, pro Teilzeitbeschäftigtem ein anteiliger Betrag. Details werden per Betriebsvereinbarung geregelt. Geld, das nicht benötigt wird, wird entweder am Jahresende an die Beschäftigten anteilig ausgezahlt – oder aber mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien auf bis zu null reduziert, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebs dies erfordert. Dort, wo bereits Zuschussregelungen zum Kurzarbeitergeld bestehen, können diese auf den neuen Finanzierungsbetrag angerechnet werden. Außerdem wird ein spezieller Tarifvertrag aus dem Krisenjahr 2010 wieder in Kraft gesetzt. Wo dieser auf freiwilliger betrieblicher Basis umgesetzt wird, gibt es Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht mehr extra, sondern auf je zwölf Monate verteilt – dadurch steigt dann das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld. Zugleich sind Kurzarbeiter in diesen Unternehmen vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.
- Freie Tage. Mitarbeiter, die Kinder unter zwölf betreuen müssen, weil Schulen und Kitas aus Gründen des Gesundheitsschutzes geschlossen sind, bekommen bis zu fünf Tage bezahlte Freizeit extra. Aber nur, wenn sie zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, dazu zählen unter anderem der Verbrauch von Resturlaub aus dem Jahr 2019 sowie der Abbau des Arbeitszeitkontos bis zu einem Saldo von maximal 21 „Negativstunden“. Außerdem können die Betriebsparteien in gegenseitigem Einvernehmen freie Tage mit ungekürzten laufenden Bezügen verpflichtend für alle Beschäftigten anordnen, je nach Beschäftigtengruppe acht oder sechs Tage – dafür entfällt dann die tarifliche Sonderzahlung T-ZUG (A).
Alle diese Vereinbarungen haben eine Mindestlaufzeit bis Ende 2020. Die Düsseldorfer Einigung ist inzwischen als Pilotabschluss akzeptiert und kann in den anderen M+E-Regionen mit den jeweils notwendigen Abweichungen übernommen werden.
Fazit von Rainer Dulger, Präsident des Dachverbands Gesamtmetall in Berlin: „Der Abschluss hat die Handlungsfähigkeit der Tarifparteien in der Metall- und Elektro-Industrie erneut bewiesen. Das ist ein gutes und Mut machendes Signal für die Beschäftigten und die Unternehmen in der Coronakrise.“
, der als Verhandlungsführer der Arbeitgeber den Pilotabschluss unterschrieben hat.