Berlin. Wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern – logo. Das würde ja schon stimmen, wenn für alle einfach der gleiche Steuersatz gelten würde. Aber in unserer Sozialen Marktwirtschaft werden Einkünfte aller Art gerade nicht gleichermaßen, sondern „progressiv“ besteuert. Heißt: Wer mehr verdient, der muss einen höheren Prozentsatz davon beim Staat abliefern.
Basis ist immer das „zu versteuernde Einkommen“, das nicht etwa dem Jahresbrutto entspricht, sondern sich nach Abzug zum Beispiel von Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten ergibt. Den persönlichen Wert kann man da jeweils dem Steuerbescheid entnehmen. 8.820 Euro „Grundfreibetrag“ bleiben steuerfrei. Das Einkommen darüber wird mit 14 Prozent besteuert, ab 13.770 Euro gelten 24 Prozent und ab 54.058 Euro sind es 42 Prozent. Für extrem hohe Einkommen (ab 256.304 Euro) gelten sogar 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer.
Wenn es in der politischen Debatte um den Spitzensteuersatz geht, sind aber normalerweise die 42 Prozent gemeint. Die bedeuten: Hat man 1.000 Euro zu versteuerndes Einkommen mehr, werden 420 Euro davon abgezogen.
Und das betrifft mehr Zeitgenossen, als man denkt. Nach Angabe des Finanzministeriums ist schon dabei, wer als Single ein Jahresbrutto von 64.200 Euro verdient.
Laut amtlicher Statistik unterlagen im Jahr 2005 rund 1,2 Millionen Steuerfälle (also Singles oder Ehepaare) dem Spitzensteuersatz. Im Jahr 2012 waren es dann fast 1,8 Millionen – und 2017 sind es laut aktueller Schätzung des Finanzministeriums 2,8 Millionen Steuerfälle! Das liegt vor allem daran, dass der Steuertarif nicht gründlich genug um die Inflation korrigiert wird.
Der Bund der Steuerzahler betont: „Der Spitzensteuersatz greift bereits beim 1,3-Fachen des Durchschnittseinkommens eines Vollzeiterwerbstätigen. Facharbeiter mit Berufserfahrung rutschen schnell in Richtung Spitzensteuersatz – ohne wirklich Topverdiener zu sein.“ Die Wirtschaft fordert daher schon länger, die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz zu erhöhen.